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Drucksache - VII-0347
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Siehe Anlage
Bezirksamt Pankow von Berlin 01.2013
An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.:
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG
Betr.:
Benennung eines Privatweges in der Anlage der Siedlungs- und Gartengemeinschaft „Insel-Rügen“ eG Berlin–Pankow, im Ortsteil Pankow, in „Insel-Rügen-Weg“
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:
Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am folgenden Beschluss gefasst:
Der auf dem Gelände der Anlage „Insel Rügen“ eG in Berlin-Pankow befindliche Privatweg wird in „Insel-Rügen-Weg“ benannt. Die Lage des Weges ist auf dem beiliegenden Lageplan erkennbar.
Begründung
Die Benennungsabsicht für den Privatweg innerhalb der Anlage „Insel Rügen“ eG in Berlin-Pankow, wurde der Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG als Vorlage zur Kenntnisnahme übergeben. Die Vorlage wurde am 12.12.2012 in der 11. ordentlichen Tagung der Bezirksverordnetenversammlung ohne Aussprache zur Kenntnis genommen. Die Benennung des bisher unbenannten Privatweges erfolgt auf Antrag der Eigentümerin, der „Insel Rügen“ eG in Berlin-Pankow, Anschrift: Binzstraße 61B, in 13189 Berlin. (Lageplan siehe Anlage)
Die Lage der Parzellen und Grundstücke wurde bislang über die festgesetzte Grundstücksnummer für den Zugang zur Gartenanlage „Insel Rügen“ eG, Binzstraße 61B + Parzellennummer erfasst. Die bestehende Registrierung im Melderegister und in den Personaldokumenten der Anwohner bezieht sich für sämtliche Parzellen einheitlich auf die Adresse Binzstraße 61B. Die differenzierte Unterscheidung der Adressen erfolgte bisher ausschließlich
über die Parzellennummern als Melderegisterzusatz. Melderegisterzusätze besitzen nicht den gleichen Stellenwert wie festgesetzte Grundstücksnummern (Hausnummern). Häufige Probleme treten so z. B. bei der Postzustellung auf, da die Absender Melderegisterzusätze nicht beachten.
Die Benennung des Privatweges ermöglicht die geplante Festsetzung von Grundstücksnummern (Hausnummern). Erst durch die Benennung mit nachträglicher Festsetzung einer Grundstücksnummer, wird eine Gebäudeadresse gebildet. Somit dient die Benennung des Privatweges der optimalen Orientierung im Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 2 Berliner Straßengesetz (BerlStrG).
Darüber hinaus bereitet gegenwärtig die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, im Rahmen der bundesweiten Einführung, die Einführung des Programmsystems ALKIS in das Liegenschaftskataster vor. Dieses beinhaltet die Verbindung des Automatisierten Liegenschaftsbuchs (ALB) mit der Automatisierten Liegenschaftskarte (ALK). Dadurch gelingt es erstmalig, den zunehmend wachsenden Bedarf nach der Georeferenzierung der Gebäudeadresse abzudecken. Bei der „Georeferenzierten Gebäudeadresse“ handelt es sich um Gebäudebezugspunkte, die in der gesamten Bundesrepublik Deutschland nach einheitlichen Regeln gebildet werden. Grundlage ist ein flächendeckender Nachweis der Gebäude mit amtlich festgesetzten Grundstücksnummern. Dadurch können dann in Zukunft die Anforderungen der Sekundärnutzer (landes- und kommunale Einrichtungen, wie die Feuerwehr, Polizei, öffentlichen Versorgungsträger - Wasserbetriebe, Gasag, Planungsbüros usw.), an die Übergabe von Geodaten - hier an die „Georeferenzierte Gebäudeadresse“ - durch die Vermessungsämter auf dem neuesten Stand der Technik erfüllt werden.
Der Privatweg wird nach der Ostseeinsel Rügen benannt. Die Namenswahl stellt einen direkten Bezug zur Gartenanlage „Insel Rügen“ eG Berlin-Pankow dar.
Die Abfrage bei den übrigen Tiefbau- und Landschaftsplanungsämtern Berlins und beim Amt für Statistik Berlin-Brandenburg hat ergeben, dass keine gleichen Benennungsabsichten bestehen sowie gleiche oder gleichlautende Straßenbezeichnungen in Berlin nicht vorhanden sind. Das Benennungsverfahren wird entsprechend § 5 Abs. 1 Satz 2 Berliner Straßengesetz durchgeführt.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Anlage - Lageplan
Matthias Köhne Jens-Holger Kirchner Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung
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