Ukraine: vom Bezirksamt Pankow, vom Land Berlin und vom Bund
Energie sparen: Informationen des Senates, Informationen in Leichter Sprache und Energieportal in Deutscher Gebärdensprache
Drucksache - VII-0299
Siehe Anlage
Bezirksamt Pankow von Berlin .01.2013
An die in Erledigung der Drs.:VII - 0299
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Schlussbericht
Betr.: Simultanübersetzungen in Gebärdensprache
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung, des in der Sitzung am 07.11.2012 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksachennummer: VII - 0299
„Das Bezirksamt wird ersucht, die BVV in Form eines Berichts über die Erfahrungen im Bezirksamt mit Simultanübersetzungen für gehörlose und schwerhörige Menschen in Gebärdensprache zu informieren. Der Bericht soll die BVV bei Überlegungen unterstützen, eigene Veranstaltungen, BVV-Tagungen bzw. Ausschusssitzungen auch für gehörlose und schwerhörige Menschen barrierefrei zu gestalten. Hierbei sollen die Anforderungen an eine Simultanübersetzung in Gebärdensprache, an andere Kommunikationshilfen sowie die hierdurch entstehende Kosten erläutert werden.
Das Bezirksamt wird weiterhin ersucht, die Erfahrungen in den anderen Bezirken – insbesondere im Bezirk Mitte – mit der barrierefreien Gestaltung von Veranstaltungen, Tagungen und Sitzungen durch Simultanübersetzung in Gebärdensprache sowohl im Bezirksamt und als auch in der BVV einzuholen und diese im Bericht darzustellen.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) berichtet:
Das Bezirksamt verfügt über Erfahrungen im Umgang mit Simultanübersetzungen in Gebärdensprache. Bei den Personalversammlungen des Bezirksamts sind stets Simmultandolmetscher/innen oder Kommunikationsassistent/innen anwesend und übersetzen.
Gebärdendolmetscher/innen sind darüber hinaus unter anderem im Fachdienst Kindschaftsrecht (bei Beurkundungen) sowie in verschiedenen Bereichen der Abteilung Gesundheit, Soziales, Schule und Sport tätig, um die Kommunikation mit gehörlosen oder hochgradig schwerhörigen Klienten zu ermöglichen. Sie werden bei Bedarf vom Bezirksamt angefordert. Die Kosten trägt die jeweilige Abteilung. Häufig kommen die eingeschränkt hörfähigen Bürgerinnen und Bürger jedoch selbst mit Personen, die in der Lage sind zu dolmetschen, in das Bezirksamt.
Unter den Auszubildenden des Bezirksamt Pankow befindet sich seit 01.09.2010 ein gehörloser Auszubildender zuerst im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/r und seit dem 01.09.2011 im Ausbildungsberuf Kaufmann/-frau für Bürokommunikation. Ihm zur Seite gestellt ist eine Sprach- und Kommunikationsassistenz, die ihn bei der Erfüllung der Aufgaben des entsprechenden Praxisabschnittes unterstützt. Der Auszubildende beantragte beim zuständigen Integrationsamt diese Unterstützung. Dort wurde per Bescheid entschieden ob, in welchem Zeitraum mit wie viel Stunden pro Tag der Einsatz dieser Sprach- und Kommunikationsassistenz übernommen wird. Veranstaltungen außerhalb von Praxisstelle, Berufsschule und überbetrieblicher Ausbildung wie etwa Versammlungen der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) werden auf Antrag der JAV von Gebärdendolmetschern begleitet.
Der Bezirk Mitte teilte auf Nachfrage mit, dass er über vielseitige Erfahrungen im Einsatz von Simultandolmetschern verfügt. Durch die Wahl eines gehörlosen Bezirksverordneten in die BVV Mitte von Berlin gehören Simultanübersetzungen zum BVV-Alltag. Demnach sind in allen Sitzungen der Bezirksverordnetenversammlung und ihrer Ausschüsse Simultanübersetzer/innen bzw. Kommunikationsassistent/innen anwesend und tätig.
Für die Durchführung von Veranstaltungen, Foren u.a. habe sich die vorherige Anmeldung des Kommunikationsbedarfs bewährt. Die Anmeldung bildet die Grundlage für die Bereitstellung der entsprechenden Hilfsmittel und/oder Dolmetscher/innen seitens des Bezirksamtes Mitte. Die Abrechnung der in Anspruch genommenen Dienstleistungen erfolgt über die Internen Dienste der jeweiligen Abteilungen.
In der Anlage sind ein vom Bezirksamt Mitte erarbeiteter Leitfaden für die Durchführung von barrierefreien Veranstaltungen sowie ein Info-Blatt über Kommunikationshilfen beigefügt.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Entstehen in Abhängigkeit der Nutzung der jeweiligen Angebote
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
Simultanübersetzungen in Gebärdensprache dienen der Gleichbehandlung gehörloser oder eingeschränkt hörfähiger Menschen und ermöglichen diesen die Kommunikation bei und Teilhabe an öffentlichen Veranstaltungen und Sitzungen der Bezirksverordnetenversammlung
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
Keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
Keine Auswirkungen
Matthias Köhne Bezirksbürgermeister
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