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Drucksache - VII-0526
Siehe Anlage
Bezirksamt Pankow von Berlin .2014
An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: in Erledigung der Drucksache Nr.: VII-0526
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Schlussbericht
Berliner Mietenbündnis verbessern
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 16. Sitzung am 28.08.2013 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung - Drucksache Nr.: VII-0526
"das Bezirksamt wird ersucht, sich gegenüber der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz für folgende Verbesserungen des Berliner Mietenbündnisses im Rahmen der anstehenden Evaluierung einzusetzen:
1. Die absolute Obergrenze für Bestandsmieten nach einer Sanierung / Modernisierung darf die Ortsübliche Vergleichsmiete (OVM) nur um maximal 10% überschreiten.
2. Energetische Maßnahmen im Zuge von Sanierungen/Modernisierungen sind auf die Leistungsfähigkeit unterer Einkommen zuzuschneiden und die prognostizierten Betriebskosteneinsparungen realistisch und überprüfbar anzusetzen.
3. Bei der Beurteilung der Angemessenheit von Wohnraum sollte bei Gründerzeitbauten die Zimmerzahl berücksichtigt werden ("erlaubte" Zimmerzahl = Anzahl der wohnenden Personen + 1).
4. Die Kappungsregelung im Mietenbündnis ist präziser zu formulieren (30% Warmmiete vom Nettoeinkommen als Kappungsgrenze)
5. Um den Mieterinnen und Mietern Sicherheit zu geben, ist grundsätzlich nach Sanierungen/Modernisierungen eine weitere Mieterhöhung für drei Jahre auszuschließen.
6. Für den Bezirk Pankow ist zu überprüfen, ob die geltende Regelung zur Versorgung mit WBS-Mietern ausreichend ist oder ob nicht die Regelung innerhalb des S-Bahn-Ringes aufgrund der angespannten Wohnraumsituation anzusetzen ist."
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Das Bezirksamt hat sich in Erfüllung des Ersuchens in diversen Gesprächen in der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt auf Staatssekretärs- und Abteilungsleiterebene für die Änderung des Berliner Mietenbündnisses eingesetzt. In diesen Gesprächen ist eine Berücksichtigung der Punkte 1 - 5 ernsthaft erörtert worden. Zuletzt hat das Bezirksamt gemeinsam mit Vertretern der GESOBAU, des Pankower Mieterprotests und des Berliner Mietervereins bei einer Anhörung des Ausschusses für Bauen, Wohnen und Verkehr des Berliner Abgeordnetenhauses am 12. Februar 2014 für die Positionen 1 - 5 des Ersuchens geworben. In der Anhörung hat das Bezirksamt für die Überarbeitung des Berliner Mietenbündnisses besonders auf die Anwendungsregeln zur Angemessenheit von Wohnraum, die Kappungsgrenze (30% Bruttowarm vom Nettoeinkommen) und den Ausschluss von Mieterhöhungen 3 Jahre nach Sanierung/Modernisierung hingewiesen. Darüber hinaus wurden vom Bezirksamt Regelungen zur sozialverträglichen Anwendung energetischer Sanierungsmaßnahmen eingefordert.
Vom damaligen Staatssekretär, Herrn Gothe, sind in der Anhörung die Beachtung der von der BVV vorgeschlagenen Aspekte bei der Evaluierung und Überarbeitung des Berliner Mietenbündnisses nicht nur genannt, sondern auch angekündigt worden. Es bleibt abzuwarten, wie und von wem diese Ankündigungen auch umgesetzt werden.
Das Bezirksamt wird auch weiterhin im Sinne der Drucksache gegenüber der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, den Wohnungsbaugesellschaften und dem Berliner Abgeordnetenhaus aktiv sein.
Wir bitten, die Drucksache als erledigt zu betrachten.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Matthias Köhne Jens-Holger Kirchner Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung
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