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Drucksache - VII-0370
Siehe Anlage
Bezirksamt Pankow von Berlin .2013
An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG
Aufteilung der Mittel für die ehrenamtliche Arbeit von Bürgerinnen und Bürgern zur Verbesserung der öffentlichen Infrastruktur
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:
Das Bezirksamt hat beschlossen:
I. Die dem Bezirksamt Pankow übertragenen Mittel für die ehrenamtliche Arbeit von Bürgerinnen und Bürgern zur Verbesserung der öffentlichen Infrastruktur in Höhe von 58.000 € werden in Anlehnung an das prozentuale Ist 2012 wie folgt aufgeteilt:
Abteilung
Finanzen, Personal und Wirtschaft (einschließlich Beauftragte) 2.000 €Stadtentwicklung 5.000 € Jugend und Facility Management 10.000 € Gesundheit, Soziales, Schule und Sport 36.000 € Verbraucherschutz, Kultur, Umwelt und Bürgerservice 5.000 € 58.000 €
und sind durch die Abteilungen maßnahmekonkret zu untersetzen.
Grundlage ist das „Merkblatt über die Gewährung von Sachmitteln für Freiwilliges Engagement In Nachbarschaften (FEIN)“ – Anlage 1. Vorrangig sind Antragsteller zu berücksichtigen, die in den vergangenen Jahren aus diesem Programm noch keine Mittel erhalten haben und mit ihrem Engagement zur Aufwertung und Verbesserung bezirkseigener Einrichtungen beitragen.
II. Die Serviceeinheit Finanzen/Steuerungsdienst wird beauftragt, die Mittel bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt abzurufen und den Abteilungen bereitzustellen.
III. Bis zum 31. Oktober 2013 ist der Serviceeinheit Finanzen/Steuerungsdienst die voraussichtliche Inanspruchnahme zum Jahresende mitzuteilen, um eine Umverteilung innerhalb des Bezirks rechtzeitig veranlassen zu können.
Begründung
Mit Schreiben vom 01.02.2013 wurden dem Bezirk Pankow 58.000 € zur auftragsweisen Bewirtschaftung durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt übertragen.
Die Modalitäten über die Gewährung von Fördermitteln für Freiwilliges Engagement In Nachbarschaften (FEIN) sind im Merkblatt der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt – Anlage 1 – geregelt.
Eine maßnahmekonkrete Untersetzung unter strenger Einhaltung der in Anlage 1 genannten Kriterien und der beschlossenen Aufteilung sind durch die Abteilungen vorzunehmen und der Serviceeinheit Finanzen/Steuerungsdienst zu übersenden. Die Mittel werden dann umgehend bereitgestellt.
Die Abteilungen haben dafür Sorge zu tragen, dass alle in Frage kommenden Einrichtungen, gesellschaftlichen Initiativen sowie engagierten Bürgerinnen und Bürger über das Programm in Kenntnis gesetzt werden.
Über nachträglich eingehende Anträge entscheiden die Abteilungen im Rahmen des Ihnen zur Verfügung stehenden Volumens.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Es handelt sich um zusätzliche zweckgebundene Mittel der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt.
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante AuswirkungenDie Mittel werden auch für Gleichstellungsprojekte bereitgestellt.
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
Verbesserung der Infrastruktur
Kinder- und Familienverträglichkeit
Die Mittel werden vorrangig für die Bereiche Schule, Sport, Jugend und Soziales bereitgestellt.
Matthias Köhne
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