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Drucksache - VI-1108
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Siehe Anlage Bezirksamt
Pankow von Berlin .06.2010 An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: Vorlage
zur Beschlussfassung für die
Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 12 BezVG Gegenstand
der Vorlage Übertragung
der Jugendfreizeiteinrichtung Hosemannstr. 14 an die freien Träger
„Werkstatt neue Technologien und Kultur gGmbH“ (WeTeK) und
„Pfefferwerk Stadtkultur gGmbH“ (Pfefferwerk) zum 01.08.2010 Beschlussentwurf Die BVV
wolle beschließen: Die
kommunale Jugendfreizeiteinrichtung „Hosemannstr. 14“, Hosemannstr.
14, 10409 Berlin, wird zum 01.08.2010 zur Nutzung als Jugendfreizeiteinrichtung
(JFE) an die freien Träger „Werkstatt neue Technologien und Kultur
gGmbH“ (WeTeK) und „Pfefferwerk Stadtkultur gGmbH“
(Pfefferwerk) übertragen. Begründung Der
Beschluss zur Übertragung der Jugendfreizeiteinrichtung Hosemannstr. 14 an die
freien Träger WeTeK und Pfefferwerk
zum 01.08.2010 ist ein Ergebnis
der Entwicklungsplanung des Jugendamtes und des Kinder- und
Jugendhilfeausschusses (KJHA) über das gesamte Netz der Kinder- und
Jugendfreizeiteinrichtungen. Diese
Übertragung steht im Zusammenhang mit mehreren zur Beschlussfassung der BVV
vorliegenden Übertragungen sowie mit weiteren im Beschluss des KJHA Nr. 43 vom
17.11.2009 näher bezeichneten Veränderungen in Jugendfreizeitstätten des
Bezirkes Pankow. Den Beschlüssen des KJHA ging ein strukturiertes Projekt mit
mehrmonatiger Projektgruppenarbeit unter Einbindung von Akteuren und Trägern
der Jugendhilfe sowie von Vertretern
mehrerer Fraktionen der BVV voraus. Die gefassten Beschlüsse haben das Ziel,
die Effektivität der Jugendarbeit trotz reduzierter Ressourcen durch deren
effiziente Nutzung zu sichern. Das
Prinzip des Nachrangs (Subsidiarität) bezirklicher Leistungserbringung
gegenüber der Leistungserbringung durch Träger der freien Jugendhilfe wird
durch die Übertragung von Einrichtungen der Jugendarbeit gestärkt. Neben der
Überprüfung der inhaltlich-konzeptionellen Orientierung der Arbeit der
Einrichtungen im Allgemeinen und für die jeweiligen Standorte und Angebote
musste den finanziellen und personellen Rahmenbedingungen Rechnung getragen
werden. So muss ein
Verlust von 16 Stellen seit 2007 kompensiert werden. Außerdem ist die
qualifizierte Besetzung freier Stellen unter den derzeitigen Bedingungen der
Personalwirtschaft nicht möglich. So waren im Jahr 2009 im Kapitel 4011 in der
Regel zumindest 6 Stellen unbesetzt. Das soll
nicht in erster Linie über Schließungen, sondern über die neue Organisation des
Netzes, Kooperationen mit anderen Bereichen, Übertragung in freie Trägerschaft
und konzeptionelle Neuorientierung vollzogen werden. In der
Jugendfreizeiteinrichtung Hosemannstr. 14 besteht bereits eine Kooperation
zwischen dem Jugendamt als bisherigem Betreiber der JFE und dem Träger WeTek,
dem im Rahmen eines Nutzungsvertrages Räume überlassen werden. Die Kooperation
basiert auf einem der beruflichen Entwicklung junger Menschen im Bereich der
neuen Medien dienenden Projekt, welches aus dem europäischen Sozialfonds
gefördert wird. Mit der
Übertragung soll ein Zentrum der medienorientierten Jugendarbeit als
Jugendfreizeiteinrichtung in freier Trägerschaft etabliert werden. Zu diesem
Zweck wird die berufsorientierend ausgerichtete Jugendarbeit im oben genannten
Projekt, sowie die Arbeit des bisherigen Medienkompetenzzentrums durch WeTek
verbunden mit der offenen jugend- und medienkulturell ausgerichteten
Jugendarbeit des Trägers Pfefferwerk. Dieser
zieht mit der bisher in der Sonnenburger Str. 69 mietkostenfrei in kommunalen
Räumlichkeiten befindlichen Jugendfreizeiteinrichtung SO 69 (in der
Sonnenburger Str. 69) in die Hosemannstr. 14 um. Die
Sonnenburger Str. 69 wird zukünftig, nach Umzug der JFE Friteim aus der
Schönfließer Str. 7, als kommunale JFE betrieben. Die Nachnutzung der Räume in
der Schönfließer Str. 7 ist noch offen. Diese
Konzentration der medienorientierten Jugendarbeit nutzt die technische
Ausstattung beider Träger, die einem hohen Innovationsdruck unterliegen,
effektiv und kooperativ im Sinne der jungen Menschen. Sie ermöglicht darüber
hinaus die Verstetigung der Medienarbeit mit Senioren, die unter Nutzung hier
vorhandener Kompetenzen, Technik und Räume, in enger Abstimmung mit der für
„Soziales“ zuständigen Abteilung des Bezirksamtes, fortgeführt
wird. Die bisher
vom Jugendamt ergänzend zur JFE betriebene Gästeetage in der Hosemannstr. 14
wird aufgegeben und in die JFE integriert. Damit folgt der Bezirk einer
Anregung des Rechnungshofs von Berlin. Der KJHA
hat mit Beschluss vom 08.04.2008 die Verwaltung des Jugendamts
beauftragt: Die JFE
Hosemannstraße soll zukünftig in Kooperation zwischen kommunalem Träger und
Wetek e.V. zu einem Medienkompetenzzentrum entwickelt werden. Zu
diesem Zweck werden 2 unbesetzte, nicht besetzbare Stellen im kommunalen
Bereich an Wetek e.V. übertragen. Mit
Beschluss vom 17.11.2009 hat der KJHA ergänzend beschlossen: Die
Einrichtung wird in freie Trägerschaft übergeben mit dem Ziel, die Medienarbeit
am Standort zu konzentrieren. Das Medienzentrum verbleibt am Standort. Die
Einrichtung SO 69 zieht so früh wie möglich (angestrebt 01.03.2010) in diese
JFE um. Die Seniorenarbeit an diesem Standort wird in Abstimmung mit dem
Bereich Soziales bei der Konzeptentwicklung berücksichtigt Zwei
kommunale Mitarbeiter haben sich bereit erklärt, im Rahmen eines
Gestellungsvertrages beim freien Träger WeTek zu arbeiten, so dass den erhöhten
Transfermitteln für die Arbeit des Trägers entsprechende
Personalmitteleinsparungen gegenüberstehen. Die
Räumlichkeiten werden im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen den Trägern
mietkostenfrei überlassen. Die Unterhaltung
und Verkehrssicherung der Freiflächen obliegt den Trägern. Die Voraussetzungen entsprechend § 47 AG KJHG wurden
geprüft und liegen gegenwärtig vor. Die
Umsetzung des Beschlusses obliegt federführend dem Geschäftsbereich Jugend und
Immobilien. Es ist beabsichtigt, den Nutzungsvertrag mit der Trägergemeinschaft
so zu schließen, dass beide Träger gesamtschuldnerisch für alle vertraglichen
Verpflichtungen gegenüber dem Bezirksamt haften. Der
bestehende Nutzungsvertrag mit Wetek wird im Einvernehmen der Vertragspartner
mit Wirkung ab dem 01.08.2010 aufgehoben. Rechtsgrundlage § 36
Abs. 2 b, Abs. 3 BezVG, § 12 Abs. 2 Ziff. 10 BezVG §§ 2,
11 und 74 SGB VIII § 47
AG KJHG Haushaltsmäßige
Auswirkungen Das
Bezirksamt wird in Höhe der Bruttopersonalkosten von zwei in der JFE
Hosemannstr. 14 beschäftigten Mitarbeitern sowie durch Mehreinnahmen im Bereich
der von den Trägern zu tragenden Betriebskosten entlastet. Durch eine
auszureichende Zuwendung an die Träger wird es belastet. Durch die
Umsetzung ergeben sich voraussichtlich Minderausgaben in Kapitel 4011
Titel 42501 in Höhe von 34.262 € im Jahr 2010 und 93.976
€ im Jahr 2011 aufgrund der Personalkostenrückerstattung in Folge der
Gestellung von 2 Mitarbeitern an die Träger. In den Kapiteln 3306 und 4211
erfolgen Mehreinnahmen durch die Betriebskostenzahlungen der Träger in Höhe von
voraussichtlich 7.770 € in 2010 und 18.648 € in 2011. Im Kapitel
4011 Titel 68425 ergeben sich Mehrausgaben in Höhe von voraussichtlich
42.032 € im Jahr 2010 und 112.624 € im Jahr 2011 durch die
erforderliche Zuwendung an die freien Träger zur Finanzierung der Aufgaben der
freien Jugendhilfe in der Jugendfreizeitstätte Hosemannstr. 14. Für das
Bezirksamt ist die Übertragung voraussichtlich kostenneutral. Einsparungen
werden mit der Übertragung im Saldo nicht erzielt. Die
Verpflichtung des Trägers, die Betriebskosten für die Einrichtung zu zahlen,
weicht von der bisher bei den Projekten der Jugendarbeit überwiegend
praktizierten Betriebskostenbefreiung ab. Sie stärkt die Motivation des
Trägers, zu Betriebskostenreduzierungen aktiv beizutragen und trägt so zu
effizientem Ressourceneinsatz im Sinne der Aufgabe bei. Die
Gestellung von zwei Mitarbeitern erfolgt zeitlich befristet, so dass bei
Beendigung der Gestellung eine Vermittlung der Mitarbeiter in freie Stellen des
Bezirksamtes oder des Landes Berlin erforderlich wird. Derzeit ist sowohl für
den Bereich der Kindertagesstätten der Eigenbetriebe als auch für den Bereich
der Schulhorte der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung von
einer problemlosen Vermittlungsmöglichkeit für Erzieher auszugehen. Ebenso ist
derzeit für Sozialarbeiter von guten Vermittlungsmöglichkeiten innerhalb der
Jugendämter Berlins auszugehen. Die Kosten für die Immobilie werden ab
dem Zeitpunkt der Übertragung auf das Produkt „Allgemeine Kinder- und
Jugendförderung durch freie Träger“ (78401) gebucht. Die erstellten
Mengen werden entsprechend den Vorgaben der Kosten- und Leistungsrechnung
anteilig auf das Produkt gebucht. Die Folgen
der Übertragung für die Budgetierung des Bezirks können derzeit nicht
eingeschätzt werden, da wichtige Parameter wie die getrennte oder gemeinsame
Budgetierung von Transferprodukten und Verwaltungsprodukten der Jugendarbeit
sowie die Perspektive des Planmengenverfahrens (Wertausgleich) derzeit noch
ergebnisoffen verhandelt werden. Das Bezirksamt Pankow beteiligt sich
interessengeleitet an den Aushandlungsprozessen im Land Berlin. Im bisher
praktizierten Budgetierungsverfahren erleiden vor allem die Bezirke
Budgetverluste, die freie Träger in geringerer Relation als der Durchschnitt
aller Bezirke, mit der Leistungserbringung beauftragen. Gleichstellungs-
und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen keine Auswirkungen
auf die nachhaltige Entwicklung siehe
Anlage Kinder-
und Familienverträglichkeit Durch die
effektive Bündelung von Ressourcen im Bereich der medienorientierten
Jugendarbeit werden die Leistungen für junge Menschen und Familien quantitativ
und qualitativ verbessert. Durch die Einbindung von Senioren und Familien in
die Medienarbeit und in Kreativangebote der JFE wird die
generationenübergreifende Arbeit gestärkt. Matthias
Köhne Christine
Keil Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin
für Jugend und Immobilien Auswirkungen
von Bezirksamtbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen
Agenda 21
Entsprechende
Auswirkungen sind lediglich anzukreuzen. |
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