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Drucksache - VII-0525
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Siehe Anlage
Bezirksamt Pankow von Berlin .04.2014
An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.:
In Erledigung der Drucksache Nr.:VII-0525
Vorlage zur Kenntnisnahmefür die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Schlussbericht
Verbesserung der Verkehrssicherheit in der Buchholzer Straße
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 18.Tagung der BVV am 06.11.2013 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung - Drucksache VII-0525:
"Das Bezirksamt wird ersucht, die Verkehrssicherheit in der Buchholzer Straße in der Lage der Elisabethaue zu verbessern. Hierzu sind insbesondere folgende Maßnahmen zu prüfen und im Ergebnis der Prüfung zeitnah umzusetzen:
1. Anordnung einer Tempo30- Zone (Zeichen 274.1 und 274.2) in der Buchholzer von der Buswendeschleife bis in die Dorflage Blankenfelde
2. Einrichtung baulicher Anlagen (Poller) zur Reduzierung der Durchfahrtsbreite der Buchholzer Straße auf der Mitte zwischen Schillingweg und Kapellenweg und ggf. zwischen Kapellenweg und Berliner Straße
8. Abhängen der Buchholzer Straße ab Kapellenweg."
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) berichtet: Die Zuständigkeit für straßenverkehrsbehördliche Maßnahmen im übergeordneten Straßennetz mit Einfluss auf den fließenden Verkehr obliegt, gemäß dem Zuständigkeitskatalog Ordnungsaufgaben (Nr. 35 Absatz 2 ZustKatOrd) als Anlage zum Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG) der für das übergeordnete Straßennetz zuständigen Straßenverkehrsbehörde Verkehrslenkung Berlin, VLB B 51, Tempelhofer Damm 45, 12101 Berlin. Die VLB wurde zum aufgeworfenen Sachverhalt über Staatssekretär Gaebler um Stellungnahme gebeten. Die Antwort liegt vor.
Der Staatssekretär Herr Christian Gaebler hat zu 1 - 3 und 5 - 8 geantwortet.
Zu 1.:"Die Buchholzer Straße zwischen Berliner Straße und Blankenfelder Straße verbindet die Ortsteile Blankenfelde und Französisch Buchholz. Die nach dem Stadtentwicklungsplan (StEP) Verkehr als Ergänzungsstraße ausgewiesene Straße hat weder baulich angelegte Rad- noch Fußwege und weist darüber hinaus keine Straßenbeleuchtung auf. Die durch die Fahrbahnrandbegrenzung nach Zeichen 295 der Straßenverkehrsordnung (StVO) verbleibende Fahrgasse variiert um ca. 5,50 m. Die Seitenstreifen sind größtenteils unbefestigt und bewachsen. Der LKW- Durchgangsverkehr ist durch Zeichen 253 StVO mit dem Zusatz 1020-30 (Anlieger frei) untersagt.
Aufgrund dieser baulichen Unzulänglichkeiten besteht zur Erhöhung der Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmerinnen und -nehmer in der Buchholzer Straße zwischen Berliner Straße und dem Schillingweg eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h durch das Zeichen 274-53 StVO. Da sich diese bauliche Situation auch südlich des Schillingweges fortsetzt, insbesondere für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer, beabsichtigt die Verkehrslenkung Berlin (VLB), eine Verlängerung der Tempo 30 bis zur Blankenfelder Straße anzuordnen. Das hierfür notwendige Anhörungsverfahren gegenüber der Polizei und dem Straßenbaulastträger wird die VLB zeitnah einleiten."
Zu 2.: "Die Buchholzer Straße ist eine dem öffentlichen Verkehr uneingeschränkt gewidmete Straße, welche dem übergeordneten Hauptverkehrsstraßennetz angehört. Mit der Anordnung einer Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h (auch im Bereich der Bebauung Elisabethaue) sowie dem LKW-Durchfahrtsverbot wurden bereits den besonderen baulichen und örtlichen Gegebenheiten zur Erhöhung der Verkehrssicherheit entsprochen.
Bei zukünftig geplanten baulichen Veränderungen wäre zu beachten, dass ein Begegnen von LKW und PKW grundsätzlich weiterhin möglich sein muss, d.h. eine 5 m breite Fahrbahn müsste erhalten bleiben. Eine punktuelle Einengung halte ich in diesem Zusammenhang jedoch nicht für zielführend. Erfahrungsgemäß beschleunigen Kraftfahrer, welche bereits im Vorfeld die zulässige Höchstgeschwindigkeit missachtet haben, erneut nach dem Abbremsen und tragen so zu einer Erhöhung des verkehrbedingten Lärms bei."
Zu 3.: "Die Markierung eines "Fußgängerstreifens" ist nach der StVO nicht möglich. Zur Gewährleistung eines wirklichen Schutzraums für die Fußgängerinnen und Fußgänger wäre nur die bauliche Anlage eines Gehweges ausführbar. Eine entsprechende Errichtung wäre in Anbetracht der geringen Nutzerfrequenz des Straßennetzteils unverhältnismäßig."
Zu 4.: Die Beantwortung erfolgte durch die Straßenverkehrsbehörde Pankow bereits im 1. Zwischenbericht. Zu 5.: "Nach den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) dürfen diese nur dort angelegt werden, wo auf beiden Fahrbahnseiten ein Gehweg oder ein weiterführender Fußweg vorhanden ist. Aufgrund der fehlenden Gehwege sowohl in der Buchholzer Straße als auch im Schillingweg ist diese Voraussetzung nicht gegeben, so dass sich hier eine weitere Prüfung erübrigt."
Zu 6.: Hintergrund für die Bitte um Anordnung weiterer Hinweisschilder scheint die Unkenntnis von Fahrzeugführerinnen und -führern über die Existenz zweier Straßen mit der Benennung Buchholzer Straße in Pankow zu sein. Die Anzahl der Hinweisschilder für das im Ortsteil Niederschönhausen gelegene Gewerbegebiet Buchholzer Straße halte ich den Prüfergebnissen der VLB entsprechend für ausreichend."
Zu 7.: "Das gewünschte Zusatzzeichen "keine Wendemöglichkeit für LKW" ist nur in Verbindung mit dem Zeichen 357 StVO (Sackgasse) anordnungsfähig, weshalb dieser Anregung nicht entsprochen werden kann."
Zu 8.: "Wie bereits zu Punkt 1 ausgeführt, ist die Buchholzer Straße nach dem StEP Verkehr dem übergeordneten Straßennetz zugehörig und hat eine entsprechend wichtige Verkehrs- und Verbindungsfunktion. Ein "Abhängen" dieser Straße ist mit den Intentionen des StEP Verkehr weder zu vereinbaren noch verkehrlich gerechtfertigt und wird daher nicht umgesetzt."
Das Bezirksamt nimmt die Stellungnahme des Staatssekretärs zur Kenntnis. Aufgrund fehlender Zuständigkeit kann das Bezirksamt im Sinne des Antrages nicht selbst tätig werden.
Wir bitten, die Drucksache als erledigt zu betrachten.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Matthias Köhne Dr. Torsten Kühne Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat für Verbraucherschutz, Kultur, Umwelt und Bürgerservice
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