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Drucksache - VI-1342
Siehe Anlage
Bezirksamt Pankow von Berlin .05.2011
An die Bezirksverordnetenversammlung
Vorlage zur Kenntnisnahmefür die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG
Benennung von Schulen
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:
Das Bezirksamt Pankow von Berlin hat in seiner Sitzung am 2011 beschlossen:
Das Bezirksamt Pankow von Berlin erklärt sein Einverständnis, dass die 43.Grundschule Pankow (03G43), Lessingstr. 44 in 13158 Berlin den Namen
„Grundschule Wilhelmsruh“ Berlin-Pankow
erhält.
Begründung:
Nach intensiver Diskussion und der Abstimmung in den Schulgremien beschloss die Schulkonferenz am 06.12.2010 einstimmig, dem Bezirksamt den Namen „Grundschule Wilhelmsruh“ als neuen Namen für die 43. Grundschule Pankow vorzuschlagen.
Der Name erfüllt die formalen Kriterien der von der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung am 02.07.2010 erlassenen Verwaltungsvorschrift Schule Nr. 10/2010 (Betr.: Benennung und Bezeichnung der Schulen).
Der vorgeschlagene Schulname steht im Einklang mit dem Bildungs- und Erziehungsauftrag der Berliner Schule und versinnbildlicht einen unmittelbaren Bezug zum Leitbild der 43. Schule Pankow vom 30.05.2010: „Wir sind eine offene Schule, .... weil wir die Zusammenarbeit mit Partnern aus Wilhelmsruh und der weiteren Umgebung pflegen, die unsere Schule unterstützen.“
Der Bezug zum Leitbild der Schule ist begründet, da er eine altersgemäße inhaltliche bzw. regionale Identifikation mit der Schule für alle Klassenstufen zum Ausdruck bringt und in der Schulöffentlichkeit, bei Schülerinnen und Schülern, den Eltern und im Kollegium breite Zustimmung findet.
Die Vornotierung des Namens durch die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung erfolgte mit Schreiben vom 24.03.2011. Der Name "Grundschule Wilhelmsruh" wurde im Land Berlin bisher noch nicht vergeben (vgl. Ziff. 2 der Verwaltungsvorschrift).
Der für die Namensgebung nach § 76 Abs. 1 Ziffer 15 SchulG erforderliche Schulkonferenzbeschluss wird nach der Befassung der Angelegenheit im Bezirksamt herbeigeführt.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
neues Schulschild 52 € Immobilienservice, sonstige Bewirtschaftung diverse Stempel 26 € SB- Mittel der Schule, Sammeltitel 53401
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
entfällt Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
Die Namensgebung soll zu einem hohen Identifikationsgrad sowohl der Schüler/innen als auch deren Eltern gegenüber der Schule führen.
Christine Keil Lioba Zürn-Kasztantowicz Stellv. Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadträtin für
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