Drucksache - VI-1211  

 
 
Betreff: Bestellung bezirklicher Mitglieder der Trägerversammlung
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
19.01.2011 
39. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzK 15 BA, Bestellung bezirklicher Mitglieder der Trägerversammlung, 39. BVV am 19.01.2011

Siehe Anlage

 

 

 

 

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

 

 

 

 

 

Bezirksamt Pankow von Berlin

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                                  .12.2010

 

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                                      Drucksache-Nr.:

 

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

 

 

Bestellung bezirklicher Mitglieder der Trägerversammlung

 

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 21.12.2010 beschlossen, der für Arbeit zuständigen Senatsverwaltung die Inhaber/innen folgender Funktionen als ordentliche Mitglieder für die Trägerversammlung des JobCenters Pankow vorzuschlagen:

 

- das für Soziales zuständige Bezirksamtsmitglied

- das für Jugend zuständige Bezirksamtsmitglied

 

 

Als stellvertretende Mitglieder der Trägerversammlung werden der für Arbeit zuständigen Senatsverwaltung die Inhaber/innen folgender Funktionen benannt.

 

- der für Soziales zuständige LuV-Leiter

- der für Finanzen zuständige SE-Leiter

 

 

 

Begründung:

 

Das am 9.12.2010 vom Abgeordnetenhaus in 2. Lesung beschlossene Gesetz zur Ausführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (AG SGB II) und zur Änderung weiterer Gesetze bestimmt, dass die Vertreterinnen und Vertreter des Landes Berlin sowie deren Stellvertreter und Stellvertreterinnen in den Trägerversammlungen nach § 44 c SGB II von der für Arbeit zuständigen Senatsverwaltung für die Dauer von fünf Jahren bestellt und entsandt werden.

 

Das Bezirksamt hat das Recht, zwei Vertreterinnen bzw. Vertreter und deren Stellvertretung für die Trägerversammlung zu benennen. Diese unterliegen in Angelegenheiten von gesamtstädtischer Bedeutung den Weisungen der für Arbeit zuständigen Senatsverwaltung.

 

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine

 

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Matthias Köhne                                                                                    Lioba Zürn-Kasztantowicz

Bezirksbürgermeister              Bezirksstadträtin für Gesundheit, Soziales, Schule und Sport

 

 

 

 

 
 

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