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Drucksache - VI-1340
Siehe Anlage
Bezirksamt Pankow von Berlin .05.2011
An die Bezirksverordnetenversammlung
Vorlage zur Kenntnisnahmefür die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG
Benennung von Schulen
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:
Das Bezirksamt Pankow von Berlin hat in seiner Sitzung am 2011 beschlossen:
Das Bezirksamt Pankow von Berlin erklärt sein Einverständnis, dass die 3. Integrierte Sekundarschule Pankow (03K 03), Buchholzer Str. 3 in 13156 Berlin den Namen
„Konrad-Duden-Schule“ (Integrierte Sekundarschule) Berlin-Pankow
erhält.
Begründung:
Nach intensiver Diskussion und Abstimmung in den Schulgremien beschloss die Schulkonferenz einstimmig am 11.11.2010, dem Bezirksamt für die 3. Integrierte Sekundarschule Pankow (03K03) den Namen „Konrad-Duden-Schule“ (Integrierte Sekundarschule) vorzuschlagen.
Im Rahmen des Lehrerstudientages befasste sich eine Arbeitsgruppe mit der Auswahl von Namensvorschlägen. Weiterhin waren jede einzelne Klasse und die Elternschaft zur Einreichung geeigneter Namensvorschläge aufgerufen. Im Ergebnis lag eine Liste mit 11 Vorschlägen zur Entscheidungsfindung vor.
Mittels Votum wurde in der Schulkonferenz der Name Konrad Duden ausgewählt.
Konrad Duden erscheint als Persönlichkeit zur Benennung der Einrichtung würdig. Der hohe Bekanntheitsgrad Dudens stellt eine Herausforderung für die Schule dar, sich mit seinen Verdiensten im Zusammenhang mit der Vereinheitlichung der deutschen Sprache auseinanderzusetzen. Er gilt als „Urvater“ unserer heutigen deutschen Sprache und ist in vergegenständlichter Form des Dudens aus keinem Klassenzimmer wegzudenken. Duden setzte sich dafür ein, die Rechtschreibung allen Schichten der Bevölkerung zugänglich zu machen und drängte auf deren Einfachheit und Übersichtlichkeit. Die Entscheidung hinsichtlich der Namensauswahl wird sich sowohl fachgebunden (Deutsch, Geschichte, usw.) als auch fachübergreifend positiv auswirken, z. B. auf die Ausbildung sprachlicher Fähigkeiten und Fertigkeiten im schulischen Alltag und darüber hinaus.
Als fortschrittlicher Pädagoge machte sich Duden zudem die Modernisierung des Schulwesens zur Lebensaufgabe. Aus seinen Vorstellungen über das Schulsystem, nicht nur Wissen sondern auch ein menschliches Wertesystem vermitteln und Jugendliche entsprechend ihrer Fähigkeiten ausbilden zu wollen, lassen sich noch heute in vielfältiger Weise erzieherische und fachliche Aspekte der Arbeit mit Schülerinnen und Schülern ableiten. Ein Punkt seines Erziehungskonzeptes bestand darin, umfassende Bildung mit sinnvoller Freizeitgestaltung anzureichern. Dieses Konzept findet sich in vielfältigen Ganztagsangeboten der Integrierten Sekundarschulen wieder.
Für die optische Gestaltung des Schulgebäudes stehen zahlreiche Materialien zur Verfügung, um im Zusammenhang mit der Namensgebung eine öffentliche Wirkung zu erzielen. Im Wohnumfeld der Schule wird die Einrichtung aufgrund des einprägsamen Namens einen festen Platz einnehmen. Der Namensvorschlag ist geeignet, viele Schüler anzusprechen und Aktivitäten im Sinne einer positiven Entwicklung der Schule anzuregen. Z.B. sind in Projektform Kontaktaufnahmen zu anderen Konrad-Duden-Schulen beabsichtigt. Auch mit dem Duden - Verlag wird eine Zusammenarbeit angestrebt und von dort Unterstützung erhofft. Der Name Dudens wird das Ansehen der Schule und die Identifikation aller am Schulleben Beteiligten stärken.
Der Name erfüllt die formalen Kriterien der von der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung am 02.07.2010 erlassenen Verwaltungsvorschrift Schule Nr. 10/2010 (Betr.: Benennung und Bezeichnung der Schulen).
Das Jahr 2011 eignet sich hervorragend für die Namensverleihung, da im August der 100. Todestag Konrad Dudens begangen wird.
Die Vornotierung des Namens durch die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung erfolgte mit Schreiben vom 18.03.2011. Der Name "Konrad-Duden-Schule" (Integrierte Sekundarschule) wurde im Land Berlin bisher noch nicht vergeben (vgl. Ziff. 2 der Verwaltungsvorschrift).
Der für die Namensgebung nach § 76 Abs. 1 Ziffer 15 SchulG erforderliche Schulkonferenzbeschluss wird nach der Befassung der Angelegenheit im Bezirksamt herbeigeführt.
Biografische Angaben aus: Konrad Duden. Leben und Werk. Mannheim 1998
Haushaltsmäßige Auswirkungen
neues Schulschild 52 € Immobilienservice, sonstige Bewirtschaftung diverse Stempel 26 € SB- Mittel der Schule, Sammeltitel 53401
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
entfällt Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
Die Namensgebung soll zu einem hohen Identifikationsgrad sowohl der Schüler/innen als auch deren Eltern gegenüber der Schule führen.
Christine Keil Lioba Zürn-Kasztantowicz Stellv. Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadträtin für
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