Drucksache - VI-1137  

 
 
Betreff: Umzug des Bürgeramtes Karow nach Buch, Franz-Schmidt-Straß 8 - 10
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
15.09.2010 
36. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin vertagt   
06.10.2010 
Fortsetzung der 36. öffentlichen Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzK 13 BA, 36 BVV am 15.09.2010

Siehe Anlage

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

Bezirksamt Pankow von Berlin

Bezirksamt Pankow von Berlin              .08.2010

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                             Drucksache-Nr.:                                           

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

 

 

Betr.:

Umzug des Bürgeramtes Karow nach Buch, Franz  - Schmidt – Straße 8 - 10

 

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 10.08.2010 folgenden Beschluss gefasst:

 

Das Bürgeramt Karow wird nach Abschluss der Umbaumaßnahmen im neuen Beratungshaus Buch in der Franz – Schmidt – Straße 8 – 10 untergebracht.

 

 

Begründung

 

Das Bezirksamt Pankow plant die Einrichtung eines Beratungshauses in Buch, Franz-Schmidt-Straße 8-10. Nach Bewilligung von Fördermitteln aus dem Programm Stadtumbau Ost kann diese Maßnahme 2011 realisiert werden. Dieses Objekt wird voraussichtlich ab 01.01.2012 dann verschiedenen kommunalen und freien Trägern zur Nutzung zur Verfügung stehen, sofern keine Bauverzögerungen entstehen. Im Jahr 2010 sind die notwendigen vorbereitenden und planerischen Arbeiten zu leisten.

 

Die Planungen sehen u.a. vor, in diesem Gebäude auf einer Fläche von 140 m² in der 2. Etage das Bürgeramt Karow nach Beendigung des Mietverhältnisses in der Achillesstraße 53 unterzubringen. In den Bauplanungsunterlagen wurden alle baulichen und technischen Maßnahmen entsprechend den Anforderungen für die Einrichtung eines Bürgeramtes bereits berücksichtigt.

 

Die Dienstleistungen im neuen Objekt können aus folgenden Gründen wirtschaftlicher erbracht werden:

 

-          Kosten für die Bürodienstgebäude reduzieren sich in Höhe der wegfallenden Mietzahlungen um ca. 27.000 €

-          Verringerung der Büroflächen von 220 m² auf 140 m² und damit verbunden  geringere Kosten für die Abteilung in Höhe von ca. 12.000 -15.000 €  

-          Reduzierung der produktbezogenen Kosten in der Kosten- und Leistungsrechnung 

 

Damit wird ein wesentlicher Beitrag zur Umsetzung des BA – Beschlusses VI – 576/2008 vom 30.09.2008 „Maßnahmen zur strukturellen Entlastung des Bezirkshaushalts“ geleistet, da der Bezirkshaushalt bei Beibehaltung der Dienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger im Nordosten des Bezirks entlastet wird. 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

Bei Abmietung des Objektes entstehen einmalige Rückbaukosten von ca. 85.000 €. Die Kosten für Bürodienstgebäude reduzieren sich voraussichtlich ab 01.01.2012 um 27.000 €. Die Kosten für die Abteilung verringern sich im neuen Objekt um ca. 12.000 – 15.000 €. Die Umzugskosten belaufen sich auf ca. 2.500 €, sofern dieser nicht bezirksintern durchgeführt wird.

 

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

- keine -

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

- keine -

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

- entfällt -

 

 

 

 

 

 

______________________     _______________________

 

Christine KeilMartin Federlein

Stellv. BezirksbürgermeisterinBezirksstadtrat für

Bürgerdienste und Wohnen

 

 
 

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