Drucksache - VI-1215  

 
 
Betreff: Städtische Wohnungsbaugesellschaften in Bezirken in die soziale Pflicht nehmen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LinksfraktionBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
19.01.2011 
39. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung federführender Ausschuss
24.02.2011 
öffentliche/ nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung vertagt   
10.03.2011 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
30.03.2011 
41. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
07.09.2011 
44. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Linksfraktion, 39. BVV am 19.01.2011
Änderungsantrag Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen, 39. BVV am 19.01.11
Beschlussempf. StadtWi, 30. BVV am 30.03.11
VzK§13 SB, BA

Das Bezirksamt wird ersucht, sich gegenüber dem Senat dafür einzusetzen, mit den Städtischen Wohnungsbaugesellschaften speziel

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

 

In Pankow sind rund 15% der Wohnungen im Besitz Städtischer Wohnungsbaugesellschaften

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                           23.08.2011

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                                      Drucksache-Nr.:
 

                                                                                                                              in Erledigung der

                                                                                                                              Drucksache Nr.VI-1215

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

 

Schlussbericht

 

 

Betreff: Städtische Wohnungsbaugesellschaften in Bezirken in die soziale

              Pflicht nehmen

 

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung des in der 41. Sitzung am 30.03.2011 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VI - 1215 -

 

 

Die BVV möge beschließen:

 

 

„Das Bezirksamt wird ersucht, sich gegenüber dem Senat dafür einzusetzen, mit den Städtischen Wohnungsbaugesellschaften speziell auf Bezirke abgestimmte Zielvereinbarungen abzuschließen.

Mit den Vereinbarungen sollen folgende Ziele erreicht werden:

              -              Die Angebote der Städtischen Wohnungsbaugesellschaften wie auch die abgeschlossenen Neuvertragsmieten überschreiten die Mietspiegelwerte grundsätzlich nicht. Dies gilt auch für Bestandsmieten nach Modernisierungsmaßnahmen (Mieterhöhung nach Modernisierung).

 

              -              Für alle Ortsteile des Bezirks wird ein Anteil an Wohnungen festgelegt, der bei Neuvermietung den Richtsätzen der AV Wohnen entspricht.

 

              -              Bei eintretendem Bezug von Leistungen nach SGB II und SGB XII soll die Miete für die Zeit des Leistungsbezuges an die Richtsätze der AV Wohnen angepasst werden.

 

              -              Ein negativer SCHUFA-Eintrag oder eine nicht vorgelegte Mietschuldenfreiheitsbescheinigung darf kein Ausschlussgrund für die Vermietung sein.

 

              -              Bei Modernisierungsmaßnahmen soll sichergestellt werden, dass auch für große Familien geeigneter Wohnraum geschaffen wird.

 

              -              die regelmäßige Einbeziehung einer eigentümerunabhängigen Mieterberatung bei Modernisierungsvorhaben.“

 

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

 

 

Mit Schreiben vom 28.04.2011 ist die Senatorin für Stadtentwicklung, Frau Ingeborg Junge-Reyer, darum gebeten worden, sich im Senat für die Verwirklichung der von der BVV mit vorstehendem Ersuchen formulierten Ziele einzusetzen.

 

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

Keine

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

Keine

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

 

 

 

 

 

__________________              ___________________

Matthias Köhne              Martin Federlein

Bezirksbürgermeisters              Bezirksstadtrat für Bürgerdienste und

              Wohnen

 

 
 

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