Drucksache - VI-1108  

 
 
Betreff: Übertragung der Jugendfreizeiteinrichtung Hosemannstraße 14 an die freien Träger "Werkstatt neue Technologien und Kultur gGmbH" (We-TeK) und "Pfefferwerk Stadtkultur gGmbH" (Pfefferwerk) zum 01.08.2010
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
07.07.2010 
35. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage zur Beschlussfassung BA, 35 BVV 07.07.2010

Siehe Anlage

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

Bezirksamt Pankow von Berlin

Bezirksamt Pankow von Berlin           .06.2010

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                                  Drucksache-Nr.:

 

 

Vorlage zur Beschlussfassung

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 12 BezVG

 

Gegenstand der Vorlage

 

Übertragung der Jugendfreizeiteinrichtung Hosemannstr. 14 an die freien Träger „Werkstatt neue Technologien und Kultur gGmbH“ (WeTeK) und „Pfefferwerk Stadtkultur gGmbH“ (Pfefferwerk) zum  01.08.2010

 

Beschlussentwurf

 

Die BVV wolle beschließen:

 

Die kommunale Jugendfreizeiteinrichtung „Hosemannstr. 14“, Hosemannstr. 14, 10409 Berlin, wird zum 01.08.2010 zur Nutzung als Jugendfreizeiteinrichtung (JFE) an die freien Träger „Werkstatt neue Technologien und Kultur gGmbH“ (WeTeK) und „Pfefferwerk Stadtkultur gGmbH“ (Pfefferwerk) übertragen.

 

Begründung

 

Der Beschluss zur Übertragung der Jugendfreizeiteinrichtung Hosemannstr. 14 an die freien Träger WeTeK  und Pfefferwerk zum  01.08.2010 ist ein Ergebnis der Entwicklungsplanung des Jugendamtes und des Kinder- und Jugendhilfeausschusses (KJHA) über das gesamte Netz der Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen.

 

Diese Übertragung steht im Zusammenhang mit mehreren zur Beschlussfassung der BVV vorliegenden Übertragungen sowie mit weiteren im Beschluss des KJHA Nr. 43 vom 17.11.2009 näher bezeichneten Veränderungen in Jugendfreizeitstätten des Bezirkes Pankow. Den Beschlüssen des KJHA ging ein strukturiertes Projekt mit mehrmonatiger Projektgruppenarbeit unter Einbindung von Akteuren und Trägern der Jugendhilfe sowie von Vertretern  mehrerer Fraktionen der BVV voraus. Die gefassten Beschlüsse haben das Ziel, die Effektivität der Jugendarbeit trotz reduzierter Ressourcen durch deren effiziente Nutzung zu sichern.

Das Prinzip des Nachrangs (Subsidiarität) bezirklicher Leistungserbringung gegenüber der Leistungserbringung durch Träger der freien Jugendhilfe wird durch die Übertragung von Einrichtungen der Jugendarbeit gestärkt.

 

Neben der Überprüfung der inhaltlich-konzeptionellen Orientierung der Arbeit der Einrichtungen im Allgemeinen und für die jeweiligen Standorte und Angebote musste den finanziellen und personellen Rahmenbedingungen Rechnung getragen werden.

 

So muss ein Verlust von 16 Stellen seit 2007 kompensiert werden. Außerdem ist die qualifizierte Besetzung freier Stellen unter den derzeitigen Bedingungen der Personalwirtschaft nicht möglich. So waren im Jahr 2009 im Kapitel 4011 in der Regel zumindest 6 Stellen unbesetzt.

Das soll nicht in erster Linie über Schließungen, sondern über die neue Organisation des Netzes, Kooperationen mit anderen Bereichen, Übertragung in freie Trägerschaft und konzeptionelle Neuorientierung vollzogen werden.

 

In der Jugendfreizeiteinrichtung Hosemannstr. 14 besteht bereits eine Kooperation zwischen dem Jugendamt als bisherigem Betreiber der JFE und dem Träger WeTek, dem im Rahmen eines Nutzungsvertrages Räume überlassen werden. Die Kooperation basiert auf einem der beruflichen Entwicklung junger Menschen im Bereich der neuen Medien dienenden Projekt, welches aus dem europäischen Sozialfonds gefördert wird.

 

Mit der Übertragung soll ein Zentrum der medienorientierten Jugendarbeit als Jugendfreizeiteinrichtung in freier Trägerschaft etabliert werden. Zu diesem Zweck wird die berufsorientierend ausgerichtete Jugendarbeit im oben genannten Projekt, sowie die Arbeit des bisherigen Medienkompetenzzentrums durch WeTek verbunden mit der offenen jugend- und medienkulturell ausgerichteten Jugendarbeit des Trägers Pfefferwerk.

Dieser zieht mit der bisher in der Sonnenburger Str. 69 mietkostenfrei in kommunalen Räumlichkeiten befindlichen Jugendfreizeiteinrichtung SO 69 (in der Sonnenburger Str. 69) in die Hosemannstr. 14 um.

Die Sonnenburger Str. 69 wird zukünftig, nach Umzug der JFE Friteim aus der Schönfließer Str. 7, als kommunale JFE betrieben. Die Nachnutzung der Räume in der Schönfließer Str. 7 ist noch offen.

 

Diese Konzentration der medienorientierten Jugendarbeit nutzt die technische Ausstattung beider Träger, die einem hohen Innovationsdruck unterliegen, effektiv und kooperativ im Sinne der jungen Menschen. Sie ermöglicht darüber hinaus die Verstetigung der Medienarbeit mit Senioren, die unter Nutzung hier vorhandener Kompetenzen, Technik und Räume, in enger Abstimmung mit der für „Soziales“ zuständigen Abteilung des Bezirksamtes, fortgeführt wird.

 

Die bisher vom Jugendamt ergänzend zur JFE betriebene Gästeetage in der Hosemannstr. 14 wird aufgegeben und in die JFE integriert. Damit folgt der Bezirk einer Anregung des Rechnungshofs von Berlin.

 

Der KJHA hat mit Beschluss  vom 08.04.2008 die Verwaltung des Jugendamts beauftragt:

Die JFE Hosemannstraße soll zukünftig in Kooperation zwischen kommunalem Träger und Wetek e.V. zu einem Medienkompetenzzentrum entwickelt werden.

Zu diesem Zweck werden 2 unbesetzte, nicht besetzbare Stellen im kommunalen Bereich an Wetek e.V. übertragen.

 

Mit Beschluss vom 17.11.2009 hat der KJHA ergänzend beschlossen:

Die Einrichtung wird in freie Trägerschaft übergeben mit dem Ziel, die Medienarbeit am Standort zu konzentrieren. Das Medienzentrum verbleibt am Standort. Die Einrichtung SO 69 zieht so früh wie möglich (angestrebt 01.03.2010) in diese JFE um. Die Seniorenarbeit an diesem Standort wird in Abstimmung mit dem Bereich Soziales bei der Konzeptentwicklung berücksichtigt

Zwei kommunale Mitarbeiter haben sich bereit erklärt, im Rahmen eines Gestellungsvertrages beim freien Träger WeTek zu arbeiten, so dass den erhöhten Transfermitteln für die Arbeit des Trägers entsprechende Personalmitteleinsparungen gegenüberstehen.

Die Räumlichkeiten werden im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen den Trägern mietkostenfrei überlassen. Die Unterhaltung und Verkehrssicherung der Freiflächen obliegt den Trägern. Die Voraussetzungen entsprechend § 47 AG KJHG wurden geprüft und liegen gegenwärtig vor.

Die Umsetzung des Beschlusses obliegt federführend dem Geschäftsbereich Jugend und Immobilien. Es ist beabsichtigt, den Nutzungsvertrag mit der Trägergemeinschaft so zu schließen, dass beide Träger gesamtschuldnerisch für alle vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Bezirksamt haften.

Der bestehende Nutzungsvertrag mit Wetek wird im Einvernehmen der Vertragspartner mit Wirkung ab dem 01.08.2010 aufgehoben.

 

Rechtsgrundlage

 

§ 36 Abs. 2 b, Abs. 3 BezVG, § 12 Abs. 2 Ziff. 10 BezVG

§§ 2, 11 und 74 SGB VIII

§ 47 AG KJHG

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

Das Bezirksamt wird in Höhe der Bruttopersonalkosten von zwei in der JFE Hosemannstr. 14 beschäftigten Mitarbeitern sowie durch Mehreinnahmen im Bereich der von den Trägern zu tragenden Betriebskosten entlastet. Durch eine auszureichende Zuwendung an die Träger wird es belastet.

Durch die Umsetzung ergeben sich voraussichtlich Minderausgaben in Kapitel 4011 Titel 42501 in Höhe von 34.262 € im Jahr 2010 und 93.976 € im Jahr 2011 aufgrund der Personalkostenrückerstattung in Folge der Gestellung von 2 Mitarbeitern an die Träger. In den Kapiteln 3306 und 4211 erfolgen Mehreinnahmen durch die Betriebskostenzahlungen der Träger in Höhe von voraussichtlich 7.770 € in 2010 und 18.648 € in 2011.

Im Kapitel 4011 Titel 68425 ergeben sich Mehrausgaben in Höhe von voraussichtlich 42.032 € im Jahr 2010 und 112.624 € im Jahr 2011 durch die erforderliche Zuwendung an die freien Träger zur Finanzierung der Aufgaben der freien Jugendhilfe in der Jugendfreizeitstätte Hosemannstr. 14.

Für das Bezirksamt ist die Übertragung voraussichtlich kostenneutral.

Einsparungen werden mit der Übertragung im Saldo nicht erzielt.

 

Die Verpflichtung des Trägers, die Betriebskosten für die Einrichtung zu zahlen, weicht von der bisher bei den Projekten der Jugendarbeit überwiegend praktizierten Betriebskostenbefreiung ab. Sie stärkt die Motivation des Trägers, zu Betriebskostenreduzierungen aktiv beizutragen und trägt so zu effizientem Ressourceneinsatz im Sinne der Aufgabe bei.

 

Die Gestellung von zwei Mitarbeitern erfolgt zeitlich befristet, so dass bei Beendigung der Gestellung eine Vermittlung der Mitarbeiter in freie Stellen des Bezirksamtes oder des Landes Berlin erforderlich wird. Derzeit ist sowohl für den Bereich der Kindertagesstätten der Eigenbetriebe als auch für den Bereich der Schulhorte der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung von einer problemlosen Vermittlungsmöglichkeit für Erzieher auszugehen. Ebenso ist derzeit für Sozialarbeiter von guten Vermittlungsmöglichkeiten innerhalb der Jugendämter Berlins auszugehen.

 

Die Kosten für die Immobilie werden ab dem Zeitpunkt der Übertragung auf das Produkt „Allgemeine Kinder- und Jugendförderung durch freie Träger“ (78401) gebucht. Die erstellten Mengen werden entsprechend den Vorgaben der Kosten- und Leistungsrechnung anteilig auf das Produkt gebucht.

Die Folgen der Übertragung für die Budgetierung des Bezirks können derzeit nicht eingeschätzt werden, da wichtige Parameter wie die getrennte oder gemeinsame Budgetierung von Transferprodukten und Verwaltungsprodukten der Jugendarbeit sowie die Perspektive des Planmengenverfahrens (Wertausgleich) derzeit noch ergebnisoffen verhandelt werden. Das Bezirksamt Pankow beteiligt sich interessengeleitet an den Aushandlungsprozessen im Land Berlin. Im bisher praktizierten Budgetierungsverfahren erleiden vor allem die Bezirke Budgetverluste, die freie Träger in geringerer Relation als der Durchschnitt aller Bezirke, mit der Leistungserbringung beauftragen.

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

siehe Anlage

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

Durch die effektive Bündelung von Ressourcen im Bereich der medienorientierten Jugendarbeit werden die Leistungen für junge Menschen und Familien quantitativ und qualitativ verbessert. Durch die Einbindung von Senioren und Familien in die Medienarbeit und in Kreativangebote der JFE wird die generationenübergreifende Arbeit gestärkt.

 

 

 

 

 

Matthias Köhne                                                                       Christine Keil              

Bezirksbürgermeister                                                             Bezirksstadträtin für

Jugend und Immobilien

 


Auswirkungen von Bezirksamtbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21

 

Nachhaltigkeitskriterium

keine Auswirkungen

positive Auswirkungen

negative Auswirkungen

Bemerkungen

 

 

Quantitativ

qualitativ

quantitativ

qualitativ

 

1. Fläche

    - Versiegelungsgrad

X

 

 

 

 

 

2.  Wasser

     - Wasserverbrauch

X

 

 

 

 

 

3.  Energie

     - Energieverbrauch

     - Anteil erneuerbarer Energie

X

 

 

 

 

 

4.  Abfall

     - Hausmüllaufkommen
     - Gewerbeabfallaufkommen

X

 

 

 

 

 

5.  Verkehr

    - Verringerung des Individual-

       verkehrs

    - Anteil verkehrsberuhigter

       Zonen

    - Busspuren

    - Straßenbahnvorrang-
      schaltungen

    - Radwege

X

 

 

 

 

 

6.  Immissionen

     - Schadstoffe
     - Lärm

X

 

 

 

 

 

7.  Einschränkung von Fauna
     und Flora

X

 

 

 

 

 

8.  Bildungsangebot

 

X

X

 

 

 

9.  Kulturangebot

X

 

 

 

 

 

10. Freizeitangebot

 

X

X

 

 

 

11. Partizipation in Entschei-
      dungsprozessen

X

 

 

 

 

 

12. Arbeitslosenquote

X

 

 

 

 

 

13. Ausbildungsplätze

X

 

 

 

 

 

14. Betriebsansiedlungen

X

 

 

 

 

 

15. wirtschaftl. Diversifizierung
      nach Branchen

X

 

 

 

 

 

Entsprechende Auswirkungen sind lediglich anzukreuzen.

 

 
 

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