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Drucksache - VII-0279
Siehe Anlage
Bezirksamt Pankow von Berlin 2015
An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: In Erledigung der Drucksache-Nr.: VII-0279
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
1. Zwischenbericht
Keine Erweiterung der Kreuzung Wollankstraße / Florastraße
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 10. Sitzung am 07.11.2012 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache-Nr.: VII-0279
“Die BVV lehnt den in Planung befindlichen, erneuten Umbau der Kreuzung Wollankstraße / Florastraße entschieden ab. Insbesondere lehnt die BVV die Aufweitung der Verkehrsfläche durch Ausgestaltung einer Linksabbiegespur von der Wollankstraße auf das Gelände eines im Bau befindlichen REWE-Marktes in der Wollankstraße 15-17 sowie die Ermöglichung des Linksabbiegens aus dem benannten Grundstück in die Wollankstraße ab. Die BVV Pankow fordert daher den Erhalt der erst kürzlich vollständig sanierten Wollankstraße einschließlich des Kreuzungsbereiches mit der Florastraße. Das Bezirksamt wird ersucht, sich diese Positionierung zu eigen zu machen, diese in den weiteren Prozess unmittelbar und dauerhaft einzubringen und deshalb unverzüglich der Senatsverwaltung sowie dem Investor deutlich zu machen, dass der vom Investor geforderte Umbau den bezirklichen Überzeugungen widerspricht und nicht zu realisieren ist. Hier bei sind alle Möglichkeiten auszuschöpfen und ggf. auch die sog. „Rot-Runde“ anzurufen. Der BVV und insbesondere dem Ausschuss für Verkehr und öffentliche Ordnung ist regelmäßig über den Fortgang des Verfahrens zu berichten.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Das Bezirksamt hat sich die im Ersuchen formulierte Position zu eigen gemacht und dies in aller Deutlichkeit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt als auch dem Investor mitgeteilt. In verschiedenen Gesprächsrunden wurde vom Investor versucht, eine einvernehmliche Lösung zu erreichen. Als dies nicht gelang, reichte d-er Investor im August 2014 Klage gegen das Land Berlin beim Verwaltungsgericht Berlin ein. Das Bezirksamt hat den Ausschuss für Verkehr und Öffentliche Ordnung regelmäßig über den Fortgang des Verfahrens informiert. Die Klage wurde am 18. Juni 2015 verhandelt und nach Entscheidung des Gerichts abgewiesen. Am 28. Juli 2015 ging der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen dieses Urteil ein.
Eine Kopie des Urteils und der Begründung ist den Mitgliedern des Ausschusses für Verkehr und Öffentliche Ordnung übergeben worden
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Jens-Holger Kirchner stellv. Bezirksbürgermeister
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