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Drucksache - VI-1269
Siehe Anlage
Bezirksamt Pankow von Berlin .2011
An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.:
In Erledigung der Drucksache Nr.:VI-1269
Vorlage zur Kenntnisnahmefür die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Schlussbericht
Verkehrssicherheit in der Dolomitenstraße
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 43.Tagung der BVV am 29.06.2011 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung - Drucksache VI-1269:
„Das Bezirksamt wird gebeten zu veranlassen, dass in der Dolomitenstraße, auf der rechten Fahrbahnseite von der Mühlenstraße aus, zwischen Mühlenstraße und Ausfahrt der Aral-Tankstelle in der Dolomitenstraße „Halteverbot“ festgelegt wird“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) berichtet:
Die Verkehrssituation wurde durch die untere Straßenverkehrsbehörde geprüft. Die Fahrbahn der Dolomitenstraße weist eine Breite von 7,5 Metern auf. Der Fahrbahnrand wird an beiden Rändern längsseitig beparkt. Durch die Frequenz der Tankstelle und der gegenüberliegenden Auto-Waschanlage, deren Zufahrt, wie die der Tankstelle, ebenfalls auf die Dolomitenstraße führt, kommt es zu Behinderungen im Verkehrsablauf, da aufgrund der schmalen Fahrgasse der Gegenverkehr jeweils abgewartet werden muss. Dem Antrag der BVV soll deshalb entsprochen werden.
Das für die Aufstellung der Verkehrszeichen „Haltverbot“ (Zeichen 283 der Straßen-verkehrs-Ordnung -StVO-) erforderliche Anhörungsverfahren gegenüber der Polizei und dem Tiefbauamt wurde durch die untere Straßenverkehrsbehörde bereits eingeleitet.
Wir bitten, hiermit die Drucksache als erledigt zu betrachten.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Matthias Köhne Jens-Holger Kirchner Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat für Öffentliche Ordnung
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