Drucksache - VII-0427  

 
 
Betreff: Planmäßiger Einsatz von Haushaltsmitteln zur Pflege der Kunst im öffentlichen Raum
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LinksfraktionBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
24.04.2013 
14. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Finanzen, Personal und Immobilien mitberatender Ausschuss
30.05.2013 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal und Immobilien vertagt   
08.08.2013 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal und Immobilien ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
25.09.2013 
17. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
05.03.2014 
21. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Linksfraktion 14.BVV am 24.04.2013
Beschlussempfehlung FinPersImmo 17. BVV am 25.09.13
VzK §13 SB, BA 21. BVV am 05.03.2014

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

 

 

 

 

 

Siehe Anlage

Laut Presseberichten beabsichtigt das Bezirksamt, die Spendenbereitschaft von Bürgerinnen und Bürgern auf die eigentlich bei der Verwaltung liegende Aufgabe der Pflege von Kunstwerken des öffentlichen Raumes zu lenken

2

 

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                                          2014

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                        Drucksache-Nr.:
                                                                                                                                 

In Erledigung der

Drucksache-Nr.: VII-0427

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

Schlussbericht 

 

 

Planmäßiger Einsatz von Haushaltsmitteln zur Pflege der Kunst im öffentlichen Raum

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung des in der 17. Tagung der BVV am 25.09.2013 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung - Drucksache Nr.: VII-0427

 

"Das Bezirksamt wird ersucht, Haushaltsmittel für die Reparatur, Rekonstruktion und Wiederaufbau von Kunstwerken einzusetzen, die wegen mangelnder Standsicherheit oder Beschädigung eingelagert werden mussten."

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

 

In Presseberichten und anderen Aufrufen an die Öffentlichkeit wird für Spenden und öffentliches Engagement geworben, da die Ressourcen der ohnehin für die Pflege von öffentlichen Grünflächen, Spiel- und Sportplätzen zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel nicht auskömmlich sind. Derzeit können nur noch gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen der Verkehrssicherung von Bäumen in öffentlichen Grünanlagen und von Straßenbäumen sowie auf Spielplätzen aufrechterhalten werden.

 

Kunstobjekte in öffentlichen Grünanlagen werden regelmäßig ebenfalls auf Standsicherheit hin überprüft. Falls diese nicht mehr gegeben ist, wird das Objekt in der Regel abgebaut und gesichert. Wo im Rahmen einer Kostenabwägung sinnvoll und möglich, wird gelegentlich durch kleinere Reparaturen die Standsicherheit wieder hergestellt.

Durch Graffiti oder Vandalismus verunstaltete Kunstobjekte können nur noch in begründeten Einzelfällen gereinigt und imprägniert werden. Dazu stehen im laufenden Haushalt 2.000 ? zur Verfügung.

 

Ziel der Bemühungen des Bezirkes ist vielmehr, über Presseberichte das bürgerschaftliche Engagement zu fördern und zu sensibilisieren, um Beschädigung oder Diebstahl zu vermindern. Besonders gefährdet sind derzeit alle Kunstguss- und Metallplastiken - sogar und insbesondere auf Friedhöfen. Schutzmarkierungen in Form von künstlicher DNA kann derzeit nicht aus Mitteln des Unterhalts finanziert werden.

 

Für gesicherte und ggf. nach Reparatur wiederhergestellte Kunstwerke muss in Zukunft im Einzelfall immer abgewogen werden, ob aus Sicherheitserwägungen der ursprüngliche Standort wieder genutzt werden kann oder ein besser geschützter Ort ausgewählt werden soll. Bei der Standortwahl wird bürgerschaftliches Engagement als Schutz- und Kontroll-Kriterium besonders geschätzt.

 

Wir bitten, die Drucksache damit als erledigt anzusehen.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

 

 

Matthias Köhne                                                                      Jens-Holger Kirchner

Bezirksbürgermeister                                                        Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 

 

 

 

 
 

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