Drucksache - VII-0150  

 
 
Betreff: Fluglärm Tegel
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LinksfraktionBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
13.06.2012 
7. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
07.11.2012 
10. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Linksfraktion 7 BVV 13.6.2012
Antrag Linksfraktion und SPD, 7. BVV am 13.06.12
VzK§13 BA, SB 10. BVV am 07.11.12

1

 

 

 

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

 

 

 

Nach der verschobenen Eröffnung des Flughafens BBI haben vor allem die Fluggesellschaften Lufthansa und Air Berlin eine Ausweitung des Flugverkehrs am Flughafen Tegel in die Tagesrandzeiten nach 23 und vor 6 Uhr verlangt

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                                    .2012

 

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                        Drucksache-Nr.:

 

In Erledigung der

Drucksache Nr.: VII-0150

 

 
Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

 

Schlussbericht

 

 

Fluglärm Tegel

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung des in der 7.Tagung der BVV am 13.06.2012 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung - Drucksache VII-0150

 

„1.  Die BVV Pankow lehnt eine Ausweitung des Flugverkehrs am Flughafen Tegel in  die Tagesrandzeiten entschieden ab. 

 

  2. Die BVV ersucht das Bezirksamt, sich insbesondere gegenüber der Fluglärmkommission, dem Senat von Berlin und dem Bundesverkehrsministerium für eine Rücknahme der Lockerung des Nachtflugverbotes am Flughafen Tegel einzusetzen.“

 

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) berichtet:

 

 

Seit Bekanntwerden der Verschiebung der Eröffnung des neuen Berliner Flughafens BER hat das Bezirksamt in der Fluglärmschutzkommission Tegel (FLSK-TXL) auf die damit verbundenen besonderen Belastungen der Anwohnerinnen und Anwohner im Umfeld von Berlin-Tegel nachdrücklich hingewiesen.

 

Auf der am 29. Mai 2012 einberufenen Sondersitzung wurde die FLSK-TXL von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt über die beantragten Ausnahmegenehmigungen von den Nachtflugbeschränkungen auf dem Flughafen Tegel informiert. Die FLSK-TXL sprach sich daraufhin mehrheitlich gegen eine deutliche Aufweichung des bestehenden Nachtflugverbotes aus. Insbesondere wurden Ausnahmegenehmigungen in den Morgenstunden (Verfrühungen) vor 06.00 Uhr abgelehnt. Des Weiteren wurde betont, dass die bisherige Schließzeit 24.00 Uhr erhalten bleiben soll. Die Beschlüsse der FLSK haben lediglich empfehlenden Charakter gegenüber der zuständigen Senatsverwaltung.
 

 

Von den Anwohnern, der Bürgerinitiative und dem Bezirksamt Pankow wurden wiederholt die belastende Situation für die Anwohner, insbesondere in der Zeit nach 22.00 Uhr durch die Zunahme von verspätet startenden und landenden Flugzeugen vorgetragen.

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, als zuständige Genehmigungsbehörde, hat mit Schreiben vom 18.07.2012 und mit Wirkung vom 1. August 2012 an die Betreiber des Flughafens Tegel angeordnet, dass für Abflüge ab 23.30 Uhr (Ortszeit) die Zustimmung der Behörde ad hoc einzuholen ist.

 

Auf der Sitzung der Fluglärmschutzkommission am 6. September 2012 wurde für den Bezirk Pankow der Bedarf für den zeitweiligen Einsatz eines mobilen Messgerätes angemeldet. Derzeit wird ein möglicher Einsatzstandort geprüft.

 

Das Bezirksamt wird auch weiterhin gegenüber den zuständigen Behörden darauf drängen, dass die Belastungen für die Anwohnerinnen und Anwohner im Zuge der Verschiebung der Eröffnung des neuen Flughafens BER so gering wie möglich ausfallen. Insbesondere dringt das Bezirksamt weiterhin auf die Einhaltung des bestehenden Nachtflugverbotes sowie die Prüfung aller Maßnahmen, die geeignet sind, die Anzahl der Flugbewegungen in Berlin-Tegel zu reduzieren.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

 

 

 

Matthias Köhne              Dr. Torsten Kühne

Bezirksbürgermeister              Bezirksstadtrat für Verbraucherschutz, Kultur,

Umwelt und Bürgerservice

 

                          

 

 
 

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