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Drucksache - VII-0367
Siehe Anlage
Bezirksamt Pankow von Berlin .02.2013
An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.:
Vorlage zur Beschlussfassung für die Bezirksverordnetenversammlung
1. Gegenstand der Vorlage
Wahl (Wiederwahl) einer Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk 4 (Gebiet Pankow – Nord zwischen S – Bahnlinie Heinersdorf - Bornholmer Straße, Grenze OT Weißensee und Prenzlauer Berg) im Bezirk Pankow
2. Beschlussentwurf
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Für die Dauer von fünf Jahren wird für den Schiedsamtsbezirk 4 (Gebiet Pankow – Nord zwischen S – Bahnlinie Heinersdorf - Bornholmer Straße, Grenze OT Weißensee und Prenzlauer Berg) im Bezirk Pankow
FrauBirgit MaxKlothildestr. 40a13156 Berlinzur Schiedsperson gewählt.
3. Begründung
Die Wahlperiode für den Schiedsamtsbezirk 4 endete im Dezember 2012. Die bisherige Schiedsperson, Frau Birgit Max, hat ihre Bereitschaft erklärt, auch weiterhin als Schiedsperson in diesem Schiedsamtsbezirk zu arbeiten. Die Präsidentin desAmtsgerichts Pankow/Weißensee hat bereits am 14.11.2012 schriftlich mitgeteilt, dass keine Bedenken gegen eine Wiederwahl von Frau Max bestehen.
Frau Max ist bereits seit 2007 als Schiedsperson tätig. Durch die langjährige ehrenamtliche Tätigkeit verfügt sie über einen sehr großen Erfahrungsschatz und durch die umfangreichen Fortbildungen auch über die entsprechenden einschlägigen und aktuellen Rechtskenntnisse. In den vergangenen Jahren hat sie die verantwortungsvolle Aufgabe sehr engagiert und pflichtbewusst wahrgenommen. Von einer vorherigen Bekanntmachung über das Freiwerden des Schiedsamts gemäß § 3 Abs. 2 Berliner Schiedsamtsgesetz konnte deshalb ausnahmsweise abgesehen werden.
4. Rechtsgrundlage
a) § 3 Abs. 1 Berliner Schiedsamtsgesetz (BlnSchAG) v. 7.4.1994 (GVBl. S. 109), zuletzt geändert durch Art. XII Nr. 43 DienstrechtsänderungsG vom 19.03.2009 (GVBl. S. 70);
b) § 9 Abs. 1 des Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder der Bezirks- verordnetenversammlungen, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Personen vom 29.11.1978 (GVBl. S. 2214), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2002 (GVBl. S. 372);
c) § 4 Abs. 2 der Verordnung über die Durchführung des Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlungen, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Person in der Fassung vom 29. Mai 1979 (GVBl. 826), zuletzt geändert durch Art. I ÄndVO vom 08.02.2011 (GVBl. S. 87)
d) § 12 Abs. 2 Ziffer 11, § 16 Abs. 1 c) und § 36 Abs. 2b), Abs. 3 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) vom 10.11.2012
5. Haushaltsmäßige Auswirkungen
Die Mittel für die Tätigkeit der Schiedsfrauen und Schiedsmänner sind im Kapitel 3511, Titel 41201 (5.800 €) und 68579 (2.000 €) veranschlagt.
6. Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
- keine -
7. Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
- keine -
8. Kinder- und Familienverträglichkeit
- entfällt -
______________________ _______________________ Matthias Köhne Dr. Torsten KühneBezirksbürgermeister Bezirksstadtrat für Verbraucherschutz, Kultur, Umwelt und Bürgerservice
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