Ukraine: vom Bezirksamt Pankow, vom Land Berlin und vom Bund
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Drucksache - VI-1329
Der Vorsteher der BVV wird beauftragt, folgende Stellungnahme (sowie deren Begründung) der BVV Pankow von Berlin an die Bundeskanzlerin und die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zu übermitteln und diese Stellungnahme darüber hinaus in geeigneter Weise öffentlichkeitswirksam bekannt zu geben: Die Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin hält die sogenannte Demokratieerklärung als Bedingung einer Förderung aus dem Bundesprogramm „Toleranz fördern – Kompetenz stärken“, insbesondere in den Sätzen 2 und 3, in ihrer jetzigen Form für nicht akzeptabel. Sie spricht sich gegen die sogenannte Demokratieerklärung und für eine Streichung dieser Klausel aus.
Seit 2007 engagiert sich der Bezirk Pankow erfolgreich im Rahmen des Bundesprogramms „Vielfalt tut gut – Jugend für Vielfalt, Toleranz und Demokratie“. Dieses Engagement soll fortgesetzt und verstetigt werden. Derzeit sind jedoch Träger von Projekten gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus mit der Tatsache konfrontiert, dass das Bundesfamilienministerium im Rahmen der Förderung aus dem neuen Bundesprogramm „Toleranz fördern – Kompetenz stärken“ das Unterzeichnen einer sogenannten Demokratieerklärung gegen Extremismus verlangt. Dort heißt es: „Als Träger der geförderten Maßnahmen haben wir zudem im Rahmen unserer Möglichkeiten und auf eigene Verantwortung dafür Sorge zu tragen, dass die als Partner ausgewählten Organisationen, Referenten etc. sich ebenfalls den Zielen des Grundgesetzes verpflichten. Uns ist bewusst, dass keinesfalls der Anschein erweckt werden darf, dass einer Unterstützung extremistischer Strukturen durch die Gewährung materieller oder immaterieller Leistungen Vorschub geleistet wird.“ Diese Erklärung und die Hinweise zur Erklärung für Demokratie werden mit den Zuwendungsbescheiden an die Träger zur Unterschrift verschickt. Der Verwaltungsrechtler Prof. Dr. Ulrich Battis kam – ebenso wie der Wissenschaftliche Parlamentsdienst des Deutschen Bundestages – in einem Gutachten zu dem Schluss, dass Teile der Erklärung verfassungsrechtlich bedenklich sind. Der Zwang, diese Erklärung zu unterzeichnen, sorgt für Unmut, Kritik und Protest unter den betroffenen Projektträgern, bei Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern und Politikerinnen und Politikern. Die vom BMFSFJ versandten Hinweise zur Erklärung für Demokratie lassen keinerlei Zweifel zu: Das BMFSFJ verlangt von Trägern der Demokratie-Arbeit, den potenziellen Partnerinnen und Partnern mit Misstrauen zu begegnen und sie im Zweifel beim BMFSFJ, der neu eingerichteten Bundesprogramm-Regiestelle beim Bundesamt für Zivildienst oder beim Verfassungsschutz als möglicherweise „extremistisch“ zu melden. Die ersten Vereine und Projekte stehen bereits jetzt vor der existenziellen Entscheidung, die anti-demokratische Erklärung des BMFSFJ zu unterschreiben, um die wertvolle Arbeit gegen Rechtsextremismus vor Ort nicht zu gefährden oder die Unterschrift zu verweigern und damit potenziell die eigene Arbeit beenden zu müssen – mit weit reichenden Konsequenzen für Engagierte und Betroffene rassistischer und rechtsextremer Gewalt vor Ort. Als Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin sprechen wir uns u.a. aus den genannten Gründen gegen diese Demokratieerklärung in ihrer jetzigen Form aus und lehnen sie ab.
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