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Drucksache - VII-0216
Bezirksamt Pankow von Berlin .01.2014
An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: in Erledigung der Drucksache Nr.: VII-0216
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Schlussbericht
Kiezkultur erhalten - Spätverkaufsstellen dauerhaft sichern
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 12. Sitzung am 30.01.2013 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung - Drucksache Nr.: VII-0216
"Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich für eine Änderung des Berliner Ladenöffnungsgesetzes vom 14. November 2006, zuletzt geändert am 13. Oktober 2010, zumindest aber für seine Klarstellung im Rahmen einer Ausführungsvorschrift einzusetzen. Die Änderung soll den Erhalt der historisch gewachsenen Kiezkultur der Kleinverkaufsstellen mit Sonn- und Feiertagsöffnung in weiten Teilen Pankows (und anderen Teilen Berlins) sicherstellen. Hierzu wird eine Modifizierung des § 4 BerlLadÖffG (Verkauf bestimmter Waren an Sonn- und Feiertagen) angestrebt, sofern in den Kleinverkaufsstellen keine abhängig Angestellten im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses betroffen sind."
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Das Bezirksamt hat einen konkreten Vorschlag für eine geringfügige Modifizierung des entsprechenden Paragrafen des Berliner Ladenöffnungsgesetzes (BerlLadÖffG) erarbeitet und in die parlamentarische Diskussion eingebracht. Der Vorschlag dient der Präzisierung des Gesetzestextes, um der historisch gewachsenen Tradition der Kleinverkaufsstellen mit Sonn- und Feiertagsöffnung, die insbesondere ihren Ursprung in der Kiezkultur der östlichen Bezirke hat, noch besser im Sinne des ursprünglichen Gesetzesanliegens gerecht zu werden. Bisher konnte sich der Landesgesetzgeber noch nicht zu einer Umsetzung des Vorschlages durchringen.
Das Bezirksamt ist im engen Kontakt mit der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung, um nach weiteren Möglichkeiten zur langfristigen Sicherung und Stärkung dieser historisch gewachsenen Kiezkultur des mittelständischen Einzelhandels zu suchen. Das Bezirksamt hat das Thema auch in den zuständigen Gremien im Sinne einer einheitlichen Position in den Berliner Bezirken angesprochen. Über die weiteren Ergebnisse der Gesprächen und Beratungen wird das Bezirksamt im zuständigen Ausschuss zum gegebenen Zeitpunkt berichten.
Wir bitten die Drucksache als erledigt zu betrachten.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Matthias Köhne Dr. Torsten Kühne Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat für Verbraucherschutz, Kultur, Umwelt und Bürgerservice
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