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Drucksache - VII-0131
Siehe Anlage
Bezirksamt Pankow von Berlin .2013
An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: in Erledigung der Drucksache Nr.: VII-0131
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Schlussbericht
Nach über 20 Jahren – endlich den Mauerpark fertig stellen!
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 6. Sitzung am 25.04.2012 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr. VII-0131 –
„Die Bezirksverordnetenversammlung Pankow begrüßt, dass die Fertigstellung des Mauerparks nach dem Lange-Plan nun zeitnah mit der Entscheidung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte erfolgen kann. Endlich entsteht hiermit auch für die Anwohnerinnen und Anwohner aus dem Wedding ein direkter Zugang zum Mauerpark. Berlin trägt dabei dem Bedarf an Grünflächen in den benachbarten hochverdichteten Wohnquartieren rund um den Mauerpark und auch der besonderen geschichtlichen Bedeutung des Ortes in der noch zusammenwachsenden Stadt Rechnung.
Das Bezirksamt wird ergänzend zur bestehenden Beschlusslage der BVV ersucht:
1. Sich weiterhin konstruktiv in den planerischen Prozess zur Fertigstellung des Mauerparks im Bezirk Mitte einzubringen und dabei die Bestrebungen für eine möglichst breite Bürgerbeteiligung zu unterstützen. 2. Es ist wünschenswert, dass der Senat alle potentiellen, zur Verfügung stehenden Erweiterungsflächen für einen größtmöglichen Park erwirbt. Sollte eine Bebauung nördlich des Gleimtunnels auf der potentiellen Erweiterungsfläche nicht vermeidbar sein, wird das Bezirksamt ersucht, sich für eine parkverträgliche Gestaltung der Bebauung einzusetzen. Aus Pankower Sicht ist hierbei nur ein ökologisches und soziales Modellprojekt denkbar, dass dabei die besondere sensible Lage in dem bestehenden Freiraum des Mauergrünzugs berücksichtigt. Die schwierige Erschließungsmöglichkeiten legen dabei ein Projekt zum autofreien Wohnen nahe. Dem Erhalt der Frischluftschneise ist dabei hohe Priorität einzuräumen. Dabei muss ein baulicher Abstand zum Moritzhof geschaffen werden, der Nutzungskonflikte von vornherein vermeidet. Die Bruttogeschossfläche muss im Fall einer Bebauung deshalb stark begrenzt werden. 3. Sich beim Bezirksamt Mitte im Rahmen der Behördenbeteiligung bzw. bei Fortführung der Steuerungsrunden für eine parkverträgliche Gestaltung des bestehenden Gewerbes und der bestehenden kulturellen Nutzung einzusetzen. Die BVV Pankow begrüßt das Engagement der Gewerbetreibenden auf dieser Fläche. Dabei sollen diese Nutzungen nach Fertigstellung des Mauerparks als Teil des grünen Gesamtkonzepts von den Besucherinnen und Besuchern erlebt werden können. Eine Bebauung des Bereichs muss auch für die Zukunft mit Sicherheit ausgeschlossen werden. Aus Sicht der BVV-Pankow ist diese Zielstellung für eine Nutzung auf Grundlage eines Pachtvertrags mit dem Land Berlin bzw. für einen Verkauf maßgeblich. 4. Sich dafür einzusetzen, dass bei der Entwicklung des Freiraumkonzepts die unterschiedlichen Bedürfnisse von Fußgängern und Fahrradfahrern berücksichtigt werden. Dabei soll eine Radwegeverbindung in Nord-Süd- als auch in Ost-West-Richtung in die Planung integriert werden, um entstehende Nutzungskonflikte zu minimieren. 5. Den Bebauungsplan IV-45 auf Pankower Gebiet schnellstmöglich zur Sicherung der Soziale Infrastruktur (Moritzhof, Kletterfelsen Schwedter Nordwand) und der Grünanlage Mauerpark zu Ende zu führen und festzusetzen. Hiermit wird als wichtiges planerisches Ziel die bestehende Mauerparkfläche vor anderen Flächenansprüchen gesichert.
Das Bezirksamt wird weiterhin ersucht, zukünftig zum Thema Mauerpark zu dieser Drucksache zu berichten.“ –
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Mit der Unterzeichnung des Städtebaulichen Vertrags zwischen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, der Abteilung Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung des Bezirks Mitte von Berlin und der CA Immo wurde die Voraussetzung dafür geschaffen, mit der Erweiterung des Mauerparks um zunächst 2 ha noch 2012 beginnen zu können. Presseerklärung vom 12.12.2012 der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt: http://www.stadtentwicklung.berlin.de/aktuell/pressebox/archiv_volltext.shtml?arch_1212/nachricht4868.html
zu 1.
Die letzte Sitzung der Bürgerwerkstatt „Mauerpark Fertigstellung“ fand am 05.11.2012 statt. Für den 19.02.2013 ist die nächste Sitzung der Bürgerwerkstatt terminiert.
Am 31.01.2013 wird es eine öffentliche Infoveranstaltung geben. Folgende Tagesordnung ist vorgesehen: ? Stand der Planung ? B-Plan ? Gestaltung und Nutzung Park ? Programm der Bürgerwerkstatt 2013 ? Zusammensetzung der Bürgerwerkstatt
zu 2.
Die CA-Immo Deutschland GmbH verpflichtet sich in dem Städtebaulichen Vertrag zwischen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, der Abteilung Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung des Bezirks Mitte von Berlin und der CA Immo, das Eigentum an den Flächen zwischen Gleimstraße und Bernauer Straße an Berlin zu übertragen. Die im Geltungsbereich des Bebauungsplans 1-64 als WA festzusetzende Fläche (ca.3,5 ha nördlich der Gleimstraße) soll als allgemeines Wohngebiet mit einer Bruttogeschossfläche von 58.000 m² entwickelt werden. Die Drucksache Nr. 0589/IV der BVV Mitte mit ihren Anlagen: Entwicklungskonzept, Gebietsabgrenzung und Vertrag, kann im Internet eingesehen werden: http://www.berlin.de/ba-mitte/bvv-online/vo020.asp?VOLFDNR=5223&options=4
Auf Wohnkonzepte im Sinne der Drucksache VII-0131 (ökologisch, soziales Modellprojekt, autofreies Wohnen) für Flächen des Bezirks Mitte kann seitens des Bezirksamtes Pankow kein Einfluss genommen werden. Umweltbelange und Nutzungskonflikte zu im Bezirk Pankow bestehenden Einrichtungen, die die Planungen des Bezirks Mitte hervorrufen, sind in den Planverfahren des „Verursachers“, hier im B-Plan 1-64, planerisch zu bewältigen. Auf diese Problematik wird bei der Behördenbeteiligung zu achten sein.
zu 3.
Seit der letzten Berichterstattung an die BVV (1. Zwischenbericht zur Drs. VII-0131) hat sich bezüglich des Bearbeitungsstands des Bebauungsplanverfahrens 1-64 keine Veränderungen ergeben. Das Bezirksamt Mitte hat im Rahmen des B-Planverfahrens die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB noch nicht durchgeführt. Im Rahmen der Behördenbeteiligung bzw. bei Fortführung der Steuerungsrunden wird sich das Bezirksamt auch für eine parkverträgliche Gestaltung des bestehenden Gewerbes und der bestehenden kulturellen Nutzung einsetzen. Zu den parkverträglichen Nutzungen wurde vertraglich vereinbart, dass die von Berlin bezeichneten Dauernutzer auf der südlichen Sondergebietsfläche einen Anspruch auf Einräumung eines Erbbaurechts erhalten sollen.
zu 4.
Zu diesem Punkt hat das Bezirksamt im 1.Zwischenbericht abschließend geantwortet.
zu 5.
Das Bezirksamt bittet zur Vermeidung doppelter Berichtspflicht in gleicher Sache, zu diesem Punkt (B-Planverfahren IV-45) zukünftig im Rahmen der Drucksache Nr. VII-0193 „Mauerpark fertig stellen – Kinderbauernhof schützen!“ berichten zu können.
Das Bezirksamt hat zu den Punkten 1-5 hiermit abschließend berichtet und wird zukünftig zum Thema Mauerpark im Zusammenhang mit der Drucksache Nr.: VII-0193 „Mauerpark fertig stellen – Kinderbauernhof schützen!“ dem zuständigen Fachausschuss regelmäßig Bericht erstatten.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Matthias Köhne Jens-Holger Kirchner Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung
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