Drucksache - VI-1138  

 
 
Betreff: 1. Nachschiebeliste zur BVV-DRS VI 1112/ 2010
Ergänzungsplan des Bezirks Pankow zum Doppelhaushaltsplan 2010/2011
hier: Haushaltsjahr 2011
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
15.09.2010 
36. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage zur Beschlussfassung BA, 36. BVV am 15.09.2010
Vorlage zur Beschlussfassung, Ergänzungsplan des Bezirks zum Doppelhaushalt 2010-2011, Anlage

Siehe Anlage

Siehe Anlage

Bezirksamt Pankow von Berlin

 

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                    24.08.2010

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                                                    Drucksache-Nr.:

 

VI-1138

 

 

Vorlage zur Beschlussfassung

für die Bezirksverordnetenversammlung

 

 

1.   Gegenstand der Vorlage

 

1. Nachschiebeliste zur BVV-DRS VI 1112/ 2010

Ergänzungsplan des Bezirks Pankow zum Doppelhaushaltsplan 2010/2011

hier: Haushaltsjahr 2011

 

2.   Beschlussentwurf

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

I.              Die in beigefügter 1. Nachschiebeliste (Anlage I) enthaltenen betraglichen Veränderungen zur BVV-DRS VI 1112/ 2010 „Ergänzungsplan des Bezirks Pankow zum Doppelhaushaltsplan 2010/2011, hier: Haushaltsjahr 2011“ werden beschlossen.

 

II.   Der Ergänzungsplan wird vom Bezirksamt spätestens bis zur Abgabe an den Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses und die Senatsverwaltung für Finanzen den Beschlüssen der bezirklichen Gremien angepasst.

 

 

3.  Begründung

 

Mit Schreiben der Senatsverwaltung für Finanzen vom 13.08.2010 wurden den Bezirken die Ergebnisse der 2. Fortschreibung der Globalsummenzuweisung 2011 mitgeteilt. Hieraus ergab sich vor allem folgender Veränderungsbedarf gegenüber dem Stand Juni 2010:

 

Produktsummenbudget alt                                                                                    488.751.000 €

Produktsummenbudget neu                                                                      488.641.000 €

Veränderung                                                                                                      - 109.000 €

 

 

darunter

Hilfen zur Pflege                                                                                                     + 201.000 €

 

Durch die Einführung eines Planmengenmodells für das Produkt 78396 – Ambulante Hilfe zur Pflege (Pflegestufe 0) und den Folgeauswirkungen bei den übrigen drei Produkten der Ambulanten Hilfe zur Pflege ergibt sich ein erhöhter Zuweisungsbetrag für die entsprechenden Transferausgaben. Diese angepasste Zuweisung ist zum Jahresende Grundlage der Basiskorrektur.

Der Betrag ist deshalb den entsprechenden Transfertiteln zuzuordnen.

 

Auswirkungen der Normierung                                                                         - 310.000 €

 

Durch diverse (berechtigte) Einzelsachverhalte in verschiedenen Bezirken kommt es zu Fortschreibungen der dortigen Globalsumme und teilweise auch des gesamten Bezirksplafond. Maßgeblich sind hier bisher nur von zwei Bezirken getragene Altfälle der Hilfe zur Pflege (nun von allen Bezirken zu tragen), eine für uns volumensneutrale (weil bereits vollzogen) rein rechnerische Umschichtung von Mitteln der Grundsicherung für Arbeitssuchende sowie zwei größere Aufschichtungen von Schulen an die Fachsenatsverwaltung, die Korrekturen bei den Verrechnungsbeträgen für kalkulatorische Gebäudekosten nach sich ziehen.

Alle diese Veränderungen führen letztendlich auch zu einer Neuberechnung des Normierungsabschlages für die Bezirke und damit auch zu o.a. Veränderung für den Bezirk Pankow.

 

Zusätzlich blieb bei der letzten Fortschreibung die Sachmittelausstattung für die Durchführung der Wahlen 2011 unberücksichtigt. Hier ist in einer Höhe von 60.000 € Vorsorge zu treffen.

 

Zur Gegenfinanzierung des sich so ergebenden Betrages in Höhe von 370.000 € werden folgende Veränderungen am Entwurf des Ergänzungsplanes 2011 vorgenommen:

 

Vorziehen von Auswirkungen bewilligter Altersteilzeit                               + 229.000 €

 

Mit Schreiben der Senatsverwaltung für Finanzen vom 29.03.2010 wurden Versetzungen zum Zentralen Stellenpool (ZeP) neu geregelt. Dort heißt es unter Ziffer 3 d)

„Altersteilzeitbeschäftigte Personalüberhangkräfte, die sich bereits in der Freizeitphase befinden oder die bis einschließlich 31. Dezember des Folgejahres der Personalüberhangzuordnung in die Freizeitphase eintreten werden, sind nicht zum ZeP zu versetzen, sondern im jeweiligen dezentralen Überhangkapitel auszuweisen.

Die Personalkosten dieser Dienstkräfte werden vom ZeP erstattet.“

Auf Basis dieser Regelung hat das Bezirksamt geprüft, welche Stellen mit Beginn der Freizeitphase der Stelleninhaber/innen sowieso wegfallen sollten und nun durch diese Regelung bereits ein Jahr früher als bislang vom ZeP finanziert werden könnten.

In Summe handelt es sich um 9 Stellen, die mit dem Ergänzungsplan 2011 nun zum Kapitel 3390 verlagert und dort vom ZeP finanziert werden. Eine Versetzung der Stelleninhaber/innen zum ZeP findet nicht statt.

 

Weitere Nutzung der Medianunterschreitung bei                               + 141.000 €

den Hilfen zur Erziehung

Wie in der Vorlage zum Ergänzungsplan (BVV Drs. VI 1112/ 2010) ausgeführt, weist der Bezirk Pankow bei den Produkten der Hilfen zur Erziehung einen Budgetgewinn von 1.413 T€ aus. Hiervon wurden mit der genannten Drs. bereits 799 T€ zur Gegenfinanzierung der allgemeinen Deckungslücke verwendet. Angesichts der sonstigen Problemlagen im Bezirkshaushalt kommt das Bezirksamt wiederum zu dem Ergebnis, auch die noch zu finanzierenden 141 T€ aus einer Ansatzkürzung bei den Hilfen zur Erziehung aufzubringen.

 

 

4.  Rechtsgrundlage

 

§ 33 Abs. 2 LHO sowie § 12 Abs. 2 Ziff. 11 BezVG

 

 

5.  Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

Siehe Anlage

 

 

6.  Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

gegenwärtig nicht zu beschreiben

 

 

7.  Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

 

8.  Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

 

 

 

Matthias Köhne

Bezirksbürgermeister

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksverordnetenversammlung Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker/in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen