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Drucksache - VII-0540
Siehe Anlage
Bezirksamt Pankow von Berlin .09.2013
An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.:
Vorlage zur Beschlussfassung für die Bezirksverordnetenversammlung
1. Gegenstand der Vorlage
Übertragung der Jugendfreizeiteinrichtung "Friteim" an den Träger Lambda Berlin-Brandenburg e. V., Manteuffelstraße 19, 10997 Berlin zum 01.03.2014.
2. Beschlussentwurf
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Die Jugendfreizeiteinrichtung "Friteim" in der Sonnenburger Straße 69 wird zum 01.03.2014 an den Jugendverband Lambda Berlin-Brandenburg e. V. übertragen. Der Träger betreibt dort eine Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung und nutzt die Räumlichkeiten für seine Aufgaben als Jugendverband.
3. Begründung
Beschlusslage im Kinder- und Jugendhilfeausschuss (KJHA) - Grundsätzliches
Der KJHA hat in seiner Sitzung vom 13.08.2013 den Beschluss zur "Übertragung der JFE "Friteim"" gefasst.
Die Umsetzung obliegt dem Jugendamt. Die Übertragung bedarf der Beschlussfassung der BVV nach § 12 Abs. 2 Ziff. 10 BezVG. Die Stelleneinsparungen im Kapitel 4011 in Umsetzung des Personalzielzahlkonzeptes ab dem Haushaltsjahr 2012 bis zum Haushaltsjahr 2016 und die entsprechenden Einsparungen im Haushaltsplanentwurf 2014/2015 erfordern eine aufgabenkritische Betrachtung im Bereich der kommunalen JFE. Die notwendige Kompensierung der Personalausstattung in kommunalen JFEen soll möglichst nicht über Schließungen vollzogen werden, um die Angebote für Kinder und Jugendliche weitgehend zu sichern. Hier erfolgt eine Übertragung der Jugendfreizeiteinrichtung ohne Finanzierung der Personal-, der pädagogischen Sach- und der Betriebskosten durch das Bezirksamt. Die zukünftige Arbeit der Einrichtung wird durch Lambda Berlin-Brandenburg e. V. gesichert. Der Träger hat sich beim Jugendamt um die Überlassung von Räumlichkeiten für eine Jugendfreizeiteinrichtung beworben. Als Jugendverband nach § 12 SGB VIII verfügt der Träger über Fördermittel des Landes Berlin. Die Übertragung ist ohne Zuwendungsfinanzierung durch den Bezirk möglich. Das zweigliedrige Jugendamt hat sich wegen des besonderen Profils des Trägers als Jugendverband, wegen der gewährleisteten Finanzierung der Arbeit und wegen der besonderen Zielgruppe des Trägers für die Übertragung an diesen entschieden. Die Finanzierung des Trägers gliedert sich auf in
Der Träger beschreibt seine Zielsetzung in der JFE wie folgt:
Der Träger wird im Nutzungsvertrag verpflichtet, eine inklusive Jugendfreizeiteinrichtung, die ausdrücklich allen Jugendlichen und jungen Erwachsenen, unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung, offensteht, zu betreiben und neben der verbandlichen Jugendarbeit wenigstens an zwei Wochentagen jeweils 6 Stunden offene Jugendarbeit anzubieten. Es sind wenigstens 5.000 Angebotsstunden über alle Angebotssegmente durch den Träger pro Jahr zu erbringen. Die zitierte Zielsetzung des Trägers ist für die Jugendarbeit interessant, da mit der beschriebenen Offenheit für sexuelle Vielfalt und dem Erfahrungshintergrund des Trägers im Sinne der Landesinitiative für Sexuelle Vielfalt, die Vielfalt in der Jugendarbeit gestärkt wird. Ein moderner Begriff von Familie, wie er im Bezirk bereits vielfach gelebt wird, wird durch die Offenheit der entstehenden Jugendfreizeiteinrichtung wie des Jugendverbandes weiter gestärkt. Der bis Ende 2016 sukzessive erfolgende Stellenabbau entsprechend beschlossenem Personalzielzahlkonzept wird eingehalten und bleibt von der Übertragung unberührt.
4. Rechtsgrundlage §§ 2, 11, 12 und 74 SGB VIII § 47 AG KJHG § 36 Abs. 2 b, Abs. 3 BezVG, § 12 Abs. 2 Ziff. 10 BezVG
5. Haushaltsmäßige Auswirkungen Die Einrichtung wird ohne Inventar (ausgenommen feste Einbauten) mietfrei bei Zahlung der Betriebskosten übertragen. Die Betriebskosten der Einrichtung (Hausreinigung, Frischwasser, Strom, Gas, Schneebeseitigung, Straßenreinigung, Abfallentsorgung, Niederschlag- und Schmutzwasser, Versicherung) betrugen in 2012 insgesamt 8.363,- ?. Davon entfielen auf das Kapitel 4211 Titel 51701 insgesamt 3.159,- ?, auf 3306/51701 ein Betrag von 5.204,- ?. Aus der Übertragung sind Einnahmen in Höhe der Ausgaben für Betriebskosten von 8.363,- ? jährlich in Kapitel 3306 Titel 11971 zu erwarten, da eine Erstattung der Betriebskosten durch den Träger an das Bezirksamt vertraglich vereinbart wird. Im Rahmen der KLR ist mit einer Refinanzierung der dem Bezirk für die Einrichtung entstehenden Kosten (IKT) abzüglich der erzielten Einnahmen(Betriebskosten) im Rahmen der Budgetierung zu rechnen, da Angebotsstunden erbracht und abgerechnet werden können. Das Gebäude verursachte in 2012, ohne Personal- und Betriebskosten inkl. der budgetunwirksamen und der kalkulatorischen Kosten sowie der Abschreibungen, Infrastrukturkosten von 51.726,- ?. Eine Aufnahme in die Liste der Überlassungen unter Wert zum Vorbericht des Bezirkshaushaltsplanes ist erforderlich.
6. Gleichstellungs- und Gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen Die Offenheit für und der wertschätzende Umgang mit sexueller Vielfalt im Bezirk Pankow wird gestärkt. Die Etablierung eines Zentrums der Jugendarbeit und der Jugendverbandsarbeit, von dem modellhaft Impulse für einen offenen Umgang mit sexueller Vielfalt ausgehen, stärkt den Bezirk über die Jugendarbeit hinaus.
7. Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung siehe Anlage
8. Kinder- und Familienverträglichkeit Ein moderner Begriff von Familie, wie er im Bezirk bereits vielfach gelebt wird, wird durch die Offenheit der entstehenden Jugendfreizeiteinrichtung wie des Jugendverbandes weiter gestärkt.
Matthias Köhne Christine Keil Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin für Jugend und Facility Management
Auswirkungen von Bezirksamtbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21
Entsprechende Auswirkungen sind lediglich anzukreuzen.
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