Drucksache - VI-1406  

 
 
Betreff: Gliederung des Tiefbau- und Landschaftsplanungsamtes sowie des Umwelt- und Naturschutzamtes
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
26.10.2011 
45. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzK§15 BA
VzK§15 BA, Anlagen

Siehe Anlage

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

 

Bezirksamt Pankow von Berlin

Bezirksamt Pankow von Berlin      . 2011

 

 

An die

BezirksverordnetenversammlungDrucksache-Nr.:

 

 

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

 

 

 

Gliederung des Tiefbau- und Landschaftsplanungsamtes sowie des Umwelt- und Naturschutzamtes

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

 

Das Bezirksamt hat beschlossen:

 

 

  1. Mit Beginn der 17. Wahlperiode des Abgeordnetenhauses von Berlin wird das Tiefbau- und Landschaftsplanungsamt entsprechend des in der Anlage 1 beigefügten Organigramms gegliedert.

 

  1. Das Tiefbau- und Landschaftsplanungsamt wird vom bisherigen Leiter des Tiefbauamtes, Herrn Peter Lexen, geleitet.

 

  1. Mit Beginn 17. Wahlperiode des Abgeordnetenhauses von Berlin wird das Umwelt- und Naturschutzamt entsprechend des in der Anlage 2 beigefügten Organigramms gegliedert.

 

  1. Die Leitung des Umwelt- und Naturschutzamtes wird ausgeschrieben (Bewertungsvermutung A 14 bzw. E 14 TV L). Die Besetzung erfolgt nach abgeschlossenem Auswahlverfahren und Aufhebung der Stellenbesetzungssperre. Bis zum Abschluss des Besetzungsverfahrens erfolgt die Leitung des Umwelt- und Naturschutzamtes kommissarisch durch Frau Dr. Christiane Martens.

 

 

Begründung

 

Mit Beginn der 17. Wahlperiode des Abgeordnetenhauses von Berlin wird per Bezirksverwaltungsgesetz eine einheitliche Ämterstruktur in den Berliner Bezirken geschaffen. Dazu gehören u.a. das Tiefbau- und Landschaftsplanungsamt sowie das Umwelt- und Naturschutzamt.

In der Anlage zu § 37 Abs.1 Satz 1 werden die beiden Organisationseinheiten wie folgt definiert:

 

Tiefbau- und Landschaftsplanungsamt mit den Aufgabenstellungen:

-          Tiefbau (Straßenplanung, Straßenneubau, Straßenunterhaltung, Straßenaufsicht)

-          Straßenverwaltung (ohne straßenverkehrsbehördliche Aufgaben)

-          Unterhaltung und Neubau von Grün- und Freiflächen einschließlich Friedhöfe und Kleingärten

-          Landschaftsplanung

 

Umwelt- und Naturschutzamt mit den Aufgabenstellungen:

-          Umweltplanung, -beratung und –information

-          Umweltordnungsaufgaben (ohne verhaltensbedingten Lärm)

-          Natur- und Artenschutz

 

Das Bezirksamt hatte in seiner Sitzung am 23.2. 2010 beschlossen, dass das Tiefbauamt und das AUN einen extern moderierten, systematischen Prozess zur Vorbereitung der einheitlichen Ämterstruktur beginnen und diesen bis Ende Juni 2011 beenden sollte.

 

Von August 2010 bis April 2011 haben 7 Steuerungsrunden zur Vorbereitung der neuen Ämterstruktur stattgefunden. Zu den Steuerungsrunden, die unter externer Moderation stattfanden, gehörten alle Gruppenleiter/innen, die Amtsleiter und die beiden Abteilungsleiter. Am Anfang und am Ende des Prozesses fanden zusätzlich 2 Beschäftigtenversammlungen mit allen betroffenen Beschäftigten (ohne den ehemaligen Arbeiterbereich des AUN, da keine Veränderungen für die Reviere im Zusammenhang mit der veränderten Ämterstruktur vorgesehen sind) statt.

Die Steuerungsrunden wurden durch Arbeitsgruppen der jeweils betroffenen Bereiche vorbereitet.

 

Im Ergebnis wurden die Strukturen der beiden neuen Ämter erarbeitet (vgl. die Anlagen 1 und 2). Der Leiter des Tiefbau- und Landschaftsplanungsamtes wird der bisherige Leiter des Tiefbauamtes, Herr Lexen, sein. Die Bewertung der neuen Funktion ist zu überprüfen.

 

Die Leitung des Umwelt- und Naturschutzamtes soll mit der Bewertungsvermutung
A 14 bzw. E 14 TV –L ausgeschrieben werden, weil die Stelle derzeit unbesetzt ist. Die Besetzung erfolgt nach Abschluss des Auswahlverfahrens und Aufhebung der Stellenbesetzungssperre durch einen weiteren Bezirksamtsbeschluss.

 

Mit der kommissarischen Leitung des Umwelt- und Naturschutzamtes wird Frau Dr. Christiane Martens beauftragt. Sie verfügt über Erfahrungen in der Leitung eines Amtes (Umweltamt Weißensee) und leitet bisher die Gruppe Umweltschutz im AUN, die vollständig in das zukünftige Umwelt- und Naturschutzamt übergeht.

 

 


Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

Für den Haushalt 2012/2013 wurde die Leitungsstelle des Umwelt- und Naturschutzamtes angemeldet und durch das Amt für Umwelt und Natur entsprechend gegenfinanziert. Die Struktur der beiden neuen Ämter ist daher personalkostenneutral.

 

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

Mit der kommissarischen Besetzung der Leitung des Umwelt- und Naturschutzamtes erhöht sich der Anteil von Frauen an den Amtsleitungen.

 

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

Keine

 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

Keine Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

Matthias Köhne 

Bezirksbürgermeister

 

 

 
 

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