Drucksache - V-0314  

 
 
Betreff: Regionaler Aktionsplan gegen häusliche Gewalt
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
11.12.2002 
11. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Gesundheit und Soziales Vorberatung
18.02.2003 
22. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Kinder- und Jugendhilfeausschuss Vorberatung
25.02.2003 
18. öffentlichen / nichtöffenltichen Sitzung des Kinder- und Jugendhilfeausschusses ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Ausschuss für Gesundheit und Soziales Vorberatung
18.03.2003 
24. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Gleichstellung und Integration Vorberatung
08.05.2003 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Gleichstellung und Migration ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
21.05.2003 
15. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
16.06.2004 
24. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag SPD, 11. Tagung 11.12.02
BE Ausschuss Gleichstellung und Migration, 15. Tagung 21.05.03
VzK SB gem.§13 BezVG, 24. Tagung 16.06.04

Siehe Anlage

Siehe Anlage

Bezirksamt Pankow von Berlin

Bezirksamt Pankow von Berlin

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                               Drucksache-Nr.:

 

                                                                                                in Erledigung der

                                                                                                Drucksache Nr.: V – 314 / 03

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

Schlussbericht

 

Pankower Aktionsplan gegen Häusliche Gewalt

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung des in der 15. Sitzung am 21.05.2003 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr. V – 314 / 03

 

„Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, zusammen mit allen regionalen Akteuren bis 31.03.2004 einen regionalen Aktionsplan gegen häusliche Gewalt zu erarbeiten.“

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

 

In Erledigung der vorbezeichneten Drucksache hat das Bezirksamt Pankow in der Sitzung am 01.06.2004 den Aktionsplan „Pankow gegen Häusliche Gewalt“ verabschiedet (s. Anlage). 

Zur Erarbeitung und Umsetzung des Aktionsplanes hat sich eine ressortübergreifende Fachgruppe konstituiert, die Geschäftsführung liegt bei der Gleichstellungsbeauftragten.

Der Ausschuss für Migration und Gleichstellung hat in seiner Sitzung am 29.04.2004 einer Terminverlängerung bis 30.06.2004 zugestimmt.

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen     

 

Die Zuwendung des Bezirksamtes Pankow für die Zufluchtswohnung beim Frauenzentrum Paula Panke e.V. beträgt im Haushaltsjahr 28.704,- EUR. Für Weiterbildungsveranstaltungen und Öffentlichkeitsarbeit sind Mittel i.H.v. ca. 1.250,- EUR notwendig.                                           

 

Gleichstellungsrelevante Auswirkungen     

 

Da deutlich mehr Frauen Opfer von Gewalttaten in partnerschaftlichen Beziehungen werden, dienen die im Pankower Aktionsplan gegen Häusliche Gewalt festgelegten Maßnahmen vorrangig der Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und deren Kindern.

                                   

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung                              

 

keine

 

Kinder- und Familienverträglichkeit                                                

 

Berücksichtigung der besonderen Situation von Kindern in Fällen häuslicher Gewalt.

 

 

 

 

Burkhard Kleinert

Bezirksbürgermeister


Anlage

 

 

 

Aktionsplan „Pankow gegen Häusliche Gewalt“

 

1. Vorbemerkung

 

Arbeit gegen Häusliche Gewalt war bis Mitte der 90er Jahre in Berlin darauf konzentriert, Hilfe- und Unterbringungsangeboten für betroffene Frauen und Kinder bereitzustellen.

 

Die Arbeit nach einem neuen Konzept wurde in Berlin 1995 eingeleitet. Als gemeinsames Modellprojekt des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSJ) und der Senatsverwaltung für Arbeit und Frauen wurde das Berliner Interventionsprojekt gegen Häusliche Gewalt (BIG) eingerichtet.

 

Seitdem ist die Prävention von Häuslicher Gewalt neben den Maßnahmen der Intervention in den Mittelpunkt der staatlichen und institutionellen Bemühungen gerückt. 

Die Erfahrungen anderer Länder (USA, Österreich, Großbritannien) haben gezeigt, dass ein solcher Paradigmenwechsel in der Praxis nur durch eine verbesserte  Kooperation aller beteiligten Institutionen und Einrichtungen und durch die Veränderung der rechtlichen Rahmenbedingungen erreicht werden kann.  Diese umfassen einerseits eine angemessene strafrechtliche Verfolgung und Sanktionierung der Täter und andererseits Maßnahmen, die einen umfassenden Schutz und die Unterstützung von Frauen und Kindern gewährleisten.

 

Die Bilanz der Arbeit des Berliner Interventionsprojektes zeigt, dass es gelungen ist, den angestrebten  Paradigmenwechsel  in der Anti-Gewalt-Arbeit einzuleiten. Die Umsetzung der Aktionspläne zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen auf Bundes- und Landesebene liefert dafür zahlreiche Beispiele.

 

Eine übereinstimmende Erfahrung war es, dass ein entscheidender Fortschritt durch die Zusammenarbeit aller am Problem beteiligten Institutionen und Einrichtungen erzielt werden konnte. Die Entwicklung neuer Kooperationsformen, wie beispielsweise die Fort- und Ausbildung der Berliner Polizei durch Mitarbeiterinnen von Beratungsstellen und Frauenhäuser hat zu wesentlichen Verbesserungen der Situation von Frauen geführt, die von Häuslicher Gewalt betroffen sind.

Mit dem Gewaltschutzgesetz, das seit Januar 2002 bundesweit in Kraft ist, sind rechtliche Rahmenbedingungen geschaffen worden, die eine Erweiterung der rechtlichen Handlungsmöglichkeiten für Opfer der Häuslichen Gewalt darstellen.

In dem Zeitraum August bis Dezember 2003 wurden 571 Fälle Häuslicher Gewalt für die Polizeiabschnitte 15, 16, 17, 18 und 19 erfasst. Dabei gab es 127 Wegweisungen nach dem Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG).

Zur Zeit liegen aufgrund der neu festgelegten Polizeiabschnitte keine genaueren Erhebungen vor. Diese sind zu einem späteren Zeitpunkt zu ergänzen und zu aktualisieren.

 

In der Fortschreibung des Berliner Aktionsplanes für die Jahre 2002 bis 2006 wird ein besonderer Schwerpunkt vor allem im Bereich der Prävention auf bezirklicher Ebene gesehen.

 

 

2. Konzeptioneller Rahmen des Pankower Aktionsplan

 

Der bezirkliche Aktionsplan folgt in seiner Begrifflichkeit, seinem Grundanliegen und in seinen Zielsetzungen dem Berliner Aktionsplan zur Bekämpfung von Häuslicher Gewalt (http://www.berlin.de/SenWiArbFrau/frauen/doku/aktionsplan.pdf).

Nach der Definition des Berliner Interventionsprojektes gegen Häusliche Gewalt bezeichnet Häusliche Gewalt - unabhängig vom Tatort – (Gewalt) Straftaten zwischen Personen in einer partnerschaftlichen Beziehung, die derzeit besteht, die sich in der Auflösung befindet oder die aufgelöst ist oder zwischen Personen, die in einem Angehörigenverhältnis zueinander stehen, soweit es sich nicht um Straftaten zum Nachteil von Kindern handelt.

 

3. Zielsetzungen

 

1.     Entwicklung und Verbesserung der Kooperation zwischen Institutionen und Einrichtungen, die im Bezirk mit Häuslicher Gewalt befasst sind

2.     Information und Sensibilisierung der Pankower Öffentlichkeit

3.     Fortbildung von Mitarbeiter/innen in Interventionsbereichen

4.     Entwicklung von Maßnahmen zur Gewaltprävention

5.     Verbesserung der Angebote für Frauen und ihre Kinder

6.     Angebote für Gewalttäter (Täterarbeit)

 

4. Entwicklung von Maßnahmen

 

4.1. (Ziel 1)

Entwicklung und Verbesserung der Kooperation zwischen Institutionen und Einrichtungen, die im Bezirk mit Häuslicher Gewalt befasst sind

Schilderung der Ausgangssituation und Problembeschreibung
Zwischen einzelnen Mitarbeiterinnen der Verwaltung und den Antigewaltprojekten bestehen gute Arbeitskontakte im Sinne der Einzelfallhilfe. Aus Sicht der u.g. Fachgruppemitglieder ist es wichtig, diese Kooperationsstrukturen innerhalb und außerhalb der Verwaltung systematisch auszubauen und zu verankern.

 

Maßnahmen

 

Ø      Einrichtung eines ressortübergreifenden bez. Kooperationsgremiums

 

Zur Erarbeitung und Umsetzung des Aktionsplanes wurde ein ressortübergreifendes bezirkliches Kooperationsgremium eingerichtet. Es hat folgende Aufgabenstellung:

-          regelmäßiger Erfahrungs- und Informationsaustausch zwischen der Verwaltung (Jugend- und Sozialamt), den Antigewaltprojekten und der Polizei

-          Kooperation hinsichtlich bestehender Probleme, Beseitigung von Defiziten in den Bereichen

-          Abstimmung der Maßnahmen und Unterstützung der Umsetzung

-          Berichterstattung

 

Teilnehmer/innen der Fachgruppe sind Mitarbeiter/innen folgender Einrichtungen, die Kooperationspartner/innen sind, Entscheidungskompetenz haben bzw. auf Seiten der Verwaltung als Multiplikator/innen in ihre Ämter wirken.

-          Koordinatorin für Häusliche Gewalt bei der Polizeidirektion I

-          2 Vertreterinnen der Antigewaltprojekte – Frauenhaus /Zufluchtswohnung, Beratungsstelle

-          Vertreter/in des Sozialamtes

-          Vertreter/in des Jugendamtes,

-          Vertreterin des Kinderschutzteams

-          Vertreterin der Pankower Frauenprojekte

-          die Gleichstellungsbeauftragte

 

Die Geschäftsführung der Fachgruppe hat die Gleichstellungsbeauftragte. Es ist geplant, die Fachgruppe zu einem späteren Zeitpunkt je nach Arbeitsschwerpunkten zu ergänzen, so z.B. beim Thema „gesundheitliche Folgen von Häuslicher Gewalt“ um Vertreter/innen der Abteilung Gesundheit oder hinsichtlich der Wohnungsproblematik um Vertreter/innen der Wohnungsunternehmen bzw. des Wohnungsamtes.

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

Die Einrichtung eines ressortübergreifenden bezirklichen Kooperationsgremiums beansprucht keine finanziellen Mittel.

 

4.2 (Ziel 2)

Information und Sensibilisierung der Pankower Öffentlichkeit

 

Schilderung der Ausgangssituation und Problembeschreibung

Seitens der Polizei und der Antigewaltprojekte gibt es mittlerweile eine breite Palette von Informations-, Hilfs-, und Beratungsmaterialien für von Gewalt betroffene Frauen. Seitens der Ämter gab es nur punktuell Kenntnis über die unterschiedlichen Materialien.

2002 hat das Bezirksamt Pankow mit der Unterstützung der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) Pankow erstmalig eine Pankower Notfallkarte herausgegeben. Sie enthält Kontaktnummern der Hotline, von Notdiensten und Pankower Beratungsstellen sowie Zufluchtswohnungen. Aufgrund der großen Nachfrage gab es im Jahr 2003 einen aktualisierten Nachdruck, mit dem auch in den folgenden Jahren zu rechnen ist.
Seit 2001 beteiligt sich das Bezirksamt Pankow jährlich am bundesweiten Aktionstag gegen Gewalt an Frauen am 25. November. Durch Veranstaltungen und Ausstellungen wurde eine öffentliche Diskussion angeregt und über Beratungs- und Hilfsmöglichkeiten informiert. 

 

Maßnahmen

 

Ø      Erstellen/Aktualisieren von Öffentlichkeitsmaterialien - auch  mehrsprachig

 

Fachübergreifend werden die Materialien ausgetauscht und aktualisiert.

 

Ø      Internetauftritt

 

In Kooperation mit der Pressestelle wird auf der Startseite des Bezirksamtes Pankow ein Hinweis auf Beratungs- und Hilfsangebote zur Häusliche Gewalt aufgenommen. Eine Verknüpfung zu den Webseiten der relevanten Einrichtungen und Projekten der Antigewaltarbeit ist einzurichten.

 

Ø      Aktionstag „NEIN zur Gewalt an Frauen“ am 25. November

 

-          Der Bezirk Pankow beteiligt sich an der berlinweiten Aktion „Gewalt kommt nicht in die Tüte“ am 25. November 2004. Diese Aktion wird von der Landesarbeitsgemeinschaft der bezirklichen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten in Kooperation mit dem Senator für Wirtschaft, Arbeit und Frauen organisiert.

 

-          Wie in den Vorjahren organisiert die Gleichstellungsbeauftragte gemeinsam mit den Frauenprojekten des Bezirkes im Rahmen des Aktionstages Veranstaltungen, Ausstellungen und Gesprächsrunden.

 

-          Das Bezirksamt wird am 25. November durch Hissen der drei Fahnen von terre de femmes „frei leben ohne Gewalt“ sowie mit einem Transparent am Rathaus Pankow öffentlich ein Zeichen setzen, um auf die Gewalt an Frauen aufmerksam zu machen.

 

Ø      Präsenz in öffentlichen Räumen durch Plakate, Aufsteller, Infobörsen

 

-          Beteiligung der Antigewaltprojekte, der Gleichstellungsbeauftragten und einzelner Fachbereiche am Tag der offenen Tür der Polizeidirektion 1, bezirklichen Gesundheitstagen und ähnlichen Veranstaltungen.

 

-          Gestaltung einer Informationsfläche zum Thema Häusliche Gewalt und Hilfsangeboten in den zentralen Bürgerämtern des Bezirks.

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

Das Erstellen und Aktualisieren der Flyer und Öffentlichkeitsmaterialien sowie der Eintrag in die Webseite des Bezirksamtes Pankow ist mit keinen Kosten verbunden. Für den Nachdruck der Notfallkarte werden ca. 450,00 EUR und für die Gestaltung der Infoflächen ca. 200,00 EUR veranschlagt.

 

4.3 (Ziel 3)

Fortbildung von Mitarbeiter/innen in Interventionsbereichen

 

Schilderung der Ausgangssituation und Problembeschreibung

Seitens des Jugend- und Sozialamtes wird über einzelne Weiterbildungen zum Thema Häusliche Gewalt und zum Gewaltschutzgesetz berichtet. Von den Mitarbeiterinnen der Frauenhäusern/Zufluchtswohnungen und Frauenberatungsstellen werden aufgrund ihrer Erfahrungen im Kontakt mit den Fachämtern ergänzende Weiterbildungsveranstaltungen empfohlen. Das Thema Häusliche Gewalt soll bei der Fortbildung und Diskussion zur Sozialraumorientierung der Berliner Jugendämter eine Rolle spielen.

 

Maßnahmen

 

Ø      Fortbildung für Mitarbeiterinnen im Jugendamt

 

Referentinnen von BIG e.V. bieten für die Jugendämter ein spezielles Weiterbildungs-Curriculum an. Es bietet sich an, dass das Jugendamt Pankow dieses bereits von anderen Jugendämtern genutzte Angebot übernimmt.

 

Ø      Fortbildung im Bereich Sozial- und Bürgeramt

 

Für die Bereiche Sozialamt/Bürgeramt stehen als Referentinnen Mitarbeiterinnen der Antigewaltprojekte, die umfassende Erfahrungen aus Schulungen z. B. innerhalb der Polizei haben, zur Verfügung.

 

Ø      Innerhalb der laufenden Fortbildungen für Sozialarbeiterinnen ist das Thema zu berücksichtigen

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

Bei einem Weiterbildungsumfang von 2 x 5 Std. für den Bereich Soziales/ Bürgerämter und 1 x 5 Std. für den Bereich Jugend ist eine Honorarleistung von ca. 600,- EUR zu veranschlagen.

 

4.4 (Ziel 4)

Gewaltprävention

 

Schilderung der Ausgangssituation und Problembeschreibung

Die bezirklichen Frauenprojekte leisten mit ihren professionellen Angeboten eine wesentliche Form von Gewaltprävention.

Die Fachgruppe bestätigt, dass Gewaltprävention bereits in Kindereinrichtung und Schule einsetzen muss. So führt z.B. das Kita-Beraterteam regelmäßig Fortbildungen in Kitas und Jugendfreizeiteinrichtungen durch. Daran nehmen zahlreiche Erzieherinnen teil.

 

Maßnahmen

 

Ø      Erhalt der bezirklichen  Frauenprojektestruktur

 

Ø      Fortführung und Ausbau der Angebote zur Gewaltprävention im Vorschul- und Schulalter

 

Die Maßnahmen werden in Zusammenarbeit mit Fachgremien u.a. mit dem Kita-Beraterteam durchgeführt.

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

Zum Erhalt der bisherigen Struktur der Frauen- und MigrantInnenprojekte sind die im Haushaushalt 2004/2005 eingestellten Mittel i.H.v. 191.000,- EUR auch in den Folgejahren notwendig (Kapitel 3310, Titel 68406).

 

4.5 (Ziel 5)

Verbesserung der Angebote für Frauen und ihre Kinder

 

Schilderung der Ausgangssituation und Problembeschreibung

1994 hat das Frauenzentrum Paula Panke in Kooperation mit der Senatsverwaltung für Frauen und dem Bezirksamt Pankow  eine Zufluchtswohnung eingerichtet. Seit Januar 2004 finanziert das Bezirksamt eine Personalstelle für die Arbeit mit Kindern in der Zufluchtswohnung.

Seit Jahren besteht eine berlinweite Vernetzung der Antigewaltprojekte. Darüber hinaus gibt es sehr enge Arbeitskontakte zwischen den freien Trägern auf bezirklicher Ebene. In diesem Zusammenhang gilt es die Austauschmöglichkeiten zu den Ämtern zu verbessern.

Für Frauen mit Migrationshintergrund sind mehrsprachige Informationsmaterialien, für Frauen mit geringen sozio-ökonomischen Ressourcen sind spezielle Informationsstrategien notwendig.

 

Maßnahmen

 

Ø      Erhalt der Personalstelle für die Zufluchtswohnung bei Paula Panke e.V.

 

Ø      Information über Verwaltungsstrukturen und Zuständigkeiten

 

Ø      Aufsuchende Informationsarbeit

 

Die Koordinatorin für Häusliche Gewalt bei der Polizeidirektion 1 wird in Migrationsprojekten und Deutschkursen der Volkshochschule über das Gewaltschutzgesetz und entsprechende Beratungs- und Hilfsangebote informieren.

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

Zum Erhalt der Personalstelle bei Paula Panke e.V. sind Mittel pro Haushaltsjahr i.H.v. 28.704,- EUR auch in Zukunft notwendig (Kapitel 3310, Titel 68406).

 

4.6 (Ziel 6)

Angebote für Gewalttäter (Täterarbeit)

 

Schilderung der Ausgangssituation und Problembeschreibung

Derzeit gibt es in Pankow keinen freien und kommunalen Träger, der Beratung für Männer, die Gewalt im sozialen Nahraum ausüben, anbietet. Als ein Angebot für Täter wurde von der Polizei ein Informationsflyer erarbeitet, der den Betroffenen vor Ort übergeben wird.

 

Maßnahmen

Täterarbeit ist Bestandteil der Fortschreibung zum Aktionsplan gegen häusliche Gewalt.

 

5. Festlegungen zur Umsetzung des Aktionsplanes

 

Die Arbeitsgruppe vereinbart zur Umsetzung des bezirklichen Aktionsplanes:

-          Vierteljährliche Treffen zur Abstimmung und Koordinierung, Begleitung der Umsetzung

-          Fortschreibung des Arbeitsplanes

-          Berichterstattung aller 2 Jahre

 



 

 

 
 

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