Drucksache - VI-1342  

 
 
Betreff: Benennung von Schulen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
29.06.2011 
43. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzK§ 15 BA

Siehe Anlage

 

 

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

 

 

 

Bezirksamt Pankow von Berlin

Bezirksamt Pankow von Berlin                                .05.2011

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

 

 

 

Benennung von Schulen

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

 

Das Bezirksamt Pankow von Berlin hat in seiner Sitzung am                             2011 beschlossen:

 

Das Bezirksamt Pankow von Berlin erklärt sein Einverständnis, dass die 43.Grundschule Pankow (03G43), Lessingstr. 44 in 13158 Berlin

den Namen

 

„Grundschule Wilhelmsruh“  Berlin-Pankow

 

erhält.

 

Begründung:

 

Nach intensiver Diskussion und der Abstimmung in den Schulgremien beschloss die Schulkonferenz am 06.12.2010 einstimmig, dem Bezirksamt den Namen „Grundschule Wilhelmsruh“ als neuen Namen für die 43. Grundschule Pankow vorzuschlagen.

 

Der Name erfüllt die formalen Kriterien der von der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung am 02.07.2010 erlassenen Verwaltungsvorschrift Schule Nr. 10/2010 (Betr.: Benennung und Bezeichnung der Schulen).

 

Der vorgeschlagene Schulname steht im Einklang mit dem Bildungs- und Erziehungsauftrag der Berliner Schule und versinnbildlicht einen unmittelbaren Bezug zum Leitbild der 43. Schule Pankow vom 30.05.2010:

„Wir sind eine offene Schule, .... weil wir die Zusammenarbeit mit Partnern aus Wilhelmsruh und der weiteren Umgebung pflegen, die unsere Schule unterstützen.“

 

Der Bezug zum Leitbild der Schule ist begründet, da er eine altersgemäße inhaltliche bzw. regionale Identifikation mit der Schule für alle Klassenstufen zum Ausdruck bringt und in der Schulöffentlichkeit, bei Schülerinnen und Schülern, den Eltern und im Kollegium breite Zustimmung findet.

 

Die Vornotierung des Namens durch die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft

und Forschung erfolgte mit Schreiben vom 24.03.2011. Der Name "Grundschule Wilhelmsruh" wurde im Land Berlin bisher noch nicht vergeben (vgl. Ziff. 2 der Verwaltungsvorschrift).

 

Der für die Namensgebung nach § 76 Abs. 1 Ziffer 15 SchulG erforderliche Schulkonferenzbeschluss wird nach der Befassung der Angelegenheit im Bezirksamt herbeigeführt.

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

neues Schulschild              52 €              Immobilienservice, sonstige Bewirtschaftung

diverse Stempel              26 €                            SB- Mittel der Schule, Sammeltitel 53401

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

entfällt

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

Die Namensgebung soll zu einem hohen Identifikationsgrad sowohl der Schüler/innen als auch deren Eltern gegenüber der Schule führen.

 

 

 

 

 

 

 

Christine Keil                                                                      Lioba Zürn-Kasztantowicz

Stellv. Bezirksbürgermeisterin                            Bezirksstadträtin für
                                                                                    Gesundheit, Soziales, Schule und Sport

 

 
 

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