Drucksache - VI-1233  

 
 
Betreff: Benennungsabsicht für zwei private Erschließungswege im Ortsteil Rosenthal in "Am Igelgrund" und "Am Meisenwinkel"
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
02.03.2011 
40. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzK 15 BA, Benennungsabsicht "Am Igelgrund und "Am Meisenwinkel", 40. BVV am 02.03.11
VzK 15 BA, Benennungsabsicht "Am Igelgrund und "Am Meisenwinkel", 40. BVV am 02.03.11, Anlage

Siehe Anlage

 

 

 

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

 

 

 

 

Bezirksamt Pankow von Berlin

Bezirksamt Pankow von Berlin              .2011

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung              Drucksache-Nr.:

             

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

 

 

Benennungsabsicht für zwei private Erschließungswege im Ortsteil Rosenthal

in „Am Igelgrund“ und „Am Meisenwinkel“

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am                            folgenden Beschluss gefasst:

 

Es ist beabsichtigt zwei private Erschließungswege an der Friedrich-Engels-Str. 112 in 13156 Berlin, Ortsteil Rosenthal in Am Igelgrund“ und „Am Meisenwinkel“ zu benennen. Die Lage des Weges ist auf dem beiliegenden Lageplan erkennbar.

 

 

Begründung:

 

Die Benennung der Privatwege soll auf Antrag und auf Kosten der Eigentümergemeinschaft des Baufelds an der Friedrich-Engels-Str. 112 in 13156 Berlin, Ortsteil Rosenthal erfolgen.

 

Im Zusammenhang mit der Neubebauung der Fläche der ehemaligen KGA „Friedrich-Engels-Straße“ werden für die Erschließung der neu gebildeten Grundstücke zwei Erschließungswege errichtet. Für eine eindeutige und ausreichende Orientierung in der Örtlichkeit ist es i. S. des § 5 Abs. 1 Satz 2 des Berliner Straßengesetzes notwendig, diese Wege eigenständig zu benennen. Die neu gebildeten Grundstücke sollen über die neu zu benennenden Wege nummeriert werden.

Die Antragsteller haben sich für die Namen „Am Igelgrund“ und „Am Meisenwinkel“ entschieden, um damit ihre Naturverbundenheit darzustellen.

 

Eine Abfrage bei den übrigen Tiefbauämtern und beim Amt für Statistik Berlin-Brandenburg hat ergeben, dass keine gleichen Benennungsabsichten bestehen sowie gleiche oder gleichlautende Straßenbezeichnungen nicht vorhanden sind.

 

Die Lage der Wege ist auf dem beiliegenden Lageplan erkennbar. Das Benennungsverfahren wird entsprechend § 5 Abs. 1 Satz 2 Berliner Straßengesetz durchgeführt.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine
 

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

Anlage - Lageplan

 

 

 

 

 

Christine Keil              Jens-Holger Kirchner

stellv. Bezirksbürgermeisterin              Bezirksstadtrat

              für Öffentliche Ordnung

             

 

 
 

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