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Drucksache - VII-0374
Siehe Anlage
Bezirksamt Pankow von Berlin 2014
An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: In Erledigung der Drucksache-Nr.: VII-0374
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Schlussbericht
Radverkehr Dietzgenstraße
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 13. Sitzung am 06.03.2013 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung - Drucksache Nr.: VII-0374
"Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, wie in die geplante Verbesserung der Radverkehrsanlagen in der Dietzgenstraße auch der Abschnitt zwischen Schlosspark und Hermann-Hesse-Straße einbezogen werden kann, etwa in dem eine für den Radverkehr besser befahrbare Fahrbahndeckschicht aufgebracht wird."
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Die Anfrage bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt zu diesem Ersuchen hat ergeben, dass die vorgeschlagene Maßnahme nicht durch das Radverkehrsinfrastrukturprogramm finanzierbar ist. Grundvoraussetzung für die Aufnahme in das Radverkehrsprogramm wäre die Weiterführung des Radweges durch den Schlosspark. Die Dietzgenstraße führt hier zum Eingang des inneren Schlossparkbereichs, der der Stiftung preußische Schlösser und Gärten untersteht. Das Radfahren ist auf den Wegen in unmittelbarer Nähe des Schlosses derzeit nicht gestattet. Damit entfällt die Voraussetzung für die Aufnahme in das Radverkehrsinfrastrukturprogramm des Senats, denn die Weiterführung des Radweges ist formal nicht abgesichert.
Überdies liegt folgende Stellungnahme der unteren Denkmalschutzbehörde vor: "Das betreffende Teilstück der Dietzgenstraße ist eines der letzten Zeugnisse des alten Dorfes Niederschönhausen und eine der beiden seit Jahrhunderten überlieferten Verbindungen zum ehemaligen Gutshof, später Schlossareal. Kopfsteinpflaster (naturgemäß nicht behauen, unregelmäßige Feldsteingrößen) ist nur noch selten in Berlin vorzufinden. Meistens wurden die alten Straßen bereits durch behauene Granitsteine gepflastert. Das imposante Erscheinungsbild wird im schlossnahen Bereich noch durch das anliegende Hofgärtnerhaus verstärkt. Wenn nun ein Asphaltstreifen wie an der Ossietzkystraße aufgebracht würde, ginge natürlich der dörfliche Charakter verloren. Deshalb lehnt die Denkmalschutzbehörde eine Asphaltierung ab."
Dem Antrag, die Befahrbarkeit dieses Abschnitts der Dietzgenstraße für Radfahrer, z. B. durch das Aufbringen einer Asphaltdeckschicht, zu verbessern, kann demnach sowohl aus Gründen des Denkmalschutzes als auch aus finanziellen Gründen nicht entsprochen werden, denn das Aufbringen der geplanten Asphaltdeckschicht kostet ca. 95.000,00 ?, welche nicht zur Verfügung stehen.
Wir bitten daher, die Drucksache als erledigt zu betrachten.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Matthias Köhne Jens-Holger Kirchner Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung
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