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Drucksache - VI-1293
Siehe Anlage
Bezirksamt Pankow von Berlin 2011
An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.:
in Erledigung der Drucksache Nr.: VI-1293
Vorlage zur Kenntnisnahmefür die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Schlussbericht
Naugarder Straße
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung der in der 41. Tagung der BVV am 30.03.2011 angenommenen Antrages der Bezirksverordnetenversammlung – VI-1293:
„Das Bezirksamt wird aufgefordert, durch geeignete Maßnahmen das Teilstück der Naugarder Straße zwischen Erich-Weinert-Straße und Hosemannstraße wieder für den fließenden und ruhenden motorisierten Individualverkehr so zu sperren, dass es zukünftig ausschließlich von Not- und Rettungsdiensten benutzt werden kann.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) berichtet:
Im Zuge einer investiven Straßenbaumaßnahme vor ca. 14 Jahren wurde die Naugarder Straße, zwischen Erich-Weinert-Straße und Hosemannstraße, zu einem kleinen Stadtplatz, mit einer 4 m breiten Zufahrt für die Häuser Nr. 15 – 17 zur Ver- und Entsorgung wie auch für Rettungsfahrzeuge und die Feuerwehr, umgestaltet. Zur Kennzeichnung und Sperrung dieser Zufahrt wurden ursprünglich rot-weiße klappbare Poller eingebaut und Schilder „Feuerwehrzufahrt“ angebracht. Die Beschilderung wurde 1999 auf Anordnung des damaligen Bau- und Wohnungsaufsichtsamtes wieder entfernt. Die 6 Klapppoller wurden von Anfang an durch die Anlieger mit den üblichen Dreikantschlüsseln umgelegt, sodass eine Einfahrt für jedermann möglich wurde. Alle zwei Wochen wurden die Poller durch den Straßenbegeher des TBA im Zuge des turnusmäßigen Straßenbegangs aufgerichtet und anscheinend durch die Anlieger anschließend wieder umgeklappt. Durch das ständige und unsachgemäße Überfahren der Poller durch Fahrzeuge aller Art wurden diese teilweise so beschädigt, dass sie mehrfach erneuert werden mussten.
Außerdem stellten diese Poller im dauerhaft umgeklappten, wie auch im beschädigten Zustand, eine Gefahr für die Fußgänger dar. So hätte es hier zu Schadensersatzansprüchen von verunfallten Fußgängern gegen das Land Berlin kommen können, deren Abwendung durchaus problematisch sein könnte. Im Jahr 2007 wurden die Poller endgültig durch das TBA ausgebaut. Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass das Setzen von Klapp- oder Steckpollern nicht praktikabel ist. Die illegale Bewegung von Pollern ist nicht zu verhindern. In den Häusern der Naugarder Straße 15 – 17 befinden sich außerdem Gewerbeeinrichtungen, die hier über die Fahrgasse beliefert werden. Auch durch diese Lieferanten wurden und würden die Poller weiterhin umgelegt werden.
Die rechtliche Situation in diesem Bereich ist eindeutig. Sie bedarf keiner weiteren verkehrsbehördlichen Betrachtung und müsste jedem Verkehrsteilnehmer mit einem gültigen Führerschein bekannt sein. Das Parken am rechten Fahrbahnrand in dieser Zufahrt stellt wegen der dann nicht ausreichenden Fahrbahnbreite einen Verstoß gegen den § 12 Abs. 1 StVO dar. Das Parken auf Gehwegen ist grundsätzlich verboten und stellt ebenfalls eine Ordnungswidrigkeit dar (Verstoß gegen § 12 Abs. 4 StVO).
Ein Unterbinden dieses illegalen Parkens im Bereich dieser Zufahrt und des Platzes wäre letztlich nur durch eine ständige Kontrolle und Ahndung durch das Ordnungsamt zu erreichen.
Wir bitten, die Drucksache hiermit als erledigt zu betrachten.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Christine Keil Jens-Holger Kirchner stellvertretende Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat für Öffentliche Ordnung
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