Drucksache - VII-0052  

 
 
Betreff: Waldflächen erhalten!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUAusschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen
   
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
14.12.2011 
3. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen federführender Ausschuss
19.01.2012 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Grünanlagen vertagt   
09.02.2012 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Grünanlagen im Ausschuss abgelehnt   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
14.03.2012 
5. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin vertagt   
28.03.2012 
Fortsetzung der 5. ordentlichen Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin in der BVV abgelehnt   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag CDU
Beschlussempfehlung Ausschuss StadtGrün, 5. BVV am 14.03.12

Die BVV Pankow spricht sich gegen die Festsetzung von sog

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen hat die Drucksache in seiner Sitzung am 09.02.2012 beraten.

 

Abstimmungsergebnis Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen:

 

JA 2  /  NEIN 13  /  ENTHALTUNGEN 0

 

 

Die BVV Pankow spricht sich gegen die Festsetzung von sog. Windeignungsgebieten entlang der Seenkette vom Liepnitzsee bis Mittelprendensee, Krumme Lanke und Kleiner Wukensee aus und ersucht das Bezirksamt Pankow von Berlin, seine Einflussmöglichkeiten wahrzunehmen, um die Ausweisung von Windeignungsgebieten auf diesen Flächen zu verhindern.

Dieser Beschluss der BVV ist der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, der Regierung des Bundeslandes Brandenburg, der Vertretungskörperschaft des Landkreises Barnim, den betroffenen Gemeinden und der Presse zur Kenntnis zu geben.

 

Im Landkreis Barnim wurde mit der Planung von Windeignungsgebieten begonnen

Begründung Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen:

 

Die Mehrheit der Ausschussmitglieder konnte dem Anliegen der Antragssteller nicht folgen. In der Diskussion zeigten sich dabei durchaus unterschiedliche Einschätzungen über Standorte von Windkraftanlagen und das Festsetzen und Einhalten von Abstandsflächen. Zugleich wurde mehrfach festgestellt, dass das Anliegen der Antragssteller und der Gäste in einem festgelegten Planungsverfahren der Regionalen Planungsgemeinschaft Uckermark-Barnim im Land Brandenburg zu erörtern und zu entscheiden ist und kaum in der BVV Pankow entschieden werden könnte. Die mögliche Ausweisung als für Windkraftanlagen geeignete Standorte führen außerdem nicht zwangsläufig zu der Realisierung dieser Nutzung, da weitere Faktoren wie die geschützte Waldfläche, notwendige Abstandsflächen oder auch naheliegende touristische Nutzungen in die Abwägung einer konkreten Genehmigung gehören. Der  Bezirk Pankow könne als Nachbar zum laufenden Verfahren eine Stellungnahme abgeben, ein direkter Einfluss auf die Standortfragen würde sich aber aufgrund der unterschiedlichen Hoheitsbereiche verbieten. Gerade auch vor dem Hintergrund des Flächenbesitzes des Landes Berlin oder nachgelagerter Institutionen in den benannten Bereichen sah sich die Ausschussmehrheit als nicht zuständig an, da – als politischer Vertreter des Eigentümers – das Abgeordnetenhaus von Berlin und nicht die BVV Pankow anzusprechen ist. Folglich empfiehlt der Ausschuss die Ablehnung der Drucksache.

 

Text Ursprungsantrag Fraktion der CDU:

 

Die BVV Pankow spricht sich gegen die Festsetzung von sog. Windeignungsgebieten entlang der Seenkette vom Liepnitzsee bis Mittelprendensee, Krumme Lanke und Kleiner Wukensee aus und ersucht das Bezirksamt Pankow von Berlin, seine Einflussmöglichkeiten wahrzunehmen, um die Ausweisung von Windeignungsgebieten auf diesen Flächen zu verhindern.

Dieser Beschluss der BVV ist der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, der Regierung des Bundeslandes Brandenburg, der Vertretungskörperschaft des Landkreises Barnim, den betroffenen Gemeinden und der Presse zur Kenntnis zu geben.

 

Begründung Ursprungsantrag:

 

Im Landkreis Barnim wurde mit der Planung von Windeignungsgebieten begonnen. In solchen Gebieten können nach Planfestsetzung Windkraftanlagen einschließlich der benötigten Zufahrten und Leitungstrassen für die bis zu 200m hohen Bauwerke errichtet werden.

Die Planungsgemeinschaft Barnim/Uckermark wurde mit der Planerstellung beauftragt. Derzeit werden die Bewertungsmaßstäbe den Erfordernissen angepasst, um perspektivisch das nötige Baurecht zu schaffen.

An der im Sommer 2011 erfolgten öffentlichen Auslegungen der Planungen haben sich betroffene Bürger und Träger öffentlicher Belange (IHK, NABU, etc.) mit über 1000 Einsprüchen beteiligt und hierbei über 6000 Gründe gegen die Planungen vorgebracht. Nach Abwägung der Widersprüche erfolgt voraussichtlich 2012 eine erneute Auslegung des überarbeiteten Planentwurfs.

In den betroffenen Gemeinden werden die Bewohner mit einem stark veränderten Erscheinungsbild der umgebenden Landschaft konfrontiert und müssen mit negativen Folgen für ihre Lebensumwelt rechnen.

Die betroffenen Waldgebiete (siehe nachstehende Abbildung) stellen für zahlreiche Berlinerinnen und Berliner aus dem Nordostraum ein wichtiges Erholungsgebiet auf ca. 1.000 ha Fläche mit bis 200 Jahre alten Buchen- und Mischwäldern und einer intakten Flora und Fauna dar. Darüber hinaus leisten diese Waldgebiete einen wesentlichen Beitrag zur Versorgung des Bezirks Pankow mit frischer Luft (Frischluftschneisen), die zur Erhaltung eines gesunden Stadtklimas unerlässlich sind.

 

Insbesondere sprechen folgende Punkte gegen die Festsetzung dieses zusammenhängenden Waldes als Windeignungsgebiete:

·        Rodung großer Waldflächen in den Landschaftsschutzgebieten des Naturparks Barnim

·        Wegfall der 200m breiten Pufferzonen an den Grenzen der Naturschutzgebiete

·        Verhinderung einer schnellen Versteppung großer Gebiete Brandenburgs

·        Reduzierung des natürlichen Filter- und Wasserpufferspeichers mit den Folgen einer negativen Entwicklung des Grundwasserspiegels, der Eintrübung der Seen in der Region und der negativen Auswirkung auf die Frischluftproduktion

·        Bedrohung von Populationen geschützter/ bedrohter Tierarten:

o     wie Bibern, Lurchen, Eidechsen, verschiedene Krötenarten, Schlangen, Falkenarten, Adlerarten, Spechtarten, Rotbachunken,  Fledermäusen, Roter Milan, Waldschnepfe, verschiedenster Kleinvogelarten, verschiedener Insektenarten (Hornissen, Nashornkäfern, etc.)

o     Gefährdung der umfangreichen Brutplätze zahlreicher Tierpopulationen (u. a. Fischadler, Wachtelkönig, Eisvogel, Wasserralle und Silberreiher)

o     Verringerung des Bestandsschutzes von Horsten geschützter Vogelarten mit Eingriffen in die europäischen Richtlinien des Vogelschutzes

o     Behinderung der Flugkorridore schützenswerter Vogelschwärme (u.a. Kraniche und Gänse) sowie deren Behinderung bei Nutzung der Seen- und Waldlandschaft für Rast- und Ruhezeiten 

·        Gefährdung der Wälder in der Großgemeinde Wandlitz als traditionellem Erholungsraum der Berliner und Brandenburger Bevölkerung sowie dem Erhalt des landschaftlich-kulturhistorischen Erscheinungsbildes

·        Zerstörung des eiszeitlich geprägten Endmoränengebietes mit Bodendenkmalen

·        Erhöhung der Brandgefahr für die gesamte Waldfläche bei technischen Schäden an den Windkraftanlagen oder durch Blitzschlag, die durch die örtlichen Wehren nicht bekämpfbar sind

Unbenommen hiervon ist die Errichtung von Windkraftanlagen zur Wandlung von in bewegten Luftmassen enthaltener Energie in elektrische Energie in geeigneten Gebieten (bspw. brachliegende landwirtschaftliche Nutzflächen) wünschenswert und wird von der BVV Pankow nach wie vor begrüßt.

 

 

 
 

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