Drucksache - VII-0372  

 
 
Betreff: Sicherung des Friedhofsparks Pappelallee als öffentliche Grünfläche
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LinksfraktionLinksfraktion
   
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
06.03.2013 
13. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen Vorberatung
14.03.2013 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Grünanlagen vertagt   
18.04.2013 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Grünanlagen zurückgezogen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Linksfraktion 13.BVV am 06.03.2013

Das Bezirksamt wird aufgefordert:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert:

1. einen B-Plan für die langfristige Sicherung des Friedhofsparks Pappelallee 15-17 aufzustellen und der Freireligiösen Gemeinde Gespräche über den Verkauf des Grundstücks anzubieten;

2. bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung ggf. den Erwerb des Grundstücks aus Ausgleichsbeträgen der Sanierungsgebiete zu beantragen;

3. in den Gesprächen mit der Freireligiösen Gemeinde zu eruieren, welche Maßnahmen erforderlich sind, um die alltägliche Zugänglichkeit des Friedhofsparks von der Lychener Straße zu sichern.

 

Die BVV hatte am 24

 

 

Die BVV hatte am 24.08.2011 in einem Ersuchen das Bezirksamt aufgefordert zu prüfen, "ob für die dauerhafte Sicherung des gesamten Friedhofsparks einschließlich des Spielplatzes als Grünfläche die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich" sei. Das Bezirksamt hatte in einem Schlussbericht am 30.11.2011 mitgeteilt, dass "zwingendes Planerfordernis" derzeit nicht bestehe, dass man aber, "sollte sich dies als erforderlich erweisen, weil vertragliche Regelungen nicht dauerhaft Bestand haben, zu einem späteren Zeitpunkt noch von diesem Instrument der Sicherung der Grünfläche Gebrauch machen" könne. (Drs. VI-1368)

Zwar gibt es derzeit keinen Anlass, am Bestand der vertraglichen Sicherung des Friedhofsparks zu zweifeln, aber der immobilienwirtschaftliche Druck auf diese Freifläche hat sich in den letzten zwei Jahren extrem erhöht. Das Sanierungsgebiet Helmholtzplatz wird im kommenden Jahr aufgehoben werden. Zwar ist auch nach dem Wegfall des zusätzlichen Schutzes der Grünanlage durch die Ziele der Sanierungssatzung das Grundstück nicht ohne weiteres bebaubar, aber mit der Aufhebung des Sanierungsgebietes stünden dem Bezirk keine "Sanierungsmittel" (Städtebauförderungsmittel / Ausgleichsbeträge) mehr zu einem eventuell gewünschten Grundstückserwerb und ggf. erforderlichen Sanierungsarbeiten zur Verfügung.

Die bereits in der oben genannten Drucksache behandelten Probleme der Zugänglichkeit zum Friedhofspark von der Lychener Straße sind immer noch nicht gelöst.

 

 

 
 

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