Drucksache - V-0310  

 
 
Betreff: Nichtbewilligte ABM "Interkulturelles Netzwerk"
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktionen der Linkspartei.PDS und SPDBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
11.12.2002 
11. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
29.01.2003 
öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
27.09.2006 
43. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
gemeinsamer Antrag Pds und SPD, 11. Tagung 11.12.02
VzK 1. ZB gem.§13 BezVG, 12. Tagung 29.01.03
VzK, SB, 43. Tagung, 27.09.2006

Siehe Anlage

 

Siehe Anlage

Bezirksamt Pankow von Berlin

Bezirksamt Pankow von Berlin                                            Datum: 07.09.2006

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                        Drucksache-Nr.:

                                                                                                in Erledigung der

                                                                                                Drucksache Nr.: V-0310/2002

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

 

Schlussbericht

 

 

Nichtbewilligte ABM „Interkulturelles Netzwerk“

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung des in der 11. Sitzung am 11.12.2002 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: V-0310/2002

 

Die BVV möge beschließen:

 

1.      Sich gegenüber dem Arbeitsamt nachdrücklich für die Bewilligung der ABM „Interkulturelles Netzwerk“ einzusetzen.

2.      Bis zur 12. ordentlichen Tagung der BVV einen Bericht vorzulegen, aus dem hervorgeht, welcher Träger im Bezirk Pankow beim Arbeitsamt Nord für das Jahr 2003 für welche Maßnahmen, für welchen Zeitraum, wie viele Stellen beantragt und welche bewilligt wurden.

3.      Den unter 2. genannten Bericht künftig jährlich bis zum 30.11. der BVV vorzulegen.

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

 

Mit dem 1. Zwischenbericht zur Drucksache V-0310/2002 am 29.01.2003 wurden die Punkte 1 und 2 beantwortet.

 

Zum 30.11.2003 und ff. wäre die nächste Übersicht zu erstellen gewesen, welche Träger im Bezirk Pankow beim Arbeitsamt Nord für das Jahr 2004 für welche Maßnahmen, für welchen Zeitraum, wie viele Stellen beantragt (haben) und welche bewilligt wurden.

 

Bereits in der Beantwortung der Ds. V-310/2002 am 29.01.2003 wurde vom Bezirksamt darauf hingewiesen, dass durch das zuständige Arbeitsamt Nord diese Angaben aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht zur Verfügung gestellt werden können.

 

Mit der Umstrukturierung der Arbeitsämter zu Arbeitsagenturen, dem Aufbau der Job-Center und der Implementierung neuer Instrumente der Arbeitsförderung im Zusammenhang mit dem SGB II haben sich Grundvoraussetzungen für die jährliche von der BVV erbetene Berichterstattung verändert.

 

Das Bezirksamt berichtete nunmehr zur Anzahl der Personen, die im Rahmen der Beschäftigung mit Mehraufwandsentschädigung (MAE-Kräfte) unter der Verantwortung von Maßnahmeträgern in Einrichtungen des Bezirksamtes tätig sind (Ds. V-1003/2005).

 

Wir bitten, die o.g. Drucksache als erledigt zu betrachten.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen                                              keine

 

 

Gleichstellungsrelevante Auswirkungen                                keine

 

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung                   nicht zu beschreiben

 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit                                          nicht zu beschreiben

 

 

 

 

Burkhard Kleinert


Musterblatt Auswirkungen von Bezirksamtbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21

 

Nachhaltigkeitskriterium

keine Auswirkungen

positive Auswirkungen

negative Auswirkungen

Bemerkungen

 

 

quantitativ

qualitativ

quantitativ

qualitativ

 

1. Fläche

    - Versiegelungsgrad

 

 

 

 

 

 

2.  Wasser

     - Wasserverbrauch

 

 

 

 

 

 

3.  Energie

     - Energieverbrauch

     - Anteil erneuerbarer Energie

 

 

 

 

 

 

4.  Abfall

     - Hausmüllaufkommen
     - Gewerbeabfallaufkommen

 

 

 

 

 

 

5.  Verkehr

    - Verringerung des Individual-

       verkehrs

    - Anteil verkehrsberuhigter

       Zonen

    - Busspuren

    - Straßenbahnvorrang-
      schaltungen

    - Radwege

 

 

 

 

 

 

6.  Immissionen

     - Schadstoffe
     - Lärm

 

 

 

 

 

 

7.  Einschränkung von Fauna
     und Flora

 

 

 

 

 

 

8.  Bildungsangebot

 

 

 

 

 

 

9.  Kulturangebot

 

 

 

 

 

 

10. Freizeitangebot

 

 

 

 

 

 

11. Partizipation in Entschei-
      dungsprozessen

 

 

 

 

 

 

12. Arbeitslosenquote

 

 

 

 

 

 

13. Ausbildungsplätze

 

 

 

 

 

 

14. Betriebsansiedlungen

 

 

 

 

 

 

15. wirtschaftl. Diversifizierung
      nach Branchen

 

 

 

 

 

 

Entsprechende Auswirkungen sind lediglich anzukreuzen.

 

 
 

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