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Drucksache - VII-0046
Siehe Anlage
1
Bezirksamt Pankow von Berlin .2014
An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: in Erledigung der Drucksache Nr.: VII-0046
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Schlussbericht
Neue Standorte für den Bau von Mietwohnungen
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 3. Sitzung am 14.12.2011 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr. VII-0046 –
„Das Bezirksamt wird ersucht:
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
zu 1.
Das Bezirksamt beabsichtigt 2015 die Erarbeitung eines bezirklichen Wohnflächenentwicklungskonzeptes. Das Konzept soll Grundlage sein für eine bezirkliche kleinräumige Bevölkerungsprognose (Zielhorizont 2030), für die bezirkliche Wohnungsmarktstruktur, für die Ermittlung der Wohnungsnachfrage nach Haushaltstypen und nach Wohnungsgrößen, für die Abgrenzung der sofort verfügbaren (§ 34er) Potenziale und der noch über eine verbindliche Bauleitplanung zu entwickelnden Flächen, für die Begründung der Inanspruchnahme von Außenbereichsflächen, insbesondere Landwirtschaftsflächen und ganz besonders für Entwicklungskonzepte der sozialen und grünen Infrastruktur und damit Grundlage für eine strategische Standortvorsorge und Ermittlung des Finanzierungsbedarfs. Die Beschlüsse der BVV und der StEP Wohnen 2025 (Senatsbeschluss vom 8.Juli 2014) sind u.a. Grundlage für die Erarbeitung des bezirklichen Wohnflächenentwicklungskonzeptes. Ein wesentliches Instrument für die Priorisierung von Potenzialflächen wird ein noch zu entwickelndes Bewertungsschema sein, bei dem Verfügbarkeit und die Eigentumsverhältnisse, die räumlich integrierte Lage, die technische und verkehrliche Erschließung und das vorliegende Planungsrecht und vieles andere zu beachten sein wird. Eine separate Ermittlung von Standorten, wie in Nr. 1 der Drucksache benannt, ist aus Effektivitäts- und fachlichen Gründen nicht geplant. Das Anliegen aus Nr. 1 der Drucksache wird Bestandteil des bezirklichen Wohnflächenentwicklungskonzeptes werden. Über dessen Arbeitsstände wird der Ausschuss entsprechend regelmäßig informiert werden.
zu 2. und 3:
Die Nummern 2 und 3 der Drucksache wurden im 2. Zwischenbericht abschließend beantwortet.
Wir bitten, die Drucksache als erledigt zu betrachten.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Matthias Köhne Jens-Holger Kirchner Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung
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