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Drucksache - VI-1225
Siehe Anlage
Bezirksamt Pankow von Berlin .2012
An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: in Erledigung der Drucksache Nr.: VI-1225
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Schlussbericht
Entwicklung Brachfläche Neumannstraße
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 43. Sitzung am 29.06.2011 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr. VI-1225 –
„Das Bezirksamt wird ersucht, die Entwicklungsvorschläge für die Brachfläche an der Neumannstraße im Ortsteil Pankow-Süd (begrenzt durch Arnold-Zweig-, Neumann-, Greta-Garbo- und Trelleborger Straße) aus dem Beitrag zum Bundeswettbewerb „Stadtumbau Ost“ von 2002 auf ihre Aktualität zu prüfen und gegebenenfalls bei Bedarf entsprechend der heutigen Rahmenbedingungen weiterzuentwickeln sowie ein Verfahren zur Umsetzung vorzulegen.
Dabei ist zu prüfen, ob dies im Rahmen eines städtebaulichen Wettbewerbs geschehen und in welcher Weise eine größtmögliche Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger sicher gestellt werden kann.
Bis es zu einer Umsetzung der Ergebnisse kommt, sind Zwischennutzungen zu prüfen und mit dem Eigentümer(n) abzustimmen, die einen Mehrwert für die Anwohnerinnen und Anwohner darstellen.“ –
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Die beiden Grundstücke, Arnold-Zweig-Straße 37 und das Eckgrundstück Arnold-Zweig-Straße/Neumannstraße, sind nicht im Eigentum des Landes Berlin. Das Grundstück Arnold-Zweig-Straße 37 ist im Vermögen der Bundesrepublik Deutschland. Hier wurde inzwischen eine Baugenehmigung für die Errichtung von drei Mehrfamilienhäusern erteilt. Die Fläche kommt somit für öffentliche Funktionen nicht mehr in Betracht.
Das Eckgrundstück Arnold-Zweig-Straße/Neumannstraße ist im Eigentum der Volksrepublik China. Mit Schreiben vom 19. August 2011 wurde die Botschaft der Volksrepublik China zu ihren Planungen bezüglich dieses Grundstückes und der Möglichkeit einer Zwischennutzung angefragt. Eine Antwort liegt nunmehr vor. Mit Schreiben vom 28.02.2012 teilt die Botschaft der VR China mit, dass für das Grundstück ein Nutzungskonzept erarbeitet wird. Generell wurde gegenüber dem Auswärtigen Amt der Bundesrepublik Deutschland ein Tausch des Grundstückes vorgeschlagen. Ergebnisse lägen noch nicht vor.
Auf Grund der umfangreichen und längerfristigen Abstimmungen zwischen der VR China und der Bundesrepublik Deutschland ist nicht von einer kurz bis mittelfristigen Änderung des Status quo bezüglich des Grundstücks Arnold-Zweig-Straße/ Neumannstraße auszugehen. Es steht daher auch nicht für öffentliche Nutzungen zur Verfügung.
Das Bezirksamt bittet, das Ersuchen als erledigt zu betrachten.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Matthias Köhne Jens-Holger Kirchner Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung
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