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Drucksache - VI-1406
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Siehe Anlage
Bezirksamt Pankow von Berlin . 2011
An die BezirksverordnetenversammlungDrucksache-Nr.:
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG
Gliederung des Tiefbau- und Landschaftsplanungsamtes sowie des Umwelt- und Naturschutzamtes
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:
Das Bezirksamt hat beschlossen:
Begründung
Mit Beginn der 17. Wahlperiode des Abgeordnetenhauses von Berlin wird per Bezirksverwaltungsgesetz eine einheitliche Ämterstruktur in den Berliner Bezirken geschaffen. Dazu gehören u.a. das Tiefbau- und Landschaftsplanungsamt sowie das Umwelt- und Naturschutzamt. In der Anlage zu § 37 Abs.1 Satz 1 werden die beiden Organisationseinheiten wie folgt definiert:
Tiefbau- und Landschaftsplanungsamt mit den Aufgabenstellungen: - Tiefbau (Straßenplanung, Straßenneubau, Straßenunterhaltung, Straßenaufsicht) - Straßenverwaltung (ohne straßenverkehrsbehördliche Aufgaben) - Unterhaltung und Neubau von Grün- und Freiflächen einschließlich Friedhöfe und Kleingärten - Landschaftsplanung
Umwelt- und Naturschutzamt mit den Aufgabenstellungen: - Umweltplanung, -beratung und –information - Umweltordnungsaufgaben (ohne verhaltensbedingten Lärm) - Natur- und Artenschutz
Das Bezirksamt hatte in seiner Sitzung am 23.2. 2010 beschlossen, dass das Tiefbauamt und das AUN einen extern moderierten, systematischen Prozess zur Vorbereitung der einheitlichen Ämterstruktur beginnen und diesen bis Ende Juni 2011 beenden sollte.
Von August 2010 bis April 2011 haben 7 Steuerungsrunden zur Vorbereitung der neuen Ämterstruktur stattgefunden. Zu den Steuerungsrunden, die unter externer Moderation stattfanden, gehörten alle Gruppenleiter/innen, die Amtsleiter und die beiden Abteilungsleiter. Am Anfang und am Ende des Prozesses fanden zusätzlich 2 Beschäftigtenversammlungen mit allen betroffenen Beschäftigten (ohne den ehemaligen Arbeiterbereich des AUN, da keine Veränderungen für die Reviere im Zusammenhang mit der veränderten Ämterstruktur vorgesehen sind) statt. Die Steuerungsrunden wurden durch Arbeitsgruppen der jeweils betroffenen Bereiche vorbereitet.
Im Ergebnis wurden die Strukturen der beiden neuen Ämter erarbeitet (vgl. die Anlagen 1 und 2). Der Leiter des Tiefbau- und Landschaftsplanungsamtes wird der bisherige Leiter des Tiefbauamtes, Herr Lexen, sein. Die Bewertung der neuen Funktion ist zu überprüfen.
Die Leitung des Umwelt- und Naturschutzamtes soll mit der Bewertungsvermutung
Mit der kommissarischen Leitung des Umwelt- und Naturschutzamtes wird Frau Dr. Christiane Martens beauftragt. Sie verfügt über Erfahrungen in der Leitung eines Amtes (Umweltamt Weißensee) und leitet bisher die Gruppe Umweltschutz im AUN, die vollständig in das zukünftige Umwelt- und Naturschutzamt übergeht.
Für den Haushalt 2012/2013 wurde die Leitungsstelle des Umwelt- und Naturschutzamtes angemeldet und durch das Amt für Umwelt und Natur entsprechend gegenfinanziert. Die Struktur der beiden neuen Ämter ist daher personalkostenneutral.
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
Mit der kommissarischen Besetzung der Leitung des Umwelt- und Naturschutzamtes erhöht sich der Anteil von Frauen an den Amtsleitungen. Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
Keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
Keine Auswirkungen
Matthias Köhne Bezirksbürgermeister
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