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Drucksache - VI-1321
Siehe Anlage
Bezirksamt Pankow von Berlin .2011
An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.:
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG
Betr.:
Bebauungsplanentwurf 3-27 für das Grundstück Rykestraße 33 und Rykestraße 34 im Bezirk Pankow, Ortsteil Prenzlauer Berg
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:
Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 2011 folgenden Beschluss gefasst:
I. Dem Ergebnis der Auswertung und Abwägung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB wird zugestimmt.
II. Für den Bebauungsplanentwurf 3-27 soll gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden. Parallel dazu sollen der Planentwurf und die Begründung im Internet präsentiert werden.
Begründung
Zu I. Mit Schreiben vom 01.06.2010 wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich von der Planung berührt werden kann, nach § 4 Abs. 2 BauGB wiederholt an der Planung beteiligt und um Stellungnahme zum Bebauungsplanentwurf 3-27 mit seiner Begründung gebeten. Es wurden 32 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange beteiligt. Insgesamt gingen 25 Antwortschreiben ein.
Zu folgenden Themen wurde insbesondere Stellung genommen: · Herstellung Reinplan / Vermessung · Aktualisierung der Datengrundlage zum Spielplatzbedarf · Biotopflächenfaktor · Altlasten · Verlauf von Leitungen und Kabeln Das Amt für Umwelt und Natur (AUN), Bereich Umweltschutz stellte im Rahmen der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange fest, dass für den bereits hergestellten Spielplatz auf den Grundstücken Rykestraße 33 und Rykestraße 34 eine Altlastenfreiheit nicht bestätigt werden kann. Eine abschließende Dokumentation zur Altlastenfreiheit wurde bislang auch nicht erbracht. Aufgrund dessen wurde durch den Bereich Umweltschutz festgestellt, dass zur Situationsklärung auf den o.g. Grundstücken erneut Bodenuntersuchungen erforderlich sind. Sofern diese Untersuchungen nicht die Altlastenfreiheit der Grundstücke feststellen, sind erneut entsprechende Sanierungsmaßnahmen durchzuführen. Im Ergebnis der ggf. durchzuführenden Sanierungsmaßnahmen ist, vor Festsetzung des Bebauungsplans, die Altlastenfreiheit vom Bereich Umweltschutz des AUN zu bestätigen.
Das Ergebnis der Auswertung und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen hat keine Auswirkungen auf die Planinhalte. Die Planzeichnung soll nicht geändert werden.
Die Begründung zum Bebauungsplanentwurf wird entsprechend dem Ergebnis der Auswertung und Abwägung der Stellungnahmen in folgenden Punkten ergänzt bzw. geändert: · Anpassung der Datengrundlagen zum Nachweis des Spielplatzbedarfes · Korrektur der Aussagen zum Biotopflächenfaktor · Ergänzung zum Thema Altlasten · Ergänzung im Kapitel Auswirkungen auf den Haushaltsplan um die Nebenkosten für den Grunderwerb · Korrektur der Erläuterungen zum beschleunigten Verfahren · Anpassung der Erläuterungen zur Regionalplanung / LEP B-B
Das Ergebnis der Auswertung und Abwägung der Behördenbeteiligung ist der Anlage (Begründung zum Bebauungsplanentwurf 3-27, IV Verfahren) zu entnehmen.
Zu II. Da die Behördenbeteiligung keine Änderung der Planungsziele zur Folge hatte, soll der Entwurf des Bebauungsplans 3-27 mit der Begründung auf die Dauer eines Monats öffentlich im Stadtentwicklungsamt ausgelegt werden. In der ortsüblichen Bekanntmachung soll darauf hingewiesen werden, dass das Verfahren nach § 13a BauGB als beschleunigtes Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung durchgeführt wird. Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB soll von der Wahlmöglichkeit nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB Gebrauch gemacht werden und die Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden. Zusätzlich parallel dazu sollen der Planentwurf und die Begründung auch im Internet präsentiert werden, um möglichst breiten Kreisen der Bevölkerung Gelegenheit zu geben, sich über die Inhalte der Planung zu informieren.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Die erforderlichen Grunderwerbskosten für das Grundstück Rykestraße 34 einschließlich der anfallenden Nebenkosten (Grunderwerbssteuer, Notar) in Höhe von ca. 7% der Grunderwerbskosten sind in der Investitionsplanung 2011-2015, Einzelplan 47, Kapitel 4720, Titel 71647 vorgesehen. Mit der Eigentümerin des o.g. Grundstücks sind erneute Erwerbsverhandlungen vom zuständigen Immobilienservice aufzunehmen.
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
siehe Anlage
Kinder- und Familienverträglichkeit
siehe Anlage
Anlage: Begründung zum Bebauungsplanentwurf 3-27
Christine Keil Dr. Michail Nelken stellv. Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat für Kultur, Wirtschaft und Stadtentwicklung
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