Drucksache - VII-0046  

 
 
Betreff: Neue Standorte für den Bau von Mietwohnungen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
14.12.2011 
3. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
13.06.2012 
7. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
29.08.2012 
8. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
30.01.2013 
12. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
17.09.2014 
25. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag SPD
VzK§13 BA, ZB 7. BVV am 13.06.12
VzK§13 BA, ZB 8. BVV am 29.08.12
VzK 13 Zwischenbericht Bezirksamt, 12. BVV am 30.1.2013
VzK13 SB, Bezirksamt, 25. BVV m 17.09.2014

Antrag der SPD Fraktion

 

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

 

 

In keinem anderen Berliner Bezirk entstehen so viele Neubauten wie im Bezirk Pankow

1

 

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                             .2014

 

 

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung              Drucksache-Nr.:
 

              in Erledigung der

              Drucksache Nr.: VII-0046

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

 

Schlussbericht

 

Neue Standorte für den Bau von Mietwohnungen

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung des in der 3. Sitzung am 14.12.2011 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr. VII-0046 –

 

Das Bezirksamt wird ersucht:
 

  1. Standorte im Bezirk Pankow zu ermitteln, die sich aufgrund ihrer räumlichen Lage, der technischen und verkehrlichen Erschließung sowie der planungsrechtlichen Gegebenheiten für die Errichtung von Mehrfamilienhäusern eignen und sich zugleich in Landeseigentum oder in der Verwaltung des Liegenschaftsfonds Berlin befinden.
  2. bei den im Bezirk aktiven kommunalen Wohnungsunternehmen sowie Genossenschaften abzufragen, welche Planungen für den Neubau von Mehrfamilienhäusern an welchen Standorten vorliegen und in welcher Form eine Unterstützung durch Bezirksamt und BVV Pankow sachdienlich wäre.
  3. die ermittelten Standorte und Planungen der Wohnungsunternehmen in einer tabellarische Übersicht zusammenzufassen und der BVV bis zur ihrer 7. Sitzung zur Verfügung zu stellen.

 

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

 

 

 

zu 1.

 

Das Bezirksamt beabsichtigt 2015 die Erarbeitung eines bezirklichen Wohnflächenentwicklungskonzeptes.

Das Konzept soll Grundlage sein für eine bezirkliche kleinräumige Bevölkerungsprognose (Zielhorizont 2030), für die bezirkliche Wohnungsmarktstruktur, für die Ermittlung der Wohnungsnachfrage nach Haushaltstypen und nach Wohnungsgrößen, für die Abgrenzung der sofort verfügbaren (§ 34er) Potenziale und der noch über eine verbindliche Bauleitplanung zu entwickelnden Flächen, für die Begründung der Inanspruchnahme von Außenbereichsflächen, insbesondere Landwirtschaftsflächen und ganz besonders für Entwicklungskonzepte der sozialen und grünen Infrastruktur und damit Grundlage für eine strategische Standortvorsorge und Ermittlung des Finanzierungsbedarfs.

Die Beschlüsse der BVV und der StEP Wohnen 2025 (Senatsbeschluss vom 8.Juli 2014) sind u.a. Grundlage für die Erarbeitung des bezirklichen Wohnflächenentwicklungskonzeptes. Ein wesentliches Instrument für die Priorisierung von Potenzialflächen wird ein noch zu entwickelndes Bewertungsschema sein, bei dem Verfügbarkeit und die Eigentumsverhältnisse, die räumlich integrierte Lage, die technische und verkehrliche Erschließung und das vorliegende Planungsrecht und vieles andere zu beachten sein wird. Eine separate Ermittlung von Standorten, wie in Nr. 1 der Drucksache benannt, ist aus Effektivitäts- und fachlichen Gründen nicht geplant. Das Anliegen aus Nr. 1 der Drucksache wird Bestandteil des bezirklichen Wohnflächenentwicklungskonzeptes werden. Über dessen Arbeitsstände wird der Ausschuss entsprechend regelmäßig informiert werden.

 

 

zu 2. und 3:

 

Die Nummern 2 und 3 der Drucksache wurden im 2. Zwischenbericht abschließend beantwortet.

 

 

Wir bitten, die Drucksache als erledigt zu betrachten.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine

 

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

 

 

 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

 

 

Matthias Köhne              Jens-Holger Kirchner

Bezirksbürgermeister              Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 

 

 

 
 

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