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Drucksache - VII-0107
Siehe Anlage
Bezirksamt Pankow von Berlin .04.2012
An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.:
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG
Betr.:
Festlegungen für die ämterübergreifende und sozialraumorientierte Zusammenarbeit im Bezirksamt Pankow von Berlin
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:
Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am __.__.2012 folgende Beschlüsse gefasst: 1. Die Leitung der gemäß Bezirksverwaltungsgesetz einzurichtenden Organisationseinheit Sozialraumorientierte Planungskoordination (SPK) wird kommissarisch durch die Fachbereichsleitung Strategisches Controlling des Steuerungsdienstes wahrgenommen.
2. Der Umfang der durch die SPK wahrzunehmenden Aufgaben steht in Abhängigkeit zur Personalausstattung der Organisationseinheit. In der Anfangsphase konzentrieren sich die Aufgaben auf die Koordination der Aktivitäten der AG Ressortübergreifende Planungsvernetzung (RPV) und die Vertretung Pankows in bezirksübergreifenden Arbeitsgruppen zum Thema Sozialraumorientierung sowie die Weiterführung der begonnenen Projekte auf Stadtteilebene.
3. Für die AG RPV des Bezirksamtes Pankow von Berlin gilt die in der Anlage befindliche Geschäftsordnung als die verbindliche Grundlage der Zusammenarbeit.4. Die Abteilungsleitungen benennen mindestens zwei Mitarbeiter/-innen, die die fachlichen Interessen der Abteilung in der AG RPV vertreten (siehe hierzu Gliederungspunkt 3 der Geschäftsordnung der AG RPV).
5. Die Abteilungen stimmen die ressortübergreifenden Planungen und ihre Fachplanungen grundsätzlich vor einer Behandlung im Bezirksamt oder den Ausschüssen der BVV in der AG RPV ab.
Begründung
Die Inhalte der vorliegenden Bezirksamtsvorlage und der Geschäftsordnung wurden in der AG Ressortübergreifende Planungsvernetzung mit den Vertreterinnen und Vertretern der Abteilungen abgestimmt.
Die Fortschreibung der Geschäftsordnung wird erforderlich, weil der Stellenwert eines sozialräumlichen und ämterübergreifenden Arbeitens durch die Fortschreibung des Bezirksverwaltungsgesetzes unterstrichen wurde und die Erfahrungen aus der praktischen Arbeit der Arbeitsgruppe der letzten dreieinhalb Jahre ihren Niederschlag finden sollen.
Die Geschäftsordnung soll klare Binnenstrukturen schaffen und einen dauerhaften Informationsaustausch der planenden Ämter gewährleisten.
Die Arbeitsgruppe Ressortübergreifende Planungsvernetzung soll die Basis sozialräumlicher und ämterübergreifender Zusammenarbeit sein. Sie bildet auch die Grundlage der neu geschaffenen Organisationseinheit Sozialraumorientierte Planungskoordination.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
siehe Anlage
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Matthias Köhne Bezirksbürgermeister Auswirkungen von Bezirksamtbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21
GESCHÄFTSORDNUNG DER AG RESSORTÜBERGREIFENDE PLANUNGSVERNETZUNG DES BEZIRKSAMTES PANKOW VON BERLIN
1. Geschäftsgrundlage Die Arbeit der AG Ressortübergreifende Planungsvernetzung basiert auf den Ergebnissen des Projektes „Rahmenstrategie Soziale Stadtentwicklung“, insbesondere dem „Handbuch zur Sozialraumorientierung“.
Im Rahmen der Zielsetzung und Aufgaben formuliert die AG Empfehlungen, die dem Bezirksamt zur Entscheidung vorgelegt werden. Empfehlungen werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder beschlossen.
2. Zielsetzung und Aufgaben Die AG Ressortübergreifende Planungsvernetzung arbeitet mit der zentralen Zielsetzung einer ressortübergreifenden Information, Kooperation und Planungsabstimmung und dient damit der Harmonisierung der verschiedenen Ressortprogramme und –planungen im Interesse einer größeren Bürgernähe des Verwaltungshandelns und eines gebündelten Mitteleinsatzes.Zur Erreichung dieses Ziels entwickelt die AG eine integrierte, d.h. fachübergreifend abgestimmte Perspektive auf den Bezirk Pankow und seine Bezirksregionen sowie Planungsräume. Das soll vor allem durch folgende Aufgabenstellungen erreicht werden:
§ weitere Qualifizierung der Portraits der Bezirksregionen in Verbindung mit der Einführung des IT-Verfahrens PRISMA[1]) § Sicherstellung der abteilungs- und ämterübergreifenden Kooperation bei der Erstellung und Fortschreibung von Ressortplanungen, § regelmäßige gegenseitige Information über Vorhaben der Planung und Veränderungen des Versorgungsnetzes, über Förderkulissen, Ressortprogramme, wesentliche Gesetzesänderungen, Fachtagungen sowie ausgewählte Aktivitäten der Ressorts auf Landesebene, § Auswertung von Informationen aus den Planungsraumkonferenzen bzw. anderen Vernetzungsgremien des Bezirkes, § Auswertung von Erfahrungen anderer Berliner Bezirke zum integrierten Verwaltungshandeln und zur ressortübergreifenden Planungsvernetzung § Initiierung und Begleitung sozialräumlicher Partizipationsprozesse, die nicht in die eindeutige Zuständigkeit eines oder mehrerer Fachressorts fallen Die Teilnehmer/innen der AG sind verantwortlich für die regelmäßige Berichterstattung über die Beschlüsse, Entscheidungen und Vorhaben der AG sowohl auf der politischen Ebene ihrer Abteilungen, als auch gegenüber der Leitungsebene der Ämter.
3. Zusammensetzung In der AG Ressortübergreifende Planungsvernetzung arbeiten folgende Mitglieder regelmäßig mit (Kerngruppe):§ Kommissarische Leitung der Organisationseinheit Sozialraumorientierte Planungskoordination (zugleich Vertreter des Bezirks in Gremien zur Sozialraumorientierung) § Jugendamt § Amt für Soziales § Schul- und Sportamt § Amt für Weiterbildung und Kultur § Stadtentwicklungsamt § Tiefbau- und Landschaftsplanungsamt § Umwelt- und Naturschutzamt § Qualitätsentwicklung, Planung und Koordination des öffentlichen Gesundheitsdienstes (QPK) § Wirtschaftsförderung § Behindertenbeauftragter § Integrationsbeauftragte § Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte § EU-Beauftragte
Von den in der Kerngruppe vertretenen Ämtern werden durch die Abteilungsleiter/-innen jeweils zwei Mitglieder benannt, um die Kontinuität der Teilnahme durch eine klare Vertretungsregelung sicherzustellen.
Bei Bedarf werden themenbezogen weitere Teilnehmer/innen aus den Ämtern des BA Pankow hinzugezogen. 4. Geschäftsführung Die Geschäftsführung (Einladung, Protokoll, Pflege des gemeinsamen Laufwerkes usw.) und Moderation der AG obliegt der Organisationseinheit Sozialraumorientierte Planungskoordination. Diese ist ebenso verantwortlich für die regelmäßige Berichterstattung über die Arbeit der AG im BA Pankow sowie für die Initiierung erforderlicher BA-Beschlüsse.
5. Sitzungsturnus Die Sitzungen der AG Ressortübergreifende Planungsvernetzung finden einmal pro Monat statt. Zusätzliche Sitzungstermine können bei der Geschäftsführung angemeldet und in Abstimmung mit den Mitgliedern der AG vereinbart werden.
6. Protokolle Von den Sitzungen der AG werden Ergebnisprotokolle gefertigt, die allen benannten Mitgliedern und Teilnehmer/innen zugesandt werden.
7. Schlussbestimmungen Diese Geschäftsordnung tritt mit der Beschlussfassung durch das Bezirksamt in Kraft und kann nur durch einen Bezirksamtsbeschluss fortgeschrieben oder geändert werden.
[1]1) (Planungsraumbezogenen Informationssystems für Monitoring und Analyse) |
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