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Drucksache - VII-0199
Siehe Anlage
Bezirksamt Pankow von Berlin .2013
An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.:
In Erledigung der Drucksache Nr.: VII-0199
Vorlage zur Kenntnisnahmefür die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Schlussbericht
Parkraumbewirtschaftung nördliche Torstraße
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 8.Tagung der BVV am 29.08.2012 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung - Drucksache VII-0199
„Das Bezirksamt wird ersucht,
1. Mit dem Bezirk Mitte von Berlin eine Verwaltungsvereinbarung zu treffen, die es Anwohnern der nördlichen Torstraße ermöglicht, eine Anwohner-Parkvignette für die Zone 42 (Pankow) oder für die Zone 29 (Mitte) bei den jeweiligen Bezirksämtern zu erwerben.
2. Mit dem Bezirk Mitte von Berlin eine Verwaltungsvereinbarung zu treffen, die eine Kontrolldichte der Parkraumüberwachung nach dem Pankower Standard sicherstellt, oder, wenn dies nicht möglich ist, die die Kontrolle (und die Einnahmen) der Parkraumbewirtschaftung in der nördlichen Torstraße, die zur Parkzone 42 gehört, in den Aufgabenbereich der Parkraumüberwachung Pankow überführt.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) berichtet:
Das Bezirksamt Mitte von Berlin, Abteilung Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung, teilte dem Bezirksamt Pankow mit Schreiben vom 14.11.2012 mit, dass es keine Möglichkeit einer rechtlich zulässigen Regelung durch eine Verwaltungsvereinbarung sieht. In dem Schreiben wird dazu ausgeführt: „Gemäß Abschnitt X Nr. 7 der VwV-StVO zu § 45 Abs. 1 bis 1e StVO ist eine Wahlmöglichkeit der Parkzone des Bewohnerparkausweises ausgeschlossen. Der Erhalt eines Bewohnerparkausweises ist nur für eine Bewohnerparkzone möglich und nur für die, in welcher der Bürger melderechtlich registriert ist und tatsächlich wohnt.“
Des Weiteren wird ausgeführt, dass, um entstehende Unannehmlichkeiten abzumildern, auf beiden Seiten der Torstraße eine sog. Doppelbeschilderung auf den Zusatzzeichen analog Anlage 2 StVO lfd. Nr. 63.3 mit dem Text „mit Parkschein oder Bewohnerparkausweis für Zone 29 oder 42“ angebracht wurde. Somit können Bürger des Bezirks Pankow, der Parkzone 42, auch auf den in der Torstraße gelegenen Stellplätzen der Parkzone 29 parken.
Der im Ersuchen der BVV unterschwellig erhobene Vorwurf einer mangelnden Kontrolldichte im Bezirk Mitte wird zurückgewiesen. Dazu heißt es im Schreiben: „Im Masterplan Parken vom September 2012 (Auftraggeber Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt) wird dem Bezirk Mitte berlinweit die zweitgrößte Überwachungsintensität attestiert. Die Festlegung der Überwachungszyklen für die Torstraße obliegt dem Ordnungsamt Mitte nach pflichtgemäßen Ermessen und entzieht sich der Einflussnahme durch die BVV Pankow.“
Wir bitten, die o. g. Drucksache als erledigt zu betrachten.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Matthias Köhne Dr. Torsten Kühne Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat für Verbraucherschutz, Kultur, Umwelt und Bürgerservice
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