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Drucksache - VI-1039
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Siehe Anlage Bezirksamt
Pankow von Berlin .2010 An
die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: Vorlage
zur Kenntnisnahme für die
Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG Änderung
der Sanierungsziele im Sanierungsgebiet Teutoburger Platz Grundstück:
Oderberger Str. 19 (Hirschhof) Wir bitten
zur Kenntnis zu nehmen: Gemäß § 15
Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet: Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am folgenden Beschluss
gefasst: Das Ziel
der Erweiterung und Gestaltung der Grün- und Spielplatzfläche Hirschhof,
Oderberger Str. 19, wird ergänzt um ein „Platzhaus“ und ist im
Rahmenplan dargestellt als Gebäude für „Soziale Infrastruktur ohne
besondere Zweckbestimmung“. Begründung Anlass
Mit der
Drucksache. VI-0885 vom 11.11.2009 hat die Bezirksverordnetenversammlung Pankow
das Bezirksamt ersucht, sich für die Etablierung eines Platzhauses auf dem
Gelände des Hirschhofs einzusetzen, um die Attraktivität der Grünfläche und die
Nutzungsmöglichkeiten für Anwohnerinnen und Anwohner zu erhöhen. Zugleich wurde
das Bezirksamt aufgefordert, einen möglichen Betreiber des Platzhauses über ein
Interessenbekundungsverfahren auszuwählen. Das
Bezirksamt hat in seinem 2. Zwischenbericht zur Drucksache VI-0885 (zur
Kenntnis genommen in der Tagung der BVV am 31.03.2010) berichtet und hat die
notwendigen finanziellen Mittel zum Umbau des ehemaligen Werkstattgebäudes
festgestellt sowie die Einleitung der entsprechenden Verfahrensschritte
beschlossen. Zugleich
wurde festgelegt, dass ein Interessenbekundungsverfahren zur Auswahl eines
Betreibers durchzuführen ist, sofern die Finanzierung des Vorhabens
sichergestellt ist. Voraussetzung
zur Finanzierbarkeit des Vorhabens ist die Aufnahme des Vorhabens in die Kosten
und Finanzierungsplanung des Sanierungsgebiets Teutoburger Platz. Die hierzu
erforderliche Beschlussfassung des Bezirksamts erfolgte am 30.03.2010. Diese
Beschlussfassung beinhaltet die erforderliche Kostenreduzierung in gleicher
Höhe bei anderen Maßnahmen (Wegfall des Spielplatzes Christinenstr. 18,19; JFE
Schönhauser Allee 165, Reduzierung des Kostenansatzes, da die Kosten nicht
durch entsprechende Maßnahmen untersetzt sind). Mit
Beschluss der BVV vom 31.03.2010 (Drucksache VI-0988) wurde die Aufnahme der
Position „Platzhaus Hirschhof“ mit einem Volumen von 200 T€
in die Kosten- und Finanzierungsplanung des Sanierungsgebiets Teutoburger Platz
bestätigt. Da andere
Finanzierungsmöglichkeiten nicht bestehen, hat die Bereitstellung der
erforderlichen Mittel in oben genannter Höhe nach erfolgter Beschlussfassung zur
Kosten- und Finanzierungsplanung des Sanierungsgebiets Teutoburger Platz aus
den der Sanierungsverwaltungsstelle des Bezirksamts Pankow (Stadt San) zur
Verfügung stehenden Mitteln zu erfolgen. Bisherige
Sanierungsziele
Der
Rahmenplan für das Sanierungsgebiet Teutoburger Platz stellt für das Grundstück
Oderberger Str. 19 das Sanierungsziel „Öffentliche
Gründfläche/Planung“ mit der Zweckbestimmung Spielplatz sowie die
Erschließung des „bestehenden Hirschhofs (Kastanienallee 10 - 12) über das Grundstück Oderberger Str. 19 und
einen Neuordnungsbedarf für das Gesamtareal dar. Fortgeschriebenes
Sanierungsziel Das Ziel
öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Spielplatz auf dem Grundstück
Oderberger Str. 19 wird beibehalten und um die Darstellung eines Platzhauses
ergänzt. Auf die Darstellung des Sanierungsziels „Erschließung über das
Grundstück Oderberger Str. 19“ wird verzichtet, da dieses Ziel
mittlerweile erreicht ist. Die Darstellung des Neuordnungsbedarfs wird auf die
Teilgrundstücke Kastanienallee 10 - 12
beschränkt, da hier das Ziel aufrechterhalten bleibt, die im Privateigentum
befindlichen (Teil-)Grundstücke zu erwerben. Das Grundstück Oderberger Str. 19
befindet sich bereits im Eigentum des Bezirksamts Pankow (siehe Anlage
Rahmenplandarstellung). Handlungsbedarf
Mit der
Umsetzung der Maßnahmen Instandsetzung und Erneuerung des Platzhauses Hirschhof
sowie mit der Durchführung des Interessenbekundungsverfahrens wird als
zuständiges Fachamt das Amt für Umwelt und Natur beauftragt. Mit
Erarbeitung der erforderlichen Planunterlagen und damit des genau
festgestellten Finanzbedarfes, sind die erforderlichen Mittel zur
Auftragswirtschaft ans Amt für Umwelt und Natur zu übertragen. Haushaltsmäßige
Auswirkungen Entstehende
Kosten werden im Rahmen der Kosten- und Finanzierungsplanung des
Sanierungsgebiets Teutoburger Platz aus Ausgleichsbeträgen finanziert. Gleichstellungs-
und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen keine Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung keine Kinder- und Familienverträglichkeit wird durch
die Qualitätssteigerung der öffentlichen Grünfläche gefördert. Matthias
Köhne Dr.
Michail Nelken Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat für Kultur,
Wirtschaft und
Stadtentwicklung Anlage Ausschnitte
aus dem Rahmenplan 2007 und mit geändertem Sanierungsziel Stand
03/2010 |
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