Drucksache - VII-0513  

 
 
Betreff: Neuverteilung der Erträgnisse der Sammelstiftung Kreuzberg
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
28.08.2013 
16. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzK15 Bezirksamt, 16 BVV am 28.08.2013

Siehe Anlage

 

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

 

 

Bezirksamt Pankow von Berlin

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                .08.2013

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                        Drucksache-Nr. VII-0513

 

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

 

 

Neuverteilung der Erträgnisse der Sammelstiftung Kreuzberg

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

 

Das Bezirksamt hat beschlossen:

 

I. Die Bezirksamtsbeschlüsse Nr. IV-56/2001 vom 22.05.2001 und Nr. V-104/2002 vom

   09.07.2002 werden aufgehoben.

 

II. Die dem Bezirksamt Pankow aus den Erträgnissen der Sammelstiftung Kreuzberg

bereit gestellten Mittel in Höhe von 12.200 ? werden für das Haushaltsjahr 2014 wie folgt aufgeteilt:

 

   Beauftragte beim BzBm                                                 2.000 ?                            

   (insbes. Gleichstellungsbeauftragte)

   Schul- und Sportamt                                                                           3.000 ?                           

   Amt für Weiterbildung und Kultur                                               2.200 ?                           

   Jugendamt                                                                                                       3.000 ?                           

   Amt für Soziales                                                                                        2.000 ?                               

                                                                                                                   12.200 ?

                                                       

III. Die Aufteilung erfolgt in den Folgejahren entsprechend der zur Verfügung stehenden

     Mittel.

 

Begründung

 

Der Überschuss aus der Sammelstiftung Kreuzberg wird zu 20 % an die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales und zu 80 % auf die Bezirke verteilt. Die letzte Beschlussfassung durch das Bezirksamt Pankow über die Verteilung der durch den Verwalter (Bezirksamt Friedrichshain/Kreuzberg von Berlin) zugewiesenen Mittel erfolgte 2002 und entspricht nicht mehr den jetzigen Zuschnitten der Geschäftsbereiche und den satzungsgemäßen Verwendungszwecken und musste demzufolge angepasst werden.

 

Gemäß der Satzung der Sammelstiftung Kreuzberg sind die Erträgnisse für folgende Verwendungszwecke vorgesehen:

 

-          Fürsorge für Körperbehinderte (Blinden- und Behinderteneinrichtungen)

-          Förderung von Bildung (Schulen, Bibliotheken)

-          Jugendhilfe und Jugendfürsorge (Pflegekinderdienst, Erziehungs- und Familienberatung, Elternzentrum, Jugendpflegestätten)

-          Erziehung (Kindertagesstätten, Kinderheime)

-          Altenhilfe (Seniorenheime, Seniorenwohnhäuser, Seniorenfreizeitstätten)

-          Erwachsenenbildung (Volkshochschule)

 

Diese Zwecke sind bei der Verwendung strikt einzuhalten, da vom Finanzamt für Körperschaften eine Steuerbefreiung hinsichtlich der Erträge des Stiftungsvermögens nur gewährt wird, sofern diese Mittel auch entsprechend eingesetzt werden.

 

Die Aufteilung auf die Geschäftsbereiche wurde entsprechend der in den Vorjahren in Anspruch genommenen Mittel vorgenommen.

 

Die Verantwortung für die Verteilung und richtige Verwendung obliegt den jeweiligen Geschäftsbereichen.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

Jährliche zweckgebundene Einnahmen vom Bezirksamt Friedrichshain/ Kreuzberg

 

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

Die Mittel werden auch für Gleichstellungsprojekte bereitgestellt.

 

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

Die Mittel werden insbesondere für die Bereiche Schule, Volkshochschule, Bibliotheken, Jugend und Soziales bereitgestellt.

 

 

 

 

 

Matthias Köhne

Bezirksbürgermeister

 

 
 

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