Drucksache - VII-0347  

 
 
Betreff: Benennung eines Privatweges in der Anlage der Siedlungs- und Gartenge-meinschaft „Insel-Rügen“ eG Berlin–Pankow, im Ortsteil Pankow, in „Insel-Rügen-Weg“
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
30.01.2013 
12. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzK§15 BA, 12. BVV am 30.01.2013
VzK§15 BA, 12. BVV am 30.01.2013, Anlage

Siehe Anlage

 

 

 

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

 

 

 

 

Bezirksamt Pankow von Berlin

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                    01.2013

 

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                                                    Drucksache-Nr.:

 

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

 

 

Betr.:

 

 

Benennung eines Privatweges in der Anlage der Siedlungs- und Gartengemeinschaft „Insel-Rügen“ eG Berlin–Pankow, im Ortsteil Pankow,

in „Insel-Rügen-Weg“

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am                        folgenden Beschluss gefasst:

 

Der auf dem Gelände der Anlage „Insel Rügen“ eG in Berlin-Pankow befindliche Privatweg wird in „Insel-Rügen-Weg“ benannt. Die Lage des Weges ist auf dem beiliegenden Lageplan erkennbar.

 

 

Begründung

 

Die Benennungsabsicht für den Privatweg innerhalb der Anlage „Insel Rügen“ eG in Berlin-Pankow, wurde der Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG als Vorlage zur Kenntnisnahme übergeben. Die Vorlage wurde am 12.12.2012 in der

11. ordentlichen Tagung der Bezirksverordnetenversammlung ohne Aussprache zur Kenntnis genommen.

Die Benennung des bisher unbenannten Privatweges erfolgt auf Antrag der Eigentümerin, der „Insel Rügen“ eG in Berlin-Pankow, Anschrift: Binzstraße 61B, in 13189 Berlin. (Lageplan siehe Anlage)

 

Die Lage der Parzellen und Grundstücke wurde bislang über die festgesetzte Grundstücksnummer für den Zugang zur Gartenanlage „Insel Rügen“ eG, Binzstraße 61B + Parzellennummer erfasst.

Die bestehende Registrierung im Melderegister und in den Personaldokumenten der Anwohner bezieht sich für sämtliche Parzellen einheitlich auf die Adresse Binzstraße 61B. Die differenzierte Unterscheidung der Adressen erfolgte bisher ausschließlich

 

 

über die Parzellennummern als Melderegisterzusatz. Melderegisterzusätze besitzen nicht den gleichen Stellenwert wie festgesetzte Grundstücksnummern (Hausnummern). Häufige Probleme treten so z. B. bei der Postzustellung auf, da die Absender Melderegisterzusätze nicht beachten.

 

Die Benennung des Privatweges ermöglicht die geplante Festsetzung von Grundstücksnummern (Hausnummern). Erst durch die Benennung mit nachträglicher Festsetzung einer Grundstücksnummer, wird eine Gebäudeadresse gebildet. Somit dient die Benennung des Privatweges der optimalen Orientierung im Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 2 Berliner Straßengesetz (BerlStrG).

 

Darüber hinaus bereitet gegenwärtig die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, im Rahmen der bundesweiten Einführung, die Einführung des Programmsystems ALKIS in das Liegenschaftskataster vor. Dieses beinhaltet die Verbindung des Automatisierten Liegenschaftsbuchs (ALB) mit der Automatisierten Liegenschaftskarte (ALK). Dadurch gelingt es erstmalig, den zunehmend wachsenden Bedarf nach der Georeferenzierung der Gebäudeadresse abzudecken.

Bei der „Georeferenzierten Gebäudeadresse“ handelt es sich um Gebäudebezugspunkte, die in der gesamten Bundesrepublik Deutschland nach einheitlichen Regeln gebildet werden. Grundlage ist ein flächendeckender Nachweis der Gebäude mit amtlich festgesetzten Grundstücksnummern.

Dadurch können dann in Zukunft die Anforderungen der Sekundärnutzer (landes- und kommunale Einrichtungen, wie die Feuerwehr, Polizei, öffentlichen Versorgungsträger - Wasserbetriebe, Gasag, Planungsbüros usw.), an die Übergabe von Geodaten - hier an die „Georeferenzierte Gebäudeadresse“ - durch die Vermessungsämter auf dem neuesten Stand der Technik erfüllt werden.

 

Der Privatweg wird nach der Ostseeinsel Rügen benannt. Die Namenswahl stellt einen direkten Bezug zur Gartenanlage „Insel Rügen“ eG Berlin-Pankow dar.

 

Die Abfrage bei den übrigen Tiefbau- und Landschaftsplanungsämtern Berlins und beim Amt für Statistik Berlin-Brandenburg hat ergeben, dass keine gleichen Benennungsabsichten bestehen sowie gleiche oder gleichlautende Straßenbezeichnungen in Berlin nicht vorhanden sind.

Das Benennungsverfahren wird entsprechend § 5 Abs. 1 Satz 2 Berliner Straßengesetz durchgeführt.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine

 

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

 

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

 

 

Anlage - Lageplan

 

 

 

 

 

Matthias Köhne                                                                      Jens-Holger Kirchner

Bezirksbürgermeister              Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

                                                                                                               

 

 

 

 
 

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