Drucksache - VI-1380  

 
 
Betreff: Schulentwicklungsplanung für den Bezirk Pankow 2012 - 2016
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
07.09.2011 
44. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin vertagt   
26.10.2011 
45. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzK§15, BA
VzK§15, BA, Anlage

Siehe Anlage

 

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

 

 

Bezirksamt Pankow von Berlin

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                                  16.08.2011

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                                      Drucksache-Nr.:

 

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

 

 

Betr.:

 

Schulentwicklungsplanung für den Bezirk Pankow 2012-2016

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet: Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 16.08.2011 die beigefügte  Schulentwicklungsplanung (SEP) für den Bezirk Pankow 2012 bis 2016 als Arbeitsgrundlage beschlossen.

 

Begründung:

 

 

Die Bezirke haben im Rahmen der Schulentwicklungsplanung für das Land Berlin bezirkliche Schulentwicklungspläne aufzustellen. Auf dieser Grundlage und im Benehmen mit den Bezirken stellt die Schulaufsichtsbehörde den Schulentwicklungsplan für das Land Berlin auf.

 

Die vorliegende Schulentwicklungsplanung für den Bezirk Pankow 2012- 2016 wird für die nächsten fünf Jahre gültig sein. Auf Grundlage der Schülerzahlentwicklung und dem Nachfrageverhalten der Eltern soll sie ein vielseitiges und attraktives Bildungsangebot in der Primar- und Sekundarstufe sowie im Bereich der gymnasialen Oberstufe sicherstellen.

 

Die Entwicklung eines SEP stellt keine abgeschlossene Aufgabe, die mit der Verabschiedung der vorliegenden Planung beendet ist, dar. Vielmehr handelt es sich um einen dauerhaften Prozess, der einer kontinuierlichen Anpassung an sich verändernde Rahmenbedingungen bedarf. Deshalb werden formulierte Ziele und Einzelvorhaben jährlich überprüft und fortgeschrieben.

 

In den vergangenen Jahren wurde die Schullandschaft im Bezirk Pankow durch zahlreiche Veränderungen geprägt. Einem rasanten Rückgang der Schülerzahlen bis zum Schuljahr 2004/2005 folgte ein steiler Anstieg. Die Gesamtschülerzahl in Pankow mit 26.615 Schülern (Stichtag 10.09.2010) wird in den nächsten Jahren weiter ansteigen und die höchste im Land Berlin sein.

 

Ein großer Abschnitt des SEP beschäftigt sich mit Zahlen, Statistiken und Grafiken. Ein weiterer Bereich stellt die beabsichtigten Entwicklungen des Schulnetzes im Kontext lebensweltlich orientierter Räume (LOR) dar.

 

Der Schulreformprozesses bzw. zahlreiche Schulgesetzänderungen führten zu einem höheren Verantwortungs- und Gestaltungsrahmen der Einzelschulen. Durch Profilbildungs- und Evaluationsprozesse konnten sich die Schulstandorte mit entsprechenden Auswirkungen auf das Schulwahlverhalten der Schülerinnen und Schüler, sowie deren Eltern weiter entwickeln. Neue Schulformen wie die Gemeinschaftsschulen und die Integrierten Sekundarschulen etablierten  sich erfolgreich.

 

Der Bezirksschulbeirat wurde am 30.05.2011 gemäß § 111 Abs. 3 Nr. 2 SchulG angehört und hat die Fortschreibung befürwortet.

Dem Ausschuss für Schule und Sport wurde die Schulentwicklungsplanung am 07.06.2011 vorgestellt.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

Zurzeit nicht bezifferbar

 

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

Keine

 

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

Keine

 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

Bei der Bearbeitung des Schulentwicklungsplanes wurden die Aspekte der Kinder- und Familienverträglichkeit im Rahmen der Richtwerte z.B. Mindestzügigkeit und Schüler pro Zug beachtet.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Matthias Köhne                                                                      Lioba Zürn-Kasztantowicz

Bezirksbürgermeister                                                                      Bezirksstadträtin für Gesundheit,

Soziales, Schule und Sport

 

 

 
 

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