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Drucksache - VI-1298
Das Bezirksamt wird ersucht,
1. sich gegenüber dem Liegenschaftsfonds Berlin dafür einzusetzen, dass ein Verkauf des Grundstücks Kastanienallee 97 – 99 / Schönhauser Allee 148 an einen Investor erst nach der Erörterung der Ergebnisse aus der Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 BauGB) sowie der Beteiligung der Behörden (§ 4 BauGB) erfolgt. 2. Zu den Ergebnissen aus den Beteiligungsverfahren findet eine öffentliche Erörterungsveranstaltung statt, zu dem die Öffentlichkeit eingeladen wird. 3. Die direkten Anwohnerinnen und Anwohner im Sozialraum werden hierzu auch durch ein persönliches Anschreiben eingeladen.
Von Beginn an war der BVV ein transparentes Verfahren bei dem Bauvorhaben Kastanienallee 97 – 99 / Schönhauser Allee 148 wichtig. Gerade in der Kastanienallee und seinem Umfeld wurde wiederholt Kritik an unterschiedlichen Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren bei bezirklichen Vorhaben geäußert. Diese Kritik sollten wir als Bezirk ernst nehmen und besonders hohe Ansprüche an die Beteiligung stellen.
Aus unserer Sicht sollte ein Verkauf des Grundstücks durch den Liegenschaftsfonds erst dann erfolgen, wenn die Ziele und die geplanten Festsetzungen des B-Plan-Entwurfs durch die Ergebnisse der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden gestützt worden sind. Dies nimmt einerseits Rücksicht auf die Anregungen durch die Öffentlichkeit und bezieht alle verfügbaren Informationen ein.
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