Drucksache - VI-1383  

 
 
Betreff: Freiwillige Feuerwehren schützen!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BV Johannes Kraft (Fraktion der CDU) für die Initiative zum Erhalt der Freiwilligen FeuerwehrenBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
07.09.2011 
44. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
14.12.2011 
3. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag BV Johannes Kraft (CDU) für die Initiative zum Erhalt der Freiwilligen Feuerwehren
Änderungsantrag Linke
Änderungsantrag SPD
Änderungsantrag FDP
2. Ausfertigung Änderungsantrag Linke und SPD
2. Ausfertigung Antrag BV Johannes Kraft (CDU) für die Initiative zum Erhalt der Freiwilligen Feuerwehren
Ausfertigung nach Beschlussfassung Antrag BV Kraft (CDU) für die Initiative zum Erhalt der Freiwilligen Feuerwehren
VzK§13 BA, SB

Siehe Anlage

 

 

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

 

 

Die Kameraden der freiwilligen Feuerwehren leisten im Rahmen ehrenamtlicher Tätigkeit einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit der gesamten Bevölkerung

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                                      .12. 2011

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                                      Drucksache-Nr.:
 

                                                                                                                              in Erledigung der

Drucksache Nr. VI-1383

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG             

 

Schlussbericht

 

 

Freiwillige Feuerwehren schützen!

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung des in der 44. Sitzung am 7.9. 2011 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache VI-1383

 

„Das Bezirksamt Pankow von Berlin wird ersucht, sich bei der Senatsverwaltung für Inneres, dem Landesbranddirektor und der Direktion Nord der Berliner Feuerwehr dafür einzusetzen, dass die freiwilligen Feuerwehren in Französisch Buchholz, Blankenburg, Heinersdorf, Niederschönhausen und Pankow durch den geplanten Neubau einer Berufsfeuerwehrwache in Pankow in ihrer Funktionsfähigkeit gestärkt werden.“

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

 

 

Das Bezirksamt schätzt die Arbeit der Freiwilligen Feuerwehren in Pankow in hohem Maße. Sie sind notwendiger Bestandteil des Gemeinwesens. Neben dem hohen Wert ihrer Arbeit durch die Erledigung originärer Aufgaben, mit der sie ein unverzichtbares Element der Daseinsvorsorge zum Schutz der Bevölkerung sind, stehen sie für ein herausragendes bürgerschaftliches Engagement, das mit einem hohen persönlichen gesundheitlichen Risiko verbunden ist. Sie sind mit den Jugendfeuerwehren außerdem ein aktiver Teil der Jugendarbeit in unserem Bezirk. Die Freiwilligen Feuerwehren genießen in der Bevölkerung zurecht ein hohes Ansehen und zeichnen sich auch durch ihre feste Verankerung im jeweiligen Ortsteil aus.

Das Bezirksamt legt daher großen Wert auf eine gute Zusammenarbeit mit allen Freiwilligen Feuerwehren.

 

Seit dem Jahr 2009 ist in den Freiwilligen Feuerwehren Blankenburg, Französisch-Buchholz, Heinersdorf, Niederschönhausen und Pankow zunehmend die Sorge entstanden, dass mit dem Neubau einer Berufsfeuerwehrwache in der Pasewalker Straße negative Folgen aus dem dann erforderlichen Neuzuschnitt der Einsatzbereiche entstehen werden, die letztendlich zur Existenzfrage für die Freiwilligen Feuerwehren werden könnten. Die Notwendigkeit eines Neubaus als Ersatz für den maroden Standort der Berufsfeuerwehr in der Grunowstraße wird allerdings von niemandem in Frage gestellt.

 

Das Bezirksamt hat zahlreiche Gespräche mit Vertretern der Freiwilligen Feuerwehren und der Behördenleitung der Berliner Feuerwehr geführt und bereits im Dezember 2010 versucht, in einem gemeinsamen Gespräch mit allen betroffenen Freiwilligen Feuerwehren, der Direktionsleitung-Nord und dem stellvertretenden Landesbranddirektor Lösungswege für eine gesicherte Zukunft der Freiwilligen Feuerwehren zu finden.

 

Da einerseits der neue Standort der Berufsfeuerwehr in der Pasewalker Straße bei den Freiwilligen Feuerwehren keine Akzeptanz findet und immer wieder die Forderung formuliert wurde, einen anderen Standort zu finden, andererseits keine alternative verfügbare landeseigene Fläche vorhanden ist und die Planungs- und Finanzierungsvorbereitungen für den Standort Pasewalker Straße bereits weit fortgeschritten sind, lässt sich der Interessenkonflikt zwischen Freiwilligen Feuerwehren und Behördenleitung der Berliner Feuerwehr unter diesen Voraussetzungen nicht auflösen.

 

Das Bezirksamt hatte daher in dem gemeinsamen Gespräch im Dezember 2010 angeregt, dass die Freiwilligen Feuerwehren zusammen mit der Behördenleitung klären, wie die befürchteten Folgen für die Freiwilligen Feuerwehren minimiert bzw. kompensiert werden könnten.

 

Nachdem die BVV sich erstmals im September 2011 mit den Sorgen der Freiwilligen Feuerwehren befasst hat, hat sich das Bezirksamt an den Senator für Inneres und Sport, an den Landesbranddirektor und an den Leiter der Direktion-Nord gewandt, um das Ersuchen der BVV umzusetzen.

 

In Abstimmung mit dem Leiter der Direktion-Nord hat der Landesbranddirektor dem Bezirksamt umfassend geantwortet:

 

„Organisation und Dispositionsalgorithmus

Die Berliner Feuerwehr besteht aus der Berufsfeuerwehr und den 57 Freiwilligen Feuerwehren — einschließlich der 45 Jugendfeuerwehren. Die Freiwilligen Feuerwehren sind organisatorisch ihren sogenannten Betreuungswachen (der Berufsfeuerwehr) zugeordnet.
Innerhalb der Freiwilligen Feuerwehren (FF) wird zwischen ‚Typ A’ und ‚Typ B’ unterschieden. Beim Typ A handelt es sich um die FF, die typischerweise in den weniger urbanen Bereichen ihren Standort und dadurch eine ‚eigene’ regionale Zuständigkeit haben. Diese FF werden häufig auch noch als ‚FF mit eigenem Ausrückebereich’ bezeichnet. Die FF vom Typ B haben ihren Standort typischerweise auf einer Berufsfeuerwache (BF) oder in unmittelbarer Nähe. Deshalb werden diese FF häufig auch als ‚FF auf B’ bezeichnet.
Im Einsatzgeschehen ergänzen sich BF und FF. Art und Umfang der Alarmierung hängen von verschieden Kriterien ab und folgen einem festgelegten Dispositionsalgorithmus.
Das sogenannte ‚Alarmierungsstichwort’ richtet sich nach dem zu Grunde liegenden Ereignis und bestimmt Art und Anzahl der zu alarmierenden Fahrzeuge — einschließlich des zugeordneten Personals.

 

Im nächsten Schritt wird/werden in Abhängigkeit vom Ereignisort das/die am nächsten verfügbare(n) Fahrzeug(e) alarmiert. Handelt es sich dabei um Fahrzeuge einer FF vom Typ A, wird parallel dazu im gleichen Umfang die BF alarmiert. Diese sogenannte ‚Parallelalarmierung’ trägt dem Rechnung, dass bei den FF — mit wenigen Ausnahmen — das Ausrücken mit erforderlicher Qualität und Quantität nicht immer gewährleistet ist. Wenn die FF den Anforderungen entsprechend ausrückt, wird das korrespondierende Fahrzeug der BF storniert. Mit der Parallelalarmierung soll einem möglichen Organisationsverschulden vorgebeugt werden.

Abmarschfolge / Ausrückebereiche

In der sogenannten Abmarschfolge ist für jede Lokalität in Berlin hinterlegt, von welchem Standort (FF, BF, Rettungswagen (RTW), Notarzteinsatzfahrzeug (NEF)) der Einsatzort am schnellsten erreicht werden kann. Bei der Berechnung der Abmarschfolge wird das Straßennetz von Berlin (an den Stadtgrenzen auch des Umlandes) mit den jeweiligen Eigenschaften (z.B. Durchschnittsgeschwindigkeit) berücksichtigt. Die Fläche, in der die Lokalitäten von einem Feuerwehrstandort am ehesten erreicht werden können, bezeichnet man als Ausrückebereich’ für diesen Standort. Der Standort ist für die Lokalitäten in dieser Fläche der sog. ‚Erste Abmarsch’.
Veränderungen ergeben sich im ‚eigenen’ Ausrückebereich durch zusätzliche Standorte oder auch durch die Verlegung von Standorten, wie hier auch mit dem Neubau der Berufsfeuerwache Pankow.

Auswirkungen

Durch die Verlagerung des Standortes der Berufsfeuerwache Pankow von der Grunowstraße zum Standort Pasewalker Straße ergeben sich entsprechend den o.g. Verfahrensweisen Verschiebungen in der Zuständigkeit für Lokalitäten im Umfeld. Davon sind im Wesentlichen die FF im nordöstlichen Raum Pankow betroffen (Buchholz, Niederschönhausen, Heinersdorf, Pankow). Für einige FF wird der Ausrückebereich vergrößert, für einige verkleinert.
Die genauen Auswirkungen lassen sich nur schätzen. Aktuelle Simulationen zeigen Veränderungen der Einsatzzahlen für die einzelne FF im Bereich von +/- 10 bis
15 %. Dieser Umfang der Veränderung liegt meines Erachtens innerhalb der ‚normalen’ Schwankungsbreite. Diese prognostizierten Veränderungen werden darüber hinaus von allgemeinen Verschiebungen im Einsatzgeschehen von der Brandbekämpfung/Technischen Hilfeleistung hin zum Rettungsdienst überlagert.
Zusammen mit der zuständigen Direktion und den Vertretern der FF werden wir die realen Veränderungen beobachten und im Sinne der Kameraden der FF — falls erforderlich — geeignete Maßnahmen ergreifen.

Berufsfeuerwache Pankow

Die Arbeitsbedingungen in der jetzigen Feuerwache Pankow sind für die Feuerwehrleute nicht (mehr) vertretbar und lassen sich an dem Standort auch nicht verbessern. Darüber hinaus ist die bauliche Situation nicht zeitgemäß und lässt eine dringend erforderliche Optimierung der Ausrückezeiten (Zeitraum von der Alarmierung bis zum Ausrücken des Fahrzeugs) nicht zu.

Der Neubau der Feuerwache Pankow ist deshalb unabweisbar.

Bei der Suche nach einem neuen Standort gab es im Vorfeld diverse Vorschläge. Zum Schluss ließ sich nur der Standort Pasewalker Straße realisieren. Die erforderlichen Investitionsmittel sind im Haushalt bereitgestellt und die Planungen sind weit voran geschritten.

Eine Verzögerung des Neubaus ist für mich sowohl im Sinne meiner Beschäftigten und als auch zur fristgemäßen Versorgung der Bevölkerung nicht hinnehmbar.


Beteiligung der FF


Mit zunehmender Konkretisierung des Bauvorhabens am Standort Pasewalker Straße wurden die daraus resultierenden Auswirkungen mit den Vertretern der Freiwilligen Feuerwehren mehrfach und umfangreich in unterschiedlichen Gremien erörtert.

Trotz zeitintensiver Darlegung und Diskussion der Argumente ist es mir bedauerlicherweise nicht gelungen die Bedenken zu zerstreuen. Leider lassen sich im Gesamtzusammenhang Änderungen auch nicht vermeiden.

Die Beteiligung und Wertschätzung der Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren liegt mir sehr am Herzen. Auch ich war 8 Jahre aktives Mitglied in einer Freiwilligen Feuerwehr und kann mich sehr gut in die Situation der Betroffenen versetzen.“

 

Bezug nehmend auf dieses Schreiben des Landesbranddirektors hat der Senator für Inneres und Sport dem Bezirksamt geantwortet, dass daraus zu entnehmen sei, dass der Landesbranddirektor die von den Freiwilligen Feuerwehren geäußerten Befürchtungen ernst nehme und bestrebt sei, nachteilige Auswirkungen – wenn sie denn erkennbar werden würden – auszugleichen. Hierfür habe er die Unterstützung der Senatsverwaltung für Inneres und Sport.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

Keine

 

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

Keine

 

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

Keine

 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

Ohne Auswirkungen

 

 

 

 

Matthias Köhne

Bezirksbürgermeister

 

 
 

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