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Drucksache - VII-0326
Siehe Anlage
Bezirksamt Pankow von Berlin .01.2013
An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: Drucksache Nr.: VII-0326
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Schlussbericht
Keine Rundfunkgebühren für Kindertagesstätten
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 11. Sitzung am 12.12.2012 angenommenen Empfehlung der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VII – 0326/2012 „Dem Bezirksamt Pankow von Berlin wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass Kindertagesstätten auch weiterhin von den Rundfunkgebühren befreit bleiben.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Vom 15. bis 21. Dezember 2010 haben die Ministerpräsidenten der Bundesländer und auch der Regierende Bürgermeister von Berlin den Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag unterzeichnet. Das Abgeordnetenhaus von Berlin hat das Gesetz am 20. Mai 2011 beschlossen und der Unterzeichnung des Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrages zugestimmt, sodass dieses vereinbarungsgemäß zum 01.01.2013 in Kraft treten konnte.
Im Artikel 1 des Gesetzes (Rundfunkbeitragsstaatsvertrag-RBStV) §§ 4 und 5 sind mögliche Befreiungen von der Beitragspflicht und Ermäßigungstatbestände eindeutig benannt und detailliert aufgeführt. Die Länder haben von einer gänzlichen Befreiung sämtlicher gemeinnütziger Einrichtungen abgesehen. Nach § 5 Abs. 3 RBStV gilt für besondere gemeinnützige Einrichtungen die Ausnahme, dass die Einrichtungen zwar im Prinzip zahlungspflichtig sind, jedoch ihr Beitrag je Betriebsstätte unter Einschluss sämtlicher Fahrzeuge auf maximal einen Rundfunkbeitrag gedeckelt wird. Es kommt darauf an, ob der jeweiligen privilegierten Betriebsstätte mehr als insgesamt neun Beschäftigte (dann ein Rundfunkbeitrag) oder weniger als insgesamt neun Beschäftigte (dann ein Drittel des Rundfunkbeitrags) zuzuordnen sind.
Eine Änderung dieser Gesetzespassage hinsichtlich einer Befreiung der Beitragspflicht bzw. Ermäßigung der Beitragshöhe zugunsten der Kindertagesstätten kann nur über die Gemeinschaft der Länder erfolgen.
Wir bitten, die Drucksache als erledigt zu betrachten.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
keine
Matthias Köhne Christine Keil Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin für Jugend und Facility Management
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