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Drucksache - VI-1226
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Siehe Anlage
Bezirksamt Pankow von Berlin .10. 2011
An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: in Erledigung der Drs.:VI - 1226
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Schlussbericht
Betr.: Bestandsaufnahme Quartiersprägende Plätze
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung, des in der Sitzung am 11.5. 2011 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksachennummer: VI - 1226
„Das Bezirksamt wird ersucht, bis zum 30.09.2011 in einer Übersicht über die Plätze · Andreas-Hofer-Platz, · Caligariplatz, · Heinrich-Mann-Platz, · Heinz-Knobloch-Platz, · Mirbachplatz, · Ossietzkyplatz, · Pastor-Niemöller-Platz, · Pfarrer-Hurtienne-Platz, · Pistorius-Platz
den aktuellen Zustand und den Handlungsbedarf darzustellen und aufzuzeigen, welche
a. stadtplanerischen, sozialen und ökologischen Potenziale, b. Beteiligungsformen für die Anwohnerinnen und Anwohner bei einer Um- und Neugestaltung, c. finanziellen Spielräume
für eine mittel- und langfristige Verbesserung der Aufenthaltsqualität vorstellbar sind. Dabei soll auf die Erfahrungen aus den sieben Sanierungsgebieten des Bezirks zurückgegriffen werden.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) berichtet: Ausgehend von den erfolgten Aufwertungen des öffentlichen Raumes in den Sanierungsgebieten wurde in der ursprünglichen Begründung des Ersuchens beispielhaft auf die Entwicklung des Helmholtzplatzes verwiesen. Eine ähnliche Entwicklung von anderen Plätzen kann nur dann erfolgen, wenn auch die Rahmenbedingungen ähnlich sind. Keiner der genannten Plätze befindet sich bisher in einem Sanierungsgebiet. Allerdings ist die Finanzierbarkeit von Umgestaltungsmaßnahmen zwar eine notwendige aber noch keine hinreichende Bedingung für die erwünschte verbesserte Aufenthaltsqualität. Die Aufenthaltsqualität eines Platzes hängt nicht nur von der Gestaltung des Platzes, sondern auch von seiner näheren Umgebung ab. Die Aufenthaltsqualität von Plätzen, die z.B. von Hauptverkehrsstraßen umgeben sind, lässt sich ohne Veränderung der Verkehrsführung selten deutlich verbessern.
Zu den genannten Plätzen und Grünanlagen kann Folgendes berichtet werden:
Andreas-Hofer-Platz Der Andreas-Hofer-Platz wird weniger als Platz, denn als wohnortnahe Grün- und Erholungsanlage wahrgenommen. Die Grünanlage bietet auf einer Fläche von ca. 21.600 qm auch durch ihre hügelige Modellierung vielfältige Erholungsmöglichkeiten. Aufgrund der zu geringen finanziellen Ressourcen sind Investitions- oder Unterhaltungsmaßnahmen, die über die Gewährleistung der Verkehrssicherheit hinausgehen, derzeit nicht geplant. Caligariplatz
Dieser befindet sich im Fachvermögen des AUN und ist als öffentliche Grünanlage gewidmet. Das Areal wurde im Jahr 1951 nach dem Literaten Heinrich Mann benannt. Der Platz wird von einem Kreisverkehr umrahmt, so dass seine Funktion weniger die einer Erholungsanlage als die einer abkürzenden Durchquerung für Fußgängerinnen und Fußgänger ist. Angesichts seiner Nähe zum Bürgerpark und der Schönholzer Heide wird keine dringende Notwendigkeit für eine Erhöhung der Aufenthaltsqualität gesehen.
Denkbar wäre eine Erweiterung der Spielfläche. Aufgrund der zu geringen finanziellen Ressourcen sind Investitions- oder Unterhaltungsmaßnahmen, die über die Gewährleistung der Verkehrssicherheit hinausgehen, allerdings derzeit nicht geplant.
Ossietzkyplatz
Pastor-Niemöller-Platz Der Pastor – Niemöller – Platz befindet sich im Fachvermögen des Tiefbauamtes. Seine Funktion als Erholungsanlage ist eher gering, da der Platz von einem Kreisverkehr umrahmt wird. Maßnahmen zur Aufwertung des Platzes können nicht vorgeschlagen werden.
Pfarrer-Hurtienne-Platz
Pistoriusplatz Die Fläche befindet sich teilweise im Fachvermögen des Tiefbauamtes und liegt an der Pistoriusstraße. Die Benennung erfolgte im April 1931, in Erinnerung an den Unternehmer Johann Heinrich Leberecht Pistorius. Mit dem Investor des privaten südlichen Teils wurde vereinbart, dass dieser den Parkplatz auf dem nördlichen Teil des Areals durch Begrünungsmaßnahmen aufwertet.
Grundsätzlich gilt für die Beteiligung der Anwohnerinnen und Anwohner bei allen Baumaßnahmen an Grün- und Freiflächen der Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 4. März 2009 (Drs.: VI-619), der vom Bezirksamt mit seiner Vorlage zur Kenntnisnahme vom 15. Juli 2009 beantwortet wurde.
Das Bezirksamt regt an, dass sich die BVV in einem nächsten Schritt auf die sinnvolle Entwicklung eines von ihr zu bestimmenden Platzes verständigt.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
Nicht betroffen.
Matthias Köhne Bezirksbürgermeister
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