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Drucksache - VII-0195
Siehe Anlage
Bezirksamt Pankow von Berlin 2014
An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: In Erledigung der Drucksache-Nr.: VII-0195
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Schlussbericht
Lücken im Fahrrad - Routennetz schließen
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 10. Tagung der BVV am 07.11.2012 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung - Drucksache Nr.: VII-0195
"Das Bezirksamt wird ersucht,
1. einen Plan zu erstellen, in dem die wichtigen Lückenschlüsse im Fahrrad -Routennetz dargestellt sind. Hierbei sind insbesondere direkte Wegeverbindungen zu berücksichtigen, die Umwege für den Fahrradverkehr verringern und eine Optimierung des Fahrrad - Routennetzes ermöglichen.
2. Bei allen Baumaßnahmen wird geprüft, ob und wie Lückenschlüsse im Fahrrad - Routennetz erreicht werden können. Der Ausschuss für Verkehr und öffentliche Ordnung wird jeweils über die Prüfergebnisse informiert.
3. Der Plan Lückenschlüsse im Fahrrad - Routennetz wird im Ausschuss für Verkehr und öffentliche Ordnung sowie zuvor im FahrRat vorgestellt und abgestimmt.
4. Die Bürgerinnen und Bürger erhalten die Möglichkeit, ihre Anregungen und Vorschläge für eine Optimierung des Fahrrad-Routennetzes zu geben (u. a. durch ein Angebot auf der Website des Bezirkes Pankow.
5. Der Entwurf des Planes wird der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, den im Bezirk aktiven Umwelt- und Verkehrsverbänden, den Bürgervereinen bzw. dem Bezirksamt bekannten Bürgerinitiativen, die sich für eine Verbesserung des Fahrradverkehrs einsetzen, mit der Bitte um Stellungnahme zugeleitet."
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet: Das Bezirksamt hat die o. g. Drucksache zunächst an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt mit der Bitte um Prüfung und Stellungnahme gesandt, um auf diese Weise zu erfahren, ob der Bezirk im Rahmen des Radverkehrsprogramms des Senats für die Erstellung des gewünschten Plans insbesondere gutachterliche und also finanzielle Unterstützung erwarten kann. Die notwendigen Planungsmittel in einer geschätzten Höhe von ca. 30 Tsd. ? kann das Tiefbau- und Landschaftsplanungsamt nicht aufbringen, da es über keine Gutachtermittel verfügt. Folglich kann nur entweder mit der gezielten Zurverfügungstellung der notwendigen Mittel durch die BVV oder durch den Senat die gewünschte Planerstellung, die ja eine systematische Überarbeitung des gesamten Bezirksnetzes erfordert, beauftragt werden.
Die Antwort liegt nun vor. Die Senatsverwaltung teilte Folgendes mit:
"Bezüglich des BVV-Beschlusses - Lücken im Fahrradroutennetz schließen - ist zu bemerken, dass ein Plan für das übergeordnete Fahrradroutennetz, der ein dichtes Netz von Haupt- und Ergänzungsrouten definiert und natürlich auch den Bezirk Pankow umfasst, im Internetauftritt meiner Verwaltung einsehbar ist. Die sich daraus ergebenden zahlreichen baulichen und straßenverkehrsbehördlichen Maßnahmen werden in den fortlaufenden Gesprächen zwischen meinem Referat und Ihrem Tiefbau- und Landschaftsplanungsamt regelmäßig thematisiert und bei entsprechendem Konsens planerisch weiterverfolgt. Auch wenn sich kurzfristig infolge von benachbarten Baumaßnahmen oder aktuellen Entwicklungen Änderungs- oder sonstiger Handlungsbedarf im Rahmen des Radverkehrsinfrastrukturprogramms ergibt, können solche Projekte meist noch in das jeweilige Bauprogramm integriert werden. Es besteht daher kein Mangel an Projektvorschlägen, sondern an ausreichenden Kapazitäten für die unmittelbare Vorbereitung und Umsetzung der Vorhaben im Tiefbau- und Landschaftsplanungsamt. Hierdurch wird die Realisierung der Vorhaben häufig verzögert und unnötiger zusätzlicher Verwaltungsaufwand insbesondere bei der Finanzierung der Maßnahmen erzeugt.
Was die gewünschten Gutachtermittel betrifft, ist zunächst darauf hinzuweisen, dass die Radverkehrsmittel der Haushaltstitel 720 16 und 521 08 zwar für die Finanzierung konkreter Bauplanungsunterlagen, nicht aber für allgemeine verkehrliche Untersuchungen nutzbar sind. Für das Hauptroutennetz waren in früheren Jahren aus anderen Mitteln meiner Verwaltung bereits solche Untersuchungen beauftragt worden; soweit Pankow betroffen war, sind diese Ergebnisse auch Ihrem Bezirksamt zur Verfügung gestellt worden. Die damaligen Erfahrungen haben allerdings gezeigt, dass solche externen Gutachten nur von begrenztem Wert sind, da sich die entscheidenden Fragen meist erst im Rahmen der umsetzungsorientierten Detailplanung der Vorhaben stellen und die Aussagen entsprechender Gutachten wegen veränderter Rahmenbedingungen bereits nach wenigen Jahren veraltet sind.
Ich bitte daher um Verständnis, dass wir Ihnen die gewünschten Gutachtermittel für die systematische Überarbeitung des gesamten Radwegenetzes nicht zur Verfügung stellen können. Ihnen stehen aber nach wie vor in erheblichem Umfang Radverkehrsmittel der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt für die Erstellung von Bauplanungsunterlagen für konkrete Maßnahmen zur Verfügung. Ich hoffe, dass die mit Hilfe dieser Mittel erstellten Planungen künftig rascher die Umsetzungsreife erreichen und zügiger von Ihrem Tiefbau- und Landschaftsplanungsamt realisiert werden können." Demnach ist also zusammenfassend festzustellen:
1. Von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt wird ein Plan zur Weiterentwicklung des bestehenden Radwegenetzes weder für erforderlich noch für sinnvoll gehalten ("kein Mangel an Projektvorschlägen, sondern an ausreichenden Kapazitäten für die unmittelbare Vorbereitung und Umsetzung der Vorhaben im Tiefbau- und Landschaftsplanungsamt").
2. Es können auch keinerlei Mittel für die Umsetzung des BVV-Beschlusses bereitgestellt werden. Stattdessen "stehen aber nach wie vor in erheblichem Umfang Radverkehrsmittel der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt für die Erstellung von Bauplanungsunterlagen für konkrete Maßnahmen zur Verfügung".
Im Bezirksamt Pankow und hier natürlich insbesondere im Tiefbau- und Landschaftsplanungsamt werden also weiterhin die durch das Radverkehrsinfrastrukturprogramm zur Verfügung stehenden Mittel genutzt, um auf diese Weise, orientiert an ausreichend zur Umsetzung anstehenden Projekten, die Ziele eines sich immer stärker verdichtenden Radwegenetzes zu erfüllen und damit auch den Wünschen des Antrags zu entsprechen. Dies kann natürlich nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Kapazitäten geschehen.
Wir bitten, die Drucksache als erledigt zu betrachten.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Jens-Holger Kirchner stellv. Bezirksbürgermeister
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