Ukraine: vom Bezirksamt Pankow, vom Land Berlin und vom Bund
Energie sparen: Informationen des Senates, Informationen in Leichter Sprache und Energieportal in Deutscher Gebärdensprache
Drucksache - VII-0073
Der Integrationsausschuss hat die Drucksache in seiner Sitzung am 18.04.2012 beraten.
Abstimmungsergebnis Integrationsausschuss:
JA 3 / NEIN 12 / ENTHALTUNGEN 0
Bei der Bildung des neuen Integrationsbeirates des Bezirkes Pankow (in der VII. Wahlperiode) soll der Migrationshintergrund der zu wählenden Mitglieder der im § 2 des Gesetzes zur Regelung von Partizipation und Integration in Berlin (vom 15.12.2010) festgelegten Definition entsprechen: "Menschen mit Migrationshintergrund sind, soweit in einem anderen Gesetz nichts anderes bestimmt ist,
1. Personen, die nicht Deutsche im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sind, 2. im Ausland geborene und nach 1949 nach Deutschland ein- und zugewanderte Personen und 3. Personen, bei denen mindestens ein Elternteil die Kriterien der Nummer 2 erfüllt.“
Begründung Integrationsausschuss:
Der Integrationsausschuss der BVV Pankow von Berlin lehnt den Antrag (Drucksache VII-0073) mehrheitlich und hauptsächlich aus zwei Gründen ab.
1. Die pauschale Definition eines Migrationshintergrundes und die damit verbundende Kategorisierung von Menschen wird vom Integrationsausschuss mehrheitlich kritisch gesehen. Vielmehr legt der Integrationsausschuss Wert auf das individuelle Empfinden eines Migrationshintergrundes, welches von vielen verschiedenen Faktoren und nicht vornehmlich von einer Generationenfolge abhängt. 2. Der Integrationsausschuss stellt dem Integrationsbeirat des Bezirkes Pankow selbstverständlich frei seine Geschäftsordnung zu überarbeiten. Dies soll allerdings nicht durch den Ausschuss der BVV, sondern aus dem Beirat selbst erfolgen.
Text Ursprungsantrag Linksfraktion:
Bei der Bildung des neuen Integrationsbeirates des Bezirkes Pankow (in der VII. Wahlperiode) soll der Migrationshintergrund der zu wählenden Mitglieder der im § 2 des Gesetzes zur Regelung von Partizipation und Integration in Berlin (vom 15.12.2010) festgelegten Definition entsprechen: "Menschen mit Migrationshintergrund sind, soweit in einem anderen Gesetz nichts anderes bestimmt ist, 1. Personen, die nicht Deutsche im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sind, 2. im Ausland geborene und nach 1949 nach Deutschland ein- und zugewanderte Personen und 3. Personen, bei denen mindestens ein Elternteil die Kriterien der Nummer 2 erfüllt.“
Begründung Ursprungsantrag:
Bei der Gründung des Integrationsbeirates Berlin Pankow in der VI. Wahlperiode gab es keine berlinweit einheitlich geltende Definition für den Begriff des Migrationshintergrundes. Mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Regelung von Partizipation und Integration in Berlin hat sich diese Situation seit dem Jahr 2010 verändert. Berlinweit ist nun eindeutig definiert, unter welchen Voraussetzungen jemand über einen Migrationshintergrund verfügt. In der Geschäftsordnung des Pankower Integrationsbeirates gibt es bisher überhaupt keine Definition. Aufgrund der anstehenden Neuwahl des Integrationsbeirates erscheint es deshalb sinnvoll und wichtig, diese Berliner Definition auch zur Grundlage für die Wahlen des neuen Beirates zu erheben.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Bezirksverordnetenversammlung | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker/in | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |