Drucksache - V-0315  

 
 
Betreff: Schriftführung in den Ausschüssen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDFraktion der SPD
   
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
11.12.2002 
11. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Finanzen, Immobilienmanagement + Personal Vorberatung
09.01.2003 
ordentliche Tagung des Ausschusses für Finanzen, Immobilienmanagement + Personal im Ausschuss abgelehnt   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
29.01.2003 
öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin in der BVV abgelehnt   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag SPD, 11. Tagung 11.12.02
BE Ausschuss Fin/Imm./Pers, 12. Tagung 29.01.03

Ab Januar 2003 werden die Protokolle in den arbeitsreichen Ausschüssen zum Teil von den Mitarbeiterinnen des BVV Büros geführt

Ab Januar 2003 werden die Protokolle in den arbeitsreichen Ausschüssen zum Teil von den Mitarbeiterinnen des BVV Büros geführt. Das betrifft den Stadtentwicklungs­ausschuss, den Haushaltsausschuss und den Jugendhilfeausschuss. Zukünftig wer­den die Protokolle der zweiten Sitzung im Monat in den genannten Ausschüssen und die der Sondersitzungen aller Ausschüsse vom BVV Büro gefertigt.

 

Der Ausschuss empfiehlt der BVV die Ablehnung dieser Drucksache

Der Ausschuss empfiehlt der BVV die Ablehnung dieser Drucksache.

 

Der Ausschuss hat sich in seiner turnusmäßigen Tagung am 9. Januar 2003 mit der überwiesenen Drucksache beschäftigt und ist nach Diskussion mehrheitlich zur Auffassung gekommen, der BVV zu empfehlen, die Drucksache abzulehnen.

 

Die geltende Geschäftordnung setzt in ihrem § 21, Absatz 7, den Rahmen für die Protokollführung in den Ausschüssen der BVV. Der Ausschuss empfiehlt ausdrücklich, diesen Rahmen auszugestalten und jeweils in den Ausschüssen zu entscheiden, wie knapp oder wie ausführlich die Protokolle aus­geführt sein sollen.

 

Eine Einbeziehung von Mitarbeiterinnen des Büros der BVV in die – unmittelbare – Protokollführung der Ausschüsse würde – so der in der Ausschuss-Beratung anwesende Vorsteher – zum einen zur Einschränkung der gegenwärtig angebotenen Dienstleistungen des BVV-Büros führen und brächte zum anderen die Notwendigkeit mit sich, die Personalvertretung des Bezirksamtes in der Entschei­dungsfindung zu beteiligen.

 

Außerdem empfiehlt der Ausschuss dem Vorsteher und dem Ältestenrat, das Thema „Protokollführung in den Ausschüssen“ erneut aufzurufen, um weitere Hinweise und weitere Anregungen zu einer ratio­nelleren Protokollführung in den Ausschüssen zu geben. 

 

 
 

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