Drucksache - VI-1298  

 
 
Betreff: Kastanienallee 97 - 99 / Schönhauser Allee 148: Beteiligung der Öffentlichkeit
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenFraktion Bündnis 90/Die Grünen
   
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
30.03.2011 
41. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung federführender Ausschuss
07.04.2011 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung vertagt   
05.05.2011 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung zurückgezogen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Grüne

Das Bezirksamt wird ersucht,

Das Bezirksamt wird ersucht,

 

1.     sich gegenüber dem Liegenschaftsfonds Berlin dafür einzusetzen, dass ein Verkauf des Grundstücks Kastanienallee 97 99 / Schönhauser Allee 148 an einen Investor erst nach der Erörterung der Ergebnisse aus der Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 BauGB) sowie der Beteiligung der Behörden (§ 4 BauGB) erfolgt.

2.     Zu den Ergebnissen aus den Beteiligungsverfahren findet eine öffentliche Erörterungsveranstaltung statt, zu dem die Öffentlichkeit eingeladen wird.

3.     Die direkten Anwohnerinnen und Anwohner im Sozialraum werden hierzu auch durch ein persönliches Anschreiben eingeladen.

 

 

 

 

 

Von Beginn an war der BVV ein transparentes Verfahren bei dem Bauvorhaben Kastanienallee 97 – 99 / Schönhauser Allee 148 wicht

Von Beginn an war der BVV ein transparentes Verfahren bei dem Bauvorhaben Kastanienallee 97 99 / Schönhauser Allee 148 wichtig. Gerade in der Kastanienallee und seinem Umfeld wurde wiederholt Kritik an unterschiedlichen Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren bei bezirklichen Vorhaben geäußert. Diese Kritik sollten wir als Bezirk ernst nehmen und besonders hohe Ansprüche an die Beteiligung stellen.

 

Aus unserer Sicht sollte ein Verkauf des Grundstücks durch den Liegenschaftsfonds erst dann erfolgen, wenn die Ziele und die geplanten Festsetzungen des B-Plan-Entwurfs durch die Ergebnisse der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden gestützt worden sind. Dies nimmt einerseits Rücksicht auf die Anregungen durch die Öffentlichkeit und bezieht alle verfügbaren Informationen ein.

 

 

 
 

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