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Drucksache - VI-1249
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Siehe Anlage
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Bezirksamt Pankow von Berlin .02.2011
An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.:
Vorlage zur Beschlussfassung für die Bezirksverordnetenversammlung
1. Gegenstand der Vorlage
Aufhebung der 2. Schule mit dem Förderschwerpunkt "Lernen" - 03S02 in 13125 Berlin, Bedeweg 1
2. Beschlussentwurf
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Die 2. Schule mit dem Förderschwerpunkt "Lernen" - 03S02 in 13125 Berlin, Bedeweg 1, mit sofortiger Wirkung zum Schuljahr 2010/2011 aufgehoben.
3. Begründung
Die Gründung der 2. Schule mit dem Förderschwerpunkt "Lernen" - 03S02 erfolgte zum 1. August 2002. Die Schule befindet sich am Standort Bedeweg 1 in 13125 Berlin im gemeinsamen Gebäude und in Kooperation mit der Schule am Hohen Feld (Grundschule 03G10). Der Einzugsbereich der Grundschule ist ein festgelegter Bereich des Ortsteils Karow Nord. Der Einzugsbereich der Schule mit dem Förderschwerpunkt „Lernen“ erstreckt sich darüber hinaus in die umliegenden Wohngebiete hinein. Mit Vorlage (V-1017) vom 15.06.2005 „Fortschreibung der Schulentwicklungs-/Schulnetzplanung, Teil Sonderschulen, des Bezirks Pankow“ gab das Bezirksamt der BVV zur Kenntnis, dass ab dem Schuljahr 2005/2006 keine neuen Schülerinnen und Schüler in die 03S02, Schule mit dem Förderschwerpunkt „Lernen“ mehr aufgenommen werden und diese entsprechend auslaufen solle. Mit Abschluss des Schuljahres 2009/2010 verließ der letzte Schülerjahrgang die Schule. Die 03S02 kann somit aufgehoben werden.
Die Schulkonferenz wurde nach § 76 Absatz 3 Ziffer 3 Schulgesetz am 30.11.2010 gehört.
Die Anhörung des Bezirksschulbeirats nach § 111 Abs. 3 Ziffer 2 Schulgesetz erfolgte am 24.01.2011.
Die Entscheidung bedarf der Genehmigung der Schulaufsichtsbehörde.
4. Rechtsgrundlage
§§ 76 Abs. 3 Ziffer 3, 109 Abs. 3, 111 Abs. 3 Ziffer 2 SchulG, § 36 Abs. 2 b, Abs. 3 BezVG § 12 Abs. 2 Ziff. 10 BezVG
5. Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Parallel zum Auslaufen der Schule mit dem Förderschwerpunkt „Lernen“ ist die Grundschule am Hohen Feld hochgewachsen. Den vorhandenen räumlichen Kapazitäten steht ein entsprechender Bedarf gegenüber. Die 3,0-zügige Grundschule ist in der Schuleingangsphase bereits 3,5-zügig belegt.
Das nichtpädagogische Personal war für beide Schulen zuständig und wird nunmehr für die Grundschule am Hohen Feld benötigt.
6. Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
7. Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
entfällt
Für die Integration von Schülerinnen und Schülern mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „Lernen“ ist auch künftig vorgesorgt. Durch die Festsetzung eines ständigen Platzangebotes an der 03G10 „Schule am Hohen Feld“ (Grundschule) bleibt ein wohnortnahes Angebot an Sonderschulplätzen erhalten.
Matthias Köhne Lioba Zürn-Kasztantowicz Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin für Gesundheit, Soziales, Schule und Sport
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