Drucksache - VI-1107  

 
 
Betreff: Übertragung des Spielmobils an den freien Träger "Netzwerk Spiel/Kultur Prenzlauer Berg e.V." (Netzwerk) zum 01.08.2010
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
07.07.2010 
35. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage zur Beschlussfassung BA, 35 BVV 07.07.2010

Siehe Anlage

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

Bezirksamt Pankow von Berlin

Bezirksamt Pankow von Berlin           .06.2010

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                                  Drucksache-Nr.:

 

 

 

Vorlage zur Beschlussfassung

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 12 BezVG

 

 

Gegenstand der Vorlage

 

Übertragung des Spielmobils an den freien Träger „Netzwerk Spiel/Kultur Prenzlauer Berg e.V.“ (Netzwerk) zum 01.08.2010

 

Beschlussentwurf

 

Die BVV wolle beschließen:

 

Das Spielmobil des Jugendamtes wird zum 01.08.2010 zur Nutzung als Spielmobil für aufsuchende Jugendarbeit mit Kindern an den freien Träger „Netzwerk Spiel/Kultur Prenzlauer Berg e.V.“ (Netzwerk) übertragen.

 

Begründung

 

Der Beschluss zur Übertragung des Spielmobils an den freien Träger Netzwerk ist ein Ergebnis der Entwicklungsplanung des Jugendamtes und des Kinder- und Jugendhilfeausschusses (KJHA) über das gesamte Netz der Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen.

 

Diese Übertragung steht im Zusammenhang mit mehreren zur Beschlussfassung der BVV vorliegenden Übertragungen sowie mit weiteren im Beschluss des KJHA Nr. 43 vom 17.11.2009 näher bezeichneten Veränderungen in Jugendfreizeitstätten des Bezirkes Pankow. Den Beschlüssen des KJHA ging ein strukturiertes Projekt mit mehrmonatiger Projektgruppenarbeit unter Einbindung von Akteuren und Trägern der Jugendhilfe sowie von Vertretern  mehrerer Fraktionen der BVV voraus. Die gefassten Beschlüsse haben das Ziel, die Effektivität der Jugendarbeit trotz reduzierter Ressourcen durch deren effiziente Nutzung zu sichern.

Das Prinzip des Nachrangs (Subsidiarität) bezirklicher Leistungserbringung gegenüber der Leistungserbringung durch Träger der freien Jugendhilfe wird durch die Übertragung von Einrichtungen der Jugendarbeit gestärkt.

 

Neben der Überprüfung der inhaltlich-konzeptionellen Orientierung der Arbeit der Einrichtungen im Allgemeinen und für die jeweiligen Standorte und Angebote musste den finanziellen und personellen Rahmenbedingungen Rechnung getragen werden.

 

So muss ein Verlust von 16 Stellen seit 2007 kompensiert werden. Außerdem ist die qualifizierte Besetzung freier Stellen unter den derzeitigen Bedingungen der Personalwirtschaft nicht möglich. So waren im Jahr 2009 im Kapitel 4011 in der Regel zumindest 6 Stellen unbesetzt.

Das soll nicht in erster Linie über Schließungen, sondern über die neue Organisation des Netzes, Kooperationen mit anderen Bereichen, Übertragung in freie Trägerschaft und konzeptionelle Neuorientierung vollzogen werden.

 

Mit der Übertragung des Spielmobils an einen freien Träger wird das Bezirksamt insbesondere hinsichtlich der Betriebskosten des Spielmobils und der Notwendigkeit Lagerräume, Spielorte für den Winterbetrieb und Parkmöglichkeiten vorzuhalten, entlastet.

Der Träger Netzwerk Spiel / Kultur Prenzlauer Berg e.V. hat ein schlüssiges Konzept vorgelegt, das auf bereits bestehende Erfahrung in der Spielmobilarbeit verweist und detaillierte Ausführungen zu pädagogischen Ansätzen beinhaltet (von Abenteuer- und Erlebnispädagogik bis zur Umweltpädagogik). Der Träger verfügt über umfangreiche Erfahrungen in der Arbeit auf Pädagogisch betreuten Spielplätzen und auch Kinderbauernhöfen. Die niedrigschwellige und flexible Angebotsform wird konzeptionell ausdrücklich benannt. Besondere Erfahrungen gibt es im Bereich des Kinderschutzes. Der Träger verfügt über ein breites Netzwerk zu Trägern der Jugendhilfe und anderen Akteuren im Bezirk. Er garantiert ein umfangreiches Methodenrepertoire.

Das Spielmobil ist als ganzjähriges Angebot konzipiert, um ein kontinuierliches Angebot vorzuhalten. Im Rahmen seiner Zielstellung bietet das Spielmobil mobile Freizeit- und Bildungsimpulse in den Bereichen Spiel-,  Kultur-, Abenteuer- und Erlebnispädagogik. Die Angebote des Spielmobils sind niedrigschwellig und haben offenen Charakter. Wöchentlich werden Spielorte angefahren, um den Kindern u. a. durch Bewegungs- und Experimentierangebote außerschulische Bildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten zu unterbreiten.

 

Auch eine familienbezogene Angebotskomponente ist ausdrücklich vorgesehen. Das Spielmobil wird für den gesamten Bezirk zur Verfügung stehen und die Einsatzschwerpunkte werden in Absprache mit dem Jugendamt festgelegt.

 

In Vorbereitung der Übertragung des Spielmobils ist ein jugendhilfespezifisches Auswahlverfahren (Interessenbekundungsverfahren) durchgeführt worden. Der KJHA hat mit Beschluss  vom 27.04.2010 die Verwaltung des Jugendamts beauftragt:

„…mit dem für die jeweilige Einrichtung ausgewählten Träger weitere Gespräche zu führen und die Jugendfreizeiteinrichtungen an den Träger mit der Zweckbindung „Jugendfreizeitstättenarbeit“ im Rahmen des eingereichten Konzepts (ggf. mit ergänzenden Vorgaben und nach Beschlussfassung der BVV) zum 01.07.2010 zu übertragen.

Die Verwaltung des Jugendamtes wird beauftragt alle erforderlichen Schritte zur Finanzierung des jeweiligen Projektes im Rahmen von Zuwendungen aus 4011/68425 einzuleiten und diese rechtzeitig vor Projektbeginn  auszureichen.

Die Übertragung der Jugendfreizeiteinrichtungen erfolgt miet- und betriebs-kostenfrei.“

 

Für das Spielmobil wurde der Träger Netzwerk ausgewählt und durch den KJHA bestätigt.

 

Eine kommunale Mitarbeiterin hat sich bereit erklärt, im Rahmen eines Gestellungsvertrages beim freien Träger Netzwerk zu arbeiten, darüber hinaus wird das Jugendamt weiteres Personal einsparen, so dass den erhöhten Transfermitteln für die Arbeit des Trägers entsprechende Personalmitteleinsparungen gegenüberstehen.

 

Das Spielmobil wird zum Zeitwert an den Träger verkauft.

 

Die Umsetzung des Beschlusses obliegt federführend dem Geschäftsbereich Jugend und Immobilien.

 

Rechtsgrundlage

 

§ 36 Abs. 2 b, Abs. 3 BezVG, § 12 Abs. 2 Ziff. 10 BezVG

§§ 2, 11 und 74 SGB VIII

§ 47 AG KJHG

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

Das Bezirksamt wird durch Stelleneinsparung bei den Personalmitteln sowie durch Einsparung von Betriebskosten für das Spielmobil entlastet. Durch eine auszureichende Zuwendung an den Träger wird es belastet.

Es ergeben sich voraussichtlich Minderausgaben in Kapitel 4011 Titel 42501 in Höhe von 37.553 € im Jahr 2010 und 89.520 € im Jahr 2011 durch Einsparung von Personal ab 01.08.2010. Betriebskosten des Spielmobils werden darüber hinaus in Höhe von 708 € im Jahr 2010 und in Höhe von 1.700 € im Jahr 2011 im Kapitel 4011, Titel 51403 eingespart.

 

Im Kapitel 4011 Titel 68425 ergeben sich Mehrausgaben in Höhe von voraussichtlich 38.262 € im Jahr 2010 und 91.220 € im Jahr 2011 durch die erforderliche Zuwendung an den freien Träger zur Finanzierung der Aufgaben der freien Jugendhilfe im Spielmobil.

Für das Bezirksamt ist die Übertragung voraussichtlich kostenneutral. Durch den Verkauf des Fahrzeugs ergeben sich zusätzliche Einnahmen von voraussichtlich 10.800 € im Haushaltsjahr 2010.

Einsparungen werden mit der Übertragung im Saldo nicht erzielt.

 

Die Gestellung einer Mitarbeiterin erfolgt zeitlich befristet, so dass bei Beendigung der Gestellung eine Vermittlung der Mitarbeiterin in eine freie Stelle des Bezirksamtes oder des Landes Berlin erforderlich wird. Derzeit ist sowohl für den Bereich der Kindertagesstätten der Eigenbetriebe als auch für den Bereich der Schulhorte der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung von einer problemlosen Vermittlungsmöglichkeit für Erzieher auszugehen. Ebenso ist derzeit für Sozialarbeiter von guten Vermittlungsmöglichkeiten innerhalb der Jugendämter Berlins auszugehen.

 

Die Kosten werden ab dem Zeitpunkt der Übertragung auf das Produkt „Allgemeine Kinder- und Jugendförderung durch freie Träger“ (78401) gebucht. Die erstellten Mengen werden entsprechend den Vorgaben der Kosten- und Leistungsrechnung anteilig auf das Produkt gebucht.

Die Folgen der Übertragung für die Budgetierung des Bezirks können derzeit nicht eingeschätzt werden, da wichtige Parameter wie die getrennte oder gemeinsame Budgetierung von Transferprodukten und Verwaltungsprodukten der Jugendarbeit sowie die Perspektive des Planmengenverfahrens (Wertausgleich) derzeit noch ergebnisoffen verhandelt werden. Das Bezirksamt Pankow beteiligt sich interessengeleitet an den Aushandlungsprozessen im Land Berlin. Im bisher praktizierten Budgetierungsverfahren erleiden vor allem die Bezirke Budgetverluste, die freie Träger in geringerer Relation als der Durchschnitt aller Bezirke, mit der Leistungserbringung beauftragen.

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

Keine

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

siehe Anlage

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

Durch die qualifizierte Fortführung der Jugendarbeit mit dem Spielmobil werden Angebote für Kinder und Familien aufrecht erhalten.

 

 

 

Matthias Köhne                                                           Christine Keil

Bezirksbürgermeister                                                  Bezirksstadträtin für Jugend und Immobilien

 

 


Auswirkungen von Bezirksamtbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21

 

Nachhaltigkeitskriterium

keine Auswirkungen

positive Auswirkungen

negative Auswirkungen

Bemerkungen

 

 

Quantitativ

qualitativ

quantitativ

qualitativ

 

1. Fläche

    - Versiegelungsgrad

X

 

 

 

 

 

2.  Wasser

     - Wasserverbrauch

X

 

 

 

 

 

3.  Energie

     - Energieverbrauch

     - Anteil erneuerbarer Energie

X

 

 

 

 

 

4.  Abfall

     - Hausmüllaufkommen
     - Gewerbeabfallaufkommen

X

 

 

 

 

 

5.  Verkehr

    - Verringerung des Individual-

       verkehrs

    - Anteil verkehrsberuhigter

       Zonen

    - Busspuren

    - Straßenbahnvorrang-
      schaltungen

    - Radwege

X

 

 

 

 

 

6.  Immissionen

     - Schadstoffe
     - Lärm

X

 

 

 

 

 

7.  Einschränkung von Fauna
     und Flora

X

 

 

 

 

 

8.  Bildungsangebot

 

X

X

 

 

 

9.  Kulturangebot

X

 

 

 

 

 

10. Freizeitangebot

 

X

X

 

 

 

11. Partizipation in Entschei-
      dungsprozessen

X

 

 

 

 

 

12. Arbeitslosenquote

X

 

 

 

 

 

13. Ausbildungsplätze

X

 

 

 

 

 

14. Betriebsansiedlungen

X

 

 

 

 

 

15. wirtschaftl. Diversifizierung
      nach Branchen

X

 

 

 

 

 

Entsprechende Auswirkungen sind lediglich anzukreuzen.

 

 
 

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