Drucksache - VII-0420  

 
 
Betreff: Ombudsleute für das JobCenter Pankow
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:PiratenfraktionPiratenfraktion
   
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
24.04.2013 
14. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin zurückgezogen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Piraten 14. BVV am 24.04.13

Das Bezirksamt Pankow wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass im Jobcenter Pankow die Stelle einer/s ehrenamtlichen Beauftragten (Ombudsmann/-frau) für die Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld II eingericht

Das Bezirksamt Pankow wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass im Jobcenter Pankow die Stelle einer/s ehrenamtlichen Beauftragten (Ombudsmann/-frau) für die Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld II eingerichtet wird.

 

Bei der Einrichtung der Stelle sollten auch die gemachten Erfahrungen der Bezirke Mitte, Zehlendorf-Steglitz und Charlottenburg-Wilmersdorf berücksichtigt werden.

 

Derzeit sind über rund 2000 Verfahren gegen das JobCenter Pankow anhängig

 

Derzeit sind über rund 2000 Verfahren gegen das JobCenter Pankow anhängig. Diese Flut von Klagen kann das zuständige Sozialgericht nur unter einem hohen Zeitaufwand erledigen. Für den Empfänger von Arbeitslosengeld II kann dies unter Umständen gravierende existenzielle Folgen haben.

 

Jens  Regg von Geschäftsleitung der Regionaldirektion Arbeitsagentur Berlin-Brandenburg führt dazu aus: "Einen Bescheid rechtssicher und bürgerfreundlich zu formulieren, ist bei der derzeitigen Rechtslage  schier unmöglich". Ein Ombudsverfahren ist außerdem unbürokratischer und stellt in der Regel eine größere und vertrauensvollere Akzeptanz für  die Entscheidung her. Ferner können Gerichtsverfahren verhindert und  damit enorme Kosten eingespart werden. Es ist also eine sogenannte "Win-Win" Situation für alle Beteiligten.

 

 

 
 

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