Drucksache - VII-0538  

 
 
Betreff: Bebauungsplanverfahren 1-64 (Mauerpark) für das Grundstück Bernauer Straße 63-64, die Flurstücke 173, 346 und 350 sowie eine Teilfläche des Grundstücks Graunstraße 17-23, Gleimstraße 62-64 im Bezirk Mitte, Ortsteil Gesundbrunnen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
25.09.2013 
17. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzK 15, 17 BVV am 25.09.2013, Bezirksamt
VzK 15, 17 BVV am 25.09.13 Bezirksamt - Anlage -

Siehe Anlage

 

 

 

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

 

Bezirksamt Pankow von Berlin

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                    10.9.2013

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                        Drucksache-Nr.:  VII-0538

 

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

 

 

Betr.:

 

Bebauungsplanverfahren 1-64 (Mauerpark) für das Grundstück Bernauer Straße 63-64, die Flurstücke 173, 346 und 350 sowie eine Teilfläche des Grundstücks Graunstraße 17-23, Gleimstraße 62-64 im Bezirk Mitte, Ortsteil Gesundbrunnen

 

Bezirkliche Stellungnahme im Rahmen der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

 

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 10.09.2013 folgenden Beschluss gefasst:

 

  1. Das Bezirksamt übermittelt folgende Stellungnahme dem Bezirksamt Mitte von Berlin, Abteilung Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung, Stadtentwicklungsamt, Fachbereich Stadtplanung :

 

Die Bezirksverordnetenversammlung Pankow hat am 29.08.2012 die Drucksache VII-0193 "Mauerpark fertig stellen - Kinderbauernhof schützen!", am 30.01.2013 die Drucksache VII-0196 "Nachhaltige Sicherung von parkverträglichem Kleingewerbe im Mauerpark" und die Drucksache VII-0197 "Ost-West-Verbindung durch den Mauerpark sichern!" und am 28.08.2013 die Drucksache VII-0377 "Mauerpark - Stadtleben statt Betongold und Baufilz" mit folgenden Formulierungen beschlossen:

 

Der für das B-Planverfahren relevante Beschlusspunkt 2 der Drucksache

VII-0193 lautet:

"Das Bezirksamt wird ersucht,

2. der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt und dem Bezirksamt Mitte von Berlin erneut und unverzüglich schriftlich mitzuteilen, dass für das auf dem Flurstücken 350 und 346 der Flur 92 im Rahmen des Planverfahrens 1-64 geplante Wohngebiet eine Erschließung für Kfz-Verkehr jeder Art von der Schwedter Straße und auch über andere Straßen des Gleimviertels ausgeschlossen ist."

 

Drucksache VII-0196:

"1. Die BVV spricht sich für die Ausweisung der an der Bernauer Straße gelegenen Südfläche des Plangebietes des B-Plan 1-64 als Teil des Mauerparks und für eine nachhaltige Sicherung der dort ansässigen, parkverträglichen, kleinteiligen Gewerbenutzung aus. Zur Realisierung dieser Zielstellung sollen die erforderlichen eigentums- und planungsrechtlichen Grundlagen geschaffen werden.

2. Das Bezirksamt wird ersucht, diese Position dem Senat, dem Bezirksamt Mitte und dem derzeitigen Grundstückseigentümer bekannt zu machen und diese bei der Beteiligung im B-Planverfahren 1-64 des Bezirks Mitte aktiv zu vertreten."

 

Drucksache VII-0197:

"Das Bezirksamt Pankow wird ersucht, als Träger öffentlicher Belange im B-Planverfahren 1-64 des Bezirks Mitte dafür einzutreten, dass vielfältige Ost-West-Wegeverbindungen zwischen dem Gleim- und dem Brunnenviertel geschaffen werden. Dabei ist insbesondere auf eine direkte öffentliche Wegeverbindung von der Gaudystraße über den Vorplatz der Max-Schmeling-Halle durch den Mauerpark zur Lortzingstraße für FußgängInnen, Rollstuhl- und FahrradfahrerInnen hinzuwirken."

 

Drucksache VII-0377, für das B-Planverfahren relevanten Beschlusspunkte 1. und 2.:

"1. Die BVV Pankow lehnt die vom Investor Klaus Groth vorgelegten Pläne für die Bebauung der ehemaligen Bahnflächen nördlich des Gleimtunnels ab.

2. Die BVV fordert das Bezirksamt Pankow auf, entsprechend der Beschlusslage im B-Plan-Verfahren 1-64 als Träger öffentlicher Belange und Grundstücksnachbar die Interessen des Bezirks insbesondere hinsichtlich der Sicherung des uneingeschränkten Betriebs der Jugendfarm Moritzhof, des Kinderspielplatzes und des Kletterfelsens im nördlichen Mauerpark mit Nachdruck und kompromisslos zur Geltung zu bringen."

 

 

Zu einzelnen Themenfeldern werden darüber hinaus folgende Bedenken vorgetragen:

 

Zu

Begründung II - Umweltbericht

 

Gegenstand dieser Stellungnahme sind Aspekte, die auch auf das Gebiet des Bezirkes Pankow Einfluss haben könnten.

 

II.2.2.3 Wasser:

Die Aussage, dass die Empfindlichkeit des Schutzgutes Wasser als gering einzuschätzen ist und die verringerte Versickerung nicht zu erheblichen Umweltauswirkungen führt, kann nicht nachvollzogen werden. Der lokale Wasserhaushalt besteht aus den Komponenten Oberflächenabfluss, Versickerung und Verdunstung.

 

II.2.2.4 Klima:

Es wird dargestellt, dass der Luftaustausch durch die Bebauung verschlechtert wird. Weiter heißt es, dass erhebliche Beeinträchtigungen auf das Lokalklima jedoch nicht zu erwarten sind, da sich das Planungsgebiet in einem klimatischen Gunstbereich befindet. Die klimatische Komfortsituation ergibt sich durch die Lage an den Gleisanlagen, über die ein Luftaustausch erfolgt. Dieser Luftaustausch wird zukünftig durch die Bebauung erheblich eingeschränkt.

Im Umweltatlas Berlin, Karte Planungshinweise Stadtklima, wird das Planungsgebiet bereits zu den belasteten Siedlungsräumen zugeordnet. Hier heißt es "Hohe Empfindlichkeit gegenüber Nutzungsintensivierung. Keine weitere Verdichtung. Verbesserung der Durchlüftung und Erhöhung des Vegetationsanteils, Erhalt aller Freiflächen, Entsiegelung und ggf. Begrünung der Blockinnenhöfe."

 

 

Stellungnahme zum nördlichen Geltungsbereich

 

Zu

Planzeichnung und textliche Festsetzung Nr.11, Begründung III. 3.1.9.2

 

Das geplante Geh- und Radfahrrecht innerhalb der Fläche g berücksichtigt die vorhandenen Nutzungen in der angrenzenden öffentlichen Grünfläche im Bezirk Pankow nicht ausreichend. Es führt direkt auf den öffentlichen Kinderspielplatz. Eine Durchquerung an dieser Stelle ist problematisch und bedarf der Abstimmung mit dem Bezirk Pankow.

 

 

Zu

Begründung III.2 Entwickelbarkeit aus dem Flächennutzungsplan

 

Der Bezirk Pankow folgt der Auslegung der "Ausführungsvorschriften zum Darstellungsumfang, zum Entwicklungsrahmen sowie zu Änderungen des Flächennutzungsplans Berlin (AV - FNP)" nicht.

Entsprechend den Grundsätzen für die Entwicklung von Bebauungsplänen, Grundsatz 6, können aus Frei- und Grünflächen grundsätzlich keine Baugebiete und andere bauliche Nutzungen entwickelt werden.

Die genannten Ausnahmen treffen für das geplante Baugebiet nördlich des Gleimtunnels nicht zu. Es handelt sich nicht um eine untergeordnete Grenzkorrektur, um untergeordnete Flächen für den Gemeinbedarf, die angrenzenden Wohnbauflächen zugeordnet sind oder um funktionale Ergänzungsnutzungen zu vorhandenen baulichen Anlagen. Die Funktion der Grün- und Freiflächen bleibt nicht gewahrt.

 

 

Zu

Begründung III.3.1.1.1. Soziale Infrastruktur

Der Bezirk Pankow weist darauf hin, dass eine Versorgung mit Grundschulplätzen in den angrenzenden Bereichen auf absehbarer Zeit nicht möglich ist.

 

 

Zu

Begründung III 3.1.2.1. Überschreitung der Obergrenzen des Nutzungsmaßes nach § 17 BauNVO, Planzeichnung und textliche Festsetzung Nr.1

III. 3.1.6.1 Immissionsschutz - Allgemeines Wohngebiet - Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung

 

Die beabsichtigte hohe bauliche Dichte (Überschreitung der Obergrenzen gem. § 17 BauNVO) im WA lässt bodenrechtliche Spannungen erwarten, da Konflikte zwischen der zukünftigen Wohnnutzung und den vorhandenen Freizeitnutzungen innerhalb der Parkanlage und der Jugendfreizeiteinrichtung im angrenzenden Mauerpark auftreten könnten. Die heranrückende Wohnbebauung begibt sich in ein Konfliktpotential nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz. Belastungen können durch Lärm- und Geruchsemissionen auftreten.

 

Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens IV-45, das die planungsrechtliche Sicherung der Parkanlage sowie der Jugendfreizeiteinrichtung zum Inhalt hat, wurde vom Umwelt- und Naturschutzamt Pankow eine "immissionsschutzrechtliche Stellungnahme zur Beauftragung eines Geruchsgutachtens aufgrund von Bedenken zu Geruchsbelästigungen durch die Nutzung der Jugendfarm "Moritzhof" auf bestehende und geplante Wohnbebauung", vom 21.06.2013, einschließlich eines Vermerks über eine "Anlagenkontrolle zu Geruchsbelästigungen durch Tierhaltung Jugendfarm "Moritzhof" am 19.06.2013" erstellt. Diese gutachterlichen Unterlagen werden dem Bezirksamt Mitte, Fachbereich Stadtplanung, im Zusammenhang mit dieser Stellungnahme zur Verfügung gestellt.

 

Ebenso werden derzeit im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens IV-45 Lärmimmissionen untersucht. Erste Ergebnisse der Untersuchungen zeigen, dass unter Berücksichtigung der vorhandenen Spiel- und Freizeitanlagen an den östlichen Fassaden der geplanten Wohngebäude im Bebauungsplan 1-64 z.T. deutliche Überschreitungen der Immissionsrichtwerte der TA Lärm (bzw. Orientierungswerte) zu verzeichnen sind. Dies ist ursächlich auf die Lage des öffentlichen Spielplatzes sowie der Jugendfreizeiteinrichtung zurückzuführen.
Die heranrückende Wohnbebauung der Baufelder B und C des Plangebietes B-Plan 1-64 ist aufgrund der bestehenden Lärmvorbelastung durch die sozialen Einrichtungen des B-Planes IV-45 zu einem höheren Maß der Duldung verpflichtet, als es nach der Eigenart des Gebietes (allgemeines Wohngebiet) zumutbar ist.

Die Lärmvorbelastung wirkt sich schutzmindernd dahin aus, dass nicht die Richtwerte der TA Lärm Nr. 6.1d maßgebend sind, sondern darüber liegende Werte (möglich bis Mischgebietswerte). Durch das Vorhandensein der sozialen Einrichtungen trifft den Bauwilligen der heranrückenden Wohnbebauung die Pflicht der gegenseitigen Rücksichtnahme/Architektonische Selbsthilfe.

Im südlichen Teil (Baufeld A) ist davon auszugehen, dass die Immissionsrichtwerte (bzw. Orientierungswerte) überwiegend eingehalten werden. An der nördlichen Ecke des südlichen Baufeldes sind Überschreitungen zu erwarten. Die endgültigen Ergebnisse der Untersuchungen werden, sobald sie vorliegen, zur Verfügung gestellt.

Die Ergebnisse der Lärmprognose sind in die Abwägung einzustellen.

 

 

Grundsätzlich ist jedoch bereits jetzt festzuhalten, dass es zu Immissionsbelastungen im östlichen Teil des neuen Wohngebiets kommen wird.

 

Wie in der Begründung zum Bebauungsplan 1-64 auch ausgeführt wird, gilt als Grundsatz der gegenseitigen Rücksichtnahme, dass das heranrückende Baugebiet nicht den vollständigen Schutz gegenüber vorhandenen Nutzungen einfordern kann.

Das Bezirksamt Pankow weist ausdrücklich darauf hin, dass in jedem Fall sicher zu stellen ist, dass von künftigen Eigentümern und Bewohnern keine Forderungen gestellt werden können, die eine Rücknahme der öffentlichen Nutzungen zur Folge hätten, also beispielsweise die Verkleinerung des Spielplatzes oder Einschränkungen für die Jugendfreizeiteinrichtung. Die vorhandenen Nutzungen wurden zu einem Zeitpunkt errichtet, an dem keine schutzwürdigen Nutzungen auf den benachbarten Flächen im Bezirk Mitte vorhanden oder geplant waren. Die Lage der Spielflächen sowie die Bebauung des Kinderbauernhofs wurden so gewählt, dass Lärmbeeinträchtigungen soweit wie möglich vermieden werden. Daher befindet sich das Hauptgebäude als Abschirmung direkt an der Schwedter Straße und öffnet sich nach Westen. Wenn nun eine neue Wohnbebauung heranrückt, sind entsprechende Maßnahmen innerhalb des neuen Wohngebiets zu ergreifen um mögliche Beeinträchtigungen zu minimieren.

Die Nutzungen innerhalb der Parkanlage sowie der Jugendfreizeitfläche sind wichtige soziale Einrichtungen in einem Quartier, das eine besonders hohe Einwohnerdichte aufweist. Eine Verlagerung dieser Einrichtungen ist mangels gleichwertig geeigneter Standorte im Ortsteil Prenzlauer Berg nicht möglich. Beeinträchtigungen dieser Nutzungen können nicht hingenommen werden.

 

Um sicher zu stellen, dass die Jugendfarm "Moritzhof" und die vorhandenen Spiel- und Freizeitanlagen in ihrem Bestand weder gefährdet noch eingeschränkt werden, wird gefordert, dass die durch den B-Plan 1-64 künftig zulässige Bebauung an diese Einrichtungen nicht so weit heranrückt, dass immissionsschutzrechtliche Probleme entstehen können.

 

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für die vorhandenen Nutzungen im Mauerpark eine langfristige Sicherung der Nutzungen ausdrückliches Ziel des Bezirks Pankow ist.

 

 

Bebauungsplan IV-45 "Mauerpark" im Bezirk Pankow

 

Der B-Plan IV-45 grenzt östlich an den Geltungsbereich des B-Plan 1-64 an. Die Aufstellung des B-Plans wurde am 21.02.1995 beschlossen. Die Veröffentlichung im Amtsblatt erfolgte am 03.03.1995 auf Seite 757.

Zurzeit wird das Bebauungsplanverfahren als Vollverfahren mit Umweltbericht durchgeführt.

Ziel und Zweck der Planung ist die langfristige Sicherung einer öffentlichen Grünfläche mit den Zweckbestimmungen "Parkanlage", "Weidefläche", "öffentlicher Spielplatz", "Kletterfelsen" und "Gartenarbeitsstützpunkt" sowie der Jugendfarm Moritzhof als Gemeinbedarfseinrichtung mit der Zweckbestimmung "Jugendfreizeitstätte" einschließlich eines Bolzplatzes.

Die öffentlichen Einrichtungen im Plangebiet wurden bereits (bis auf den Bolzplatz) vollständig hergestellt.

Die öffentliche Grünfläche wurde als vierter Bauabschnitt zur Herstellung des Mauerparks, in Umsetzung eines Wettbewerbsentwurfs, hergestellt. Sie ist per Planfeststellungsbeschluss dem Eingriffsvorhaben der Eisenbahnschnellfahrstrecke Hannover - Berlin (PFA 3) als Kompensationsfläche zugeordnet.

 

 

 

Mit Bekanntmachung vom 13. November 2006 hat das Bezirksamt Pankow von Berlin eine Fläche mit einer Größe von 13.197m² gemäß § 2 des Grünanlagengesetzes vom 24. November 1997 als öffentliche Grün- und Erholungsanlage gewidmet (ABl. v. 2006 S. 4116).

 

 

 

Begründung

 

Die bezirkliche Stellungnahme wurde unter Beteiligung des Tiefbau- und Landschaftsplanungsamtes, des Umwelt- und Naturschutzamtes und des Stadtentwicklungsamtes erstellt.

Das Bezirksamt Mitte von Berlin hat am 04. Mai 2010 die Aufstellung des Bebauungsplans 1-64 (Mauerpark) beschlossen. Die Veröffentlichung des Aufstellungsbeschlusses im Amtsblatt für Berlin erfolgte am 18.Juni 2010 auf Seite 932.

 

Der zu Grunde liegende Entwurf der Flächennutzungsplanänderung liegt als Anlage bei. Der Umweltbericht wird zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung vorgelegt.

 

Zum weiteren Verfahren wird in der Begründung zum Bebauungsplan 1-64, Stand: 19.7.2013 (Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB), ausgeführt:

 

"Es ist vorgesehen, den vorliegenden Bebauungsplan nach der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und vor der Durchführung der Öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu teilen. Der Bereich südlich der Gleimstraße soll als "normales" Bebauungsplanverfahren fortgeführt werden. Für den Bereich nördlich der Gleimstraße soll die Weiterführung des Aufstellungsverfahrens voraussichtlich in Form eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erfolgen. Ein entsprechender Antrag des Vorhabenträgers liegt bereits vor. Entschieden werden soll über den Antrag nach Auswertung der Behördenbeteiligung.

Die Planung soll insgesamt weiterhin integriert und aufeinander bezogen betrachtet werden. Die Unterschiedlichkeit der Planinhalte, die voneinander unabhängige Erschließung der Teilgebiete, die Betroffenheit unterschiedlicher Eigentümer und die unterschiedliche Kostentragung und Verfahrensführung lassen eine Teilung sinnvoll erscheinen."

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine

 

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

 

 

 

Matthias Köhne              Jens-Holger Kirchner

Bezirksbürgermeister              Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 

 

 

Anlage: B-Plan 1-64, Planzeichnung und Begründung, (in elektronischer Form)

 

 

 

 

 
 

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