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Drucksache - VII-0321
Siehe Anlage
Bezirksamt Pankow von Berlin .2015
An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: in Erledigung der Drucksache Nr.: VII-0321
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Schlussbericht
Sicherung der Kleingartenanlagen Hoffnung, Am Nesselweg, Gartenfreunde Nordend
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 13. Sitzung am 06.03.2013 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr. VII-0321 –
„Das Bezirksamt wird ersucht, prioritär zu prüfen, ob mit der Aufstellung von Bebau-ungsplänen die Kleingartenanlagen Hoffnung, Am Nesselweg und Gartenfreunde Nordend als Kleingartenanlagen gesichert werden können und mit Baubegehren (Bauvorbescheids- oder Baugenehmigungsanträgen) gemäß Drucksache VII-0359 zu verfahren.“ –
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Für die Kleingartenanlage „Hoffnung“ wurde am 13.01.2015 durch das Bezirksamt der Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplans mit der Bezeichnung 3-51B zur Sicherung privater Dauerkleingärten gefasst. Der Aufstellungsbeschluss wurde der BVV mit Drucksache VII-0883 zur Kenntnis gegeben.
Um dem Ziel einer gerechten Abwägung zwischen den öffentlichen und privaten Belangen entsprechen und das städtebauliche Erfordernis für eine Abweichung von den gesamtstädtischen Zielen des FNP und des StEP Wohnen begründen zu können, bedarf es für das weitere Verfahren einer integrierten teilräumlichen Planung.
Für die Kleingartenanlage „Gartenfreunde Nordend“ ist die Voraussetzung, dass es sich um eine bestehende Kleingartenanlage handelt, noch gegeben.
Die von Juli bis Oktober 2013 unter planungsrechtlichen Aspekten durchgeführte „Beschreibung und Beurteilung der Situation von Kleingartenanlagen im Bezirk Pankow“ (Bezirkliche KGA-Kategorisierung) hat ergeben, dass für die Fläche südlich der Straße 52a, nördlich der Straße 52b im Ortsteil Rosenthal kein dringendes Erfordernis besteht, diese als Dauerkleingarten planungsrechtlich zu sichern. Sie wird mit ihrer Größe von ca. 7,08 ha planungsrechtlich als Außenbereich gemäß § 35 BauGB beurteilt. Zudem gehört die Fläche der KGA „Gartenfreunde Nordend“ nur zu 57 % privaten Eigentümern und zu 43 % dem Land Berlin.
Die Planungsabsicht „Dauerkleingarten“ entspricht in den genannten Fällen nicht den übergeordneten Planungszielen des FNP. Dieser stellt für das Gelände der Kleingartenanlagen jeweils Wohnbauflächen (unterschiedlicher Stufen) entsprechend dem gesamtstädtischen stadtentwicklungspolitischen Planungsziel der Daseinsvorsorge für den Wohnungsbau dar.
Das Referat I B der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt hat in der Stellungnahme zur Mitteilung der Planungsabsicht für die KGA „Hoffnung“ daher den folgenden Hinweis gegeben:
„Bebauungspläne sind nach § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB in der Weise zu entwickeln, dass durch ihre Festsetzungen die zugrunde liegenden Darstellungen des FNP konkreter ausgestaltet werden. Dieser Vorgang der Konkretisierung schließt nicht aus, dass im Einzelfall andere Baugebiete oder Flächen festgesetzt werden (AV FNP A 1.4). Eine solche Ausnahme ist zulässig, wenn das städtebauliche Planungsziel gewahrt bleibt. In Berlin wurde als Regelvermutung für eine zulässige Abweichung in der AV FNP, Nr. 1.5, die 3 ha Regel eingeführt. Wie dort ausgeführt, darf die Zweckbestimmung der dargestellten Flächen nicht in Frage gestellt, Wertigkeit und Funktion müssen gewahrt bleiben. Ein nutzungsstrukturell begründeter örtlicher Einzelfall, d. h. ein Ausnahmefall vom Gebot der Entwickelbarkeit ist jedoch dann nicht mehr gegeben, wenn ein, auf einen größeren Siedlungszusammenhang (Bezirk Pankow) bezogenes grundsätzliches stadtplanerisches Ziel, wie etwa die Sicherung aller Kleingartenanlagen im Bezirk Pankow abweichend von den gesamtstädtischen Planungsgrundzügen, schrittweise umgesetzt werden soll. Die Sicherung von bestehenden Kleingärten muss jedoch neben privaten Belangen auch mit den Anforderungen einer wachsenden Stadt und dem bestehenden Wohnbedarf abgewogen werden und unter Berücksichtigung stadtwirtschaftlicher Aspekte auf Einzelfälle beschränkt bleiben.
Ob die Festsetzung einer Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Private Dauerkleingärten“ vor diesem Hintergrund aus dem FNP entwickelbar ist, kann abschließend erst beurteilt werden, wenn eine belastbare Abwägung zwischen den privaten und öffentlichen Belangen vorgelegt wird.“
Es bedarf also einer städtebaulichen Begründung für die im jeweiligen Einzelfall beabsichtigte vom FNP abweichende Sicherung der kleingärtnerischen Nutzung. Insbesondere dann, wenn die abweichend von den Darstellungen des Flächennutzungsplans zu sichernde Dauerkleingartenanlage eine Größe von 3 ha überschreitet, ist eine FNP-Änderung erforderlich, die der Zustimmung des Senates und des Abgeordnetenhauses bedarf.
Für die Anlage „Am Nesselweg“ scheidet wegen des fehlenden Kleingartencharakters entsprechend der Kriterien des Bundeskleingartengesetzes sowie des fehlenden Charakters einer prägenden Grünfläche eine Festsetzung als Dauerkleingartenanlage per Bebauungsplan mangels Vollziehbarkeit der Festsetzung aus. Hinsichtlich eingehender Baubegehren teilt das Bezirksamt folgende Verfahrensweise mit: Die Bauaufsicht legt eingegangene Anträge in Kleingartenanlagen wöchentlich dem Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung zur Kenntnis vor. Dieser informiert die Fraktionen der BVV und die Vorstände der Bezirksverbände.
Wir bitten, die Drucksache als erledigt zu betrachten.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Es werden Mittel für Planungsleistungen zur Qualifizierung der städtebaulichen Begründung sowie im Zusammenhang mit der Aufstellung von B-Plänen zur Sicherung der Kleingartenanlagen Haushaltsmittel aus Kap 4200/Titel 54010 für die Vergabe der Planungsleistungen nach HOAI benötigt, deren Höhe noch zu ermitteln und ggf. in der Haushaltswirtschaft zu berücksichtigen sind.
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Matthias Köhne Jens-Holger Kirchner Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat Stadtentwicklung
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