Drucksache - VII-0501  

 
 
Betreff: Beanstandung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin vom 5. Juni 2013 zur Drucksache VII – 0419 - Geschäftsordnung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin für die VII. Wahlperiode
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
24.06.2013 
außerordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin zum Thema "Beantragung der Entscheidung der Bezirksaufsicht gegen die Beanstandung des BVV Beschlusses zur Drs. VII-0419 durch das Bezirksamt Pankow von Berlin gem. §18 BezVG mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzK§15 BA, außerordentliche Tagung der BVV am 24.06.13
VzK§15 BA, Anlage, außerordentliche Tagung der BVV am 24.06.13

Bezirksamt Pankow von Berlin

 

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

 

Bezirksamt Pankow von Berlin

Bezirksamt Pankow von Berlin. Juni 2013

 

 

An die

BezirksverordnetenversammlungDrucksache-Nr.:

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

 

 

Betr.:  Beanstandung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin vom 5. Juni 2013 zur Drucksache VII – 0419 - Geschäftsordnung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin für die VII. Wahlperiode -

 

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 18.06.2013 folgenden Beschluss gefasst:

 

„Der in der 15. ordentlichen Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin am 5. Juni 2013 zur Drucksache VII – 0419 - Geschäftsordnung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin für die VII. Wahlperiode - gefasste Beschluss wird beanstandet.“

 

 

Begründung

 

Am 5. Juni 2013 wurde in der 15. ordentlichen Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin zur Drucksache VII – 0419 die Geschäftsordnung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin für die VII. Wahlperiode beschlossen. Die beschlossene Fassung der Geschäftsordnung (nachfolgend GO BVV genannt) ist als Anlage 1 beigefügt. Der gefasste Beschluss war gemäß § 18 Satz 1 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) vom Bezirksamt zu beanstanden, weil aus folgendem Grund zumindest die nachfolgend aufgeführte Bestimmung in der beschlossenen Fassung der GO BVV nicht gesetzeskonform ist:

 

In § 41 Abs. 5 GO BVV wird bestimmt, wer „an einem nichtöffentlichen Teil einer Tagung oder Sitzung regelmäßig“ teilnimmt und wer zur Teilnahme zugelassen werden kann. Zu den regelmäßig teilnehmenden Personen sollen gemäß dieser Regelung unter anderem nunmehr auch  „Ausschussmitglieder“ gehören (vgl. § 41 Abs. 5 Satz 1 GO BVV). Das bedeutet, dass mit dieser Regelung künftig auch Bürgerdeputierte teilnahmeberechtigt sein sollen. Dies widerspricht jedoch der Intention der Regelung des § 8 Abs. 6 BezVG und der bislang hier bekannten Rechtsauffassung der Senatsinnenverwaltung, vgl. in Kopie als Anlage 2 beigefügtes Schreiben der Senatsverwaltung für Inneres vom 14.04.2003. Danach ist in einer nicht-öffentlichen Sitzung der Kreis der Sitzungsteilnehmer so klein wie möglich zu halten. Die Senatsverwaltung für Inneres führt in dem bezeichneten Schreiben dazu aus, dass „bei nicht-öffentlichen Sitzungen der Bezirksverordnetenversammlung [sind] demnach grundsätzlich nur deren Mitglieder (und nicht die Bürgerdeputierten) zur Teilnahme berechtigt“ sind.

 

Die Beanstandung entfaltet aufschiebende Wirkung, d. h. der Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung ist schwebend unwirksam. Gemäß § 18 Satz 2 BezVG kann die Bezirksverordnetenversammlung binnen eines Monats ab Fassung des Beanstandungsbeschlusses über das Bezirksamt die Entscheidung der Bezirksaufsichtsbehörde (Senatsverwaltung für Inneres und Sport) beantragen. 

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine

 

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

Keine

 

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

Keine

 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

 

 

 

Matthias Köhne

Bezirksbürgermeister

 

 

 
 

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